Die Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung: wichtiger Schutz im Ausland

Die Auslandskrankenversicherung gehört zu den Reiseversicherungen und wird häufig Urlaubern häufig angeboten, die ins außereuropäische Ausland fliegen. Wir möchten Sie im folgenden Beitrag gerne ausführlich zu dieser Versicherung informieren. In dem Zusammenhang werden wir unter anderem darauf eingehen, worum es sich bei einer Auslandskrankenversicherung handelt, warum diese bei Auslandsaufenthalten wichtig ist, was die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland leistet und zudem gehen wir darauf ein, ob es sich grundsätzlich um eine wichtige oder verzichtbare Versicherung handelt.

Eine Auslands-Krankenversicherung ist insbesondere bei folgenden Umständen empfehlenswert:
  • Akute Operationen im Ausland: Deckung von Kosten für akute Behandlungen oder Operationen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt werden.
  • Reisen in Länder ohne Sozialabkommen: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen in den Schengen-Staaten.
  • Grenzen der Kosten: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten bis zu der in Deutschland „üblichen“ Höhe.
  • Krankenrücktransport: Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen.
  • PKV ist keine Kostenübernahmegarantie: Eine private Krankenversicherung deckt nur Auslandsaufenthalte unter 6 Wochen ab, ebenfalls weniger Behandlungen als eine extra Auslandskrankenversicherung.

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandskrankenversicherung wird häufig auch als Reisekrankenversicherung bezeichnet und fällt in die große Gruppe der privaten Krankenversicherungen. Wie der Name bereits sagt, kommt der Versicherungsschutz immer dann zum Tragen, wenn Sie im Ausland eine Krankenversicherung benötigen. Die wesentliche Aufgabe der Auslandskrankenversicherung besteht darin, solche Kosten abzudecken, die aufgrund von akuten Behandlungen oder auch Operationen im Ausland auftreten und nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

In aller Regel decken Standardpolicen im Zuge der Reisekrankenversicherung Auslandsaufenthalte bis zu sechs Wochen ab, es gibt aber auch die Möglichkeit, eine sogenannte Jahres-Police abzuschließen. Hintergrund der Auslandskrankenversicherung ist vor allem, dass die gesetzliche Krankenversicherung zwar innerhalb der EU die meisten anfallenden Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland übernimmt. Aber zum Teil müssen Versicherte eben dennoch einen höheren „Selbstanteil“ zahlen, insbesondere unter der Voraussetzung, dass ein Rücktransport in die Heimat notwendig ist. Bei der privaten Krankenversicherung gilt der Versicherungsschutz zwar meistens weltweit, aber auch dann kann eine Krankenversicherung fürs Ausland bei besonderen Leistungen in Einzelfällen sinnvoll sein.

Was leisten Auslandskrankenversicherungen?

Die Leistungen einer (privaten) Auslandskrankenversicherung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sind die folgenden:

  • Weltweiter Schutz: Kein Unterschied für der Kostendeckung wo die Behandlungskosten entstehen.
  • Reiselänge nicht entscheidend: Die AKV deckt auch Auslandsaufenthalte ab, die länger als 6 Wochen dauern.
  • Deckung sämtlicher Kostenarten: Abdeckung sämtlicher Behandlungskosten und notwendiger Rücktransportkosten.
  • Keine Kostenhöhen-Beschränkung: Auslandskrankenversicherungen decken die Behandlungkosten in unbegrenzter Höhe.

Warum die Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist, konnten Sie im Grunde schon aus dem vorherigen Abschnitt ableiten, nämlich insbesondere aufgrund der Versorgungslücken im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum einen greift die gesetzliche Krankenversicherung nur in bestimmten Ländern, nämlich mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Zum anderen werden selbst in diesen Ländern nicht immer alle Kosten vollständig übernommen, vor allen Dingen nicht beim medizinisch notwendigen Rücktransport. Besser abgesichert sind privat Krankenversicherte, aber auch hier kann die AKV – je nach Tarif der privaten Krankenkasse – ergänzend sinnvoll sein.

Generell schützt Sie die Auslandskrankenversicherung also vor nicht vorhersehbaren Krankheitskosten, die auf Reisen und Auslandsaufenthalten jederzeit eintreten können. Sehr sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung insbesondere dann, wenn Sie sich über einen etwas längeren Zeitraum im Ausland aufhalten. Experten empfehlen den Abschluss bereits ab einer Woche im Ausland, während es natürlich einerseits nicht unbedingt notwendig ist, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, wenn Sie nur übers Wochenende in ein Nachbarland reisen.

Lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung?

Schengen Staaten
Die Schengenstaaten in denen der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich gilt aber begrenzt ist. Bildquelle: bmi.bund.de

Um sich ein Urteil darüber bilden zu können, wie sinnvoll die Auslandskranken-Versicherung eigentlich ist, lohnt sich ein Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung. Zahlreiche Verbraucher sind in dem Zusammenhang der Auffassung, dass eine Reisekrankenversicherung schon allein deshalb nicht notwendig sei, weil die Absicherung durch die gesetzlichen Krankenversicherung auch für das Ausland gilt. Doch ist dies tatsächlich so und wenn ja, werden wirklich alle anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen? Die eindeutige Antwort lautet: Nein!

Richtig ist, dass die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich zwar die Kosten für medizinisch notwendige Behandlung auch innerhalb der EU übernimmt. Allerdings gilt dies ausschließlich für solche Kosten, die in einem Land entstehen, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes Sozial-Abkommen hat. Dies gilt für sämtliche Schengen-Staaten, zu denen der Großteil aller europäischen Länder zählt. Außerhalb dieser Staatengemeinschaft existiert jedoch auch seitens der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland kein Versicherungsschutz.

Aber selbst dann, wenn Sie sich in einem Staat aufhalten, mit dem Deutschland ein Sozialabkommen hat, ist nicht gewährleistet, dass tatsächlich sämtliche Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. In aller Regel ist es nämlich so, dass solche Behandlungskosten nicht übernommen werden, die höher als in Deutschland sind. Lassen Sie also beispielsweise in Spanien eine Operation durchführen, die 5.000 Euro kostet und würde die gleiche Operation in Deutschland mit einem Kostenanteil von 3.500 Euro abgedeckt sein, so müssten Sie die Differenz von 1.500 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Im Ausland kommt allerdings noch ein weiteres Risiko hinzu, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung – unabhängig vom Staat – keinen Anteil an den Kosten übernimmt. Es handelt sich dabei um den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport, der immer dann an der Tagesordnung stehen kann, wenn vor Ort keine angemessene Behandlung möglich ist. Die Kosten für diesen medizinisch notwendigen Rücktransport werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in aller Regel auch dann nicht übernommen, wenn Sie sich in einem Land mit Schengen-Abkommen aufhalten. Da solche Rücktransporte von den Kosten her immer höheren vier- bis in den fünfstelligen Bereich hineinreichen können, besteht ein erhebliches finanzielles Risiko ohne Auslandsreise-Krankenversicherung.

Wer nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert ist, benötigt in der Regel keine separate Auslandskrankenversicherung. Meistens gilt die private Krankenversicherung nämlich weltweit und ohne Leistungsbegrenzung im Ausland. Es kommt hier jedoch auf den Tarif an, denn in manchen Policen ist der Schutz nur auf Europa begrenzt oder es sind nicht alle möglichen Leistungen enthalten. Daher ist es als Privatversicherter wichtig, sich zum eigenen Tarif zu informieren, falls eine Reise ins Ausland bevorsteht. Gegebenenfalls können Sie dann Lücken durch Abschluss einer AKV schließen. Zudem gilt auch die PKV im Ausland meistens nur bei Reisen von bis zu sechs Wochen, sodass eine AKV bei längeren Aufenthalten auch für Privatversicherte sinnvoll sein kann.

In der Zusammenfassung sind es insbesondere die folgenden Gründe, die für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sprechen:
  • Gesetzliche KV nur in Schengen Ländern: Gesetzliche Krankenversicherung greift nur in Ländern des Schengen-Abkommens.
  • Notwendiger Rücktransport nicht gedeckt:Medizinisch notwendiger Rücktransport wird nur durch die Auslandskrankenversicherung abgedeckt.
  • Deckungslücken mit GKV: Deckungslücken durch die GKV selbst innerhalb der EU.
  • Deckungslücken mit PKV: Mitunter sinnvolle Ergänzung auch zum PKV-Tarif.
  • Deckungshöhe der Behandlungskosten: Eventuell hoher Eigenanteil bei Behandlungen im Ausland durch den gesetzlich Krankenversicherten zu zahlen.

Worin bestehen die Leistungen der AKV?

Die wesentliche Leistung der Auslandskrankenversicherung (AKV) besteht darin, solche Kosten für Behandlungen im Ausland zu übernehmen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Daher sind es ausschließlich Leistungen im medizinischen Bereich, welche zum Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung gehören.

Im Detail handelt es sich um die Übernahme der folgenden Kostenfaktoren, die in der Praxis auftreten können:
  • Ambulante Behandlungen im Ausland nebst Röntgendiagnostik
  • Zahnbehandlungen, allerdings meistens ausschließlich zum Schmerzstillen
  • Einfache Zahnfüllungen und leichter Zahnersatz
  • Transport zum nächsten Arzt, Klinik oder Krankenhaus
  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus bzw. in der Klinik
  • Behandlungen im Rahmen einer Schwangerschaft
  • Transportkosten inklusive Krankenrücktransport
  • Überführung im Todesfall, alternativ Bestattung im Ausland (oft bis maximal 10.000 Euro)
  • Ausgaben für Arznei-, Heil-, Verbands- und Hilfsmittel

Wichtig zu betonen ist im Zusammenhang mit den Leistungen, dass der Umfang in erster Linie abhängig vom jeweiligen Anbieter und dem Tarif ist. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, zunächst einen möglichst ausführlichen Vergleich durchzuführen, bevor Sie sich für eine bestimmte Auslandskrankenversicherung entscheiden.

Welche Leistungsausschlüsse gibt es zu beachten?

Die Auslandskrankenversicherung zeichnet sich durch zahlreiche Leistungen aus, allerdings gibt es auch einige Leistungsausschluss zu beachten. Ein in der Praxis relativ häufig zum Tragen kommender Leistungsausschluss ist es zum Beispiel, wenn die im Ausland durchgeführte Behandlung im Prinzip schon vor Antritt der Reise absehbar war. Darüber hinaus werden ebenfalls solche Behandlungen nicht erstattet, wenn Sie der Anlass der Reise sind. Wer also beispielsweise ins Ausland reist, um dort eine Operation durchführen zu lassen, die günstiger als in Deutschland ist, wird in aller Regel von der Auslandskrankenversicherung keine Leistungen erwarten können. Ebenfalls zu den Leistungsausschlusses gehören vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten, die dann im Ausland behandelt werden müssen.

In der Übersicht sind es insbesondere die folgenden Leistungsausschlüsse, die für die Auslandskrankenversicherung gelten:
  • Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft
  • Geburten und Schwangerschaftsabbrüche
  • Vorsätzlich verursachte Krankheiten
  • Auslandsreise ist Zweck der Behandlung
  • Notwendige Behandlung war vor Reiseantritt absehbar
  • Zahnersatz, insbesondere Brücken, Implantate und Kronen
  • Medizinische Hilfsmittel, insbesondere Brillen, Rollstühle und Hörgeräte
  • Physiotherapeutische Behandlungen und Rehabilitationen
  • Behandlung chronischer Erkrankungen, die nicht gerade akut Probleme bereiten

Zusammenfassung gibt es also eine ganze Reihe von Ausschüssen, die Sie im Zuge der Auslandskrankenversicherung beachten sollten.

Besonderheiten bei Reisen nach Kanada und in die USA

In aller Regel gilt die Auslandskrankenversicherung weltweit. In nicht wenigen Krankenversicherungstarifen ist dies allerdings mit einer Einschränkung verbunden, nämlich Nordamerika, also in erster Linie USA und Kanada. Für Reisen in diese Länder sind bezüglich der Reisekrankenversicherung bestimmte Regelungen zu beachten. Es ist daher beim Vergleich der Angebote wichtig, im Detail beim entsprechenden Tarif darauf zu achten, ob USA und Kanada im Leistungsumfang enthalten sind oder nicht. Der Grund dafür, dass diese Länder in zahlreichen Auslandsreisekrankenversicherungen ausgeschlossen werden, sind die dort extrem hohen Arztkosten. Diese liegen teilweise bis zu zehnmal höher als in Deutschland, sodass die Versicherungsgesellschaften natürlich oftmals nicht bereit sind, für solche Kosten aufzukommen. Falls Sie sich für eine Auslandskrankenversicherung mit Einschluss von USA und Kanada entscheiden, werden diese meistens als Jahrespolice angeboten oder alternativ auch in Form einer Einmalversicherung für den Zeitraum XY, bei der Sie dann beispielsweise 0,70 Euro pro Tag zahlen.

Varianten: In welchen wird die Auslandskrankenversicherung angeboten?

Die Auslandskrankenversicherung gibt es im Wesentlichen in zwei Varianten. Zum einen werden die Versicherungen für einen kurzen Zeitraum angeboten. Diese Variante ist immer dann sinnvoll, wenn Sie beispielsweise einmal im Jahr für zwei oder drei Wochen in den Urlaub verreisen. Die zweite Variante besteht in einer sogenannten Jahres-Police, die für einen Zeitraum von 365 Tagen gilt. Zu beachten ist, dass sich diese Jahrespolicen normalerweise automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, falls Sie keine rechtzeitige Kündigung vornehmen. Ideal geeignet sind diese Jahrespolicen vor allem dann, wenn Sie mehrmals im Jahr im Ausland sind, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen. In aller Regel ist es bereits ab der zweiten Reise innerhalb eines Jahres so, dass sich die Jahrespolice gegenüber der sogenannten Einmal-Police rechnet.

Was kostet die Auslandskrankenversicherung?

Kommen wir nun zu einer für Sie sicherlich sehr interessanten Frage, nämlich was die Auslandskrankenversicherung eigentlich kostet. Bei der Einmal-Police ist es so, dass diese für Familien zu einem Preis zwischen durchschnittlich 15 bis 30 Euro  angeboten wird. Der Versicherungsschutz gilt dann für einen festgelegten Zeitraum, in aller Regel zwischen zwei und vier Wochen.

Positiv ist, dass die Jahrespolice – je nach Anbieter und den erwähnten Faktoren – nur unwesentlich teurer ist. Hier kommen wir nun wieder auf die zum Teil deutlichen Preisunterschiede zu sprechen. Wenn Sie sich einmal einen Vergleich anschauen, werden Sie feststellen, dass die günstigste Jahres-Police derzeit bereits bei unter 20 Euro beginnt.

[su_highlight]Guten Schutz gibt es schon ab ca. 32,-€/Monat. Die Monatsbeiträge für die USA liegen wegen der deutlich höheren Behandlungskosten höher.[/su_highlight]

Es gibt aber auch andere Auslandskrankenversicherungen, bei denen Sie mit einem jährlichen Beitrag zwischen 30 und bis zu 200 Euro rechnen müssen. Ein Vergleich lohnt also definitiv, denn die Kostenunterschiede sind erheblich. Denken Sie bitte daran, beim Vergleich jedoch nicht nur auf den Beitrag zu achten, sondern diesen immer in Bezug zu den angebotenen Tarifleistungen zu setzen.

Beiträge: woraus ergeben sie sich?

Wie bei jeder Versicherungsvariante, so gibt es auch bei der Auslandskrankenversicherung einige Faktoren, welche die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie beeinflussen. In erster Linie ist der Beitrag natürlich vom Anbieter abhängig. Wie Sie gleich im folgenden Abschnitt noch sehen werden, gibt es bezüglich der Kosten für die Reisekrankenversicherung zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Generell sind es neben der Versicherungsgesellschaft die folgenden Faktoren, die den Beitrag zur Auslandskrankenversicherung beeinflussen:

  • Anzahl zu versichernde Personen
  • Versicherungsdauer
  • Leistungen / Tarif
  • Gültigkeitsbereich, beispielsweise nur Europa oder weltweit

Beiträge sparen: wie kann man das?

Mit teilweise unter 20 Euro für eine Jahrespolice ist die Auslandskrankenversicherung eine sehr günstige Versicherung, insbesondere im Vergleich zum möglichen Schadenspotenzial. Wenn Sie bedenken, dass beispielsweise ein Krankenrücktransport aus dem Ausland teilweise 5.000 oder mehr Euro kostet, ist der Versicherungsschutz mit 30 oder 40 Euro im Jahr äußerst günstig. Dennoch ist es natürlich Ihr gutes Recht, wenn möglich bei den Beiträgen sparen zu wollen.

Sparen können Sie in erster Linie, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Die meisten Auslandskrankenversicherungen werden zwar ohne Selbstbeteiligung angeboten, aber es ist in der Regel problemlos möglich, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Dieser kann beispielsweise 300 Euro betragen und Sie haben dann die Möglichkeit, durchschnittlich 10-20 Prozent an Beitrag zu sparen. Darüber hinaus lässt sich insbesondere dadurch an Versicherungsprämie sparen, dass Sie bestimmte Leistungen ausschließen bzw. nicht in Anspruch nehmen möchten. So bieten manche Auslandskrankenversicherung zum Beispiel die Kostenübernahme für die Anreise von Angehörigen an, auf die sicherlich zahlreiche Versicherungsnehmer auch verzichten können.

Notfall: wie verhalten ich mich?

Eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, ist ein wichtiger Schritt zur möglichst umfassenden Krankenabsicherung im Ausland. Ebenso wichtig ist es allerdings, beim entsprechend eingetretenen Schadensfall zu wissen, was nun zu tun ist und wo man wichtige Informationen erhält. Daher möchten wir im Folgenden in einigen Stichworten eine Art Checkliste aufführen, wie sie im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls vorgehen können:

  • Notrufnummer der Versicherungsgesellschaft wählen
  • Arzt oder Krankenhaus aufsuchen
  • Gegebenenfalls Reiseveranstalter nach Ärzten und Krankenhäusern in der Nähe fragen
  • Informationen über die deutsche Botschaft im Ausland einholen

Wichtig ist es zunächst einmal, dass Sie die Notrufnummer der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie die Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, immer griffbereit haben. Dort erhalten Sie wichtige Informationen, was Sie im Fall einer notwendigen Behandlung im Ausland tun müssen. Zwar müssen kleinere Behandlungen in aller Regel im Voraus gezahlt werden, aber später erhalten Sie die ausgelegte Summe natürlich bei Vorlage der Rechnung seitens der Auslandskrankenversicherung zurück. Falls Sie den Urlaub über einen Reiseveranstalter gebucht haben, ist dieser ebenfalls dazu in der Lage, Ihnen die nächst erreichbaren Ärzte und Krankenhäuser zu nennen. Falls dort keine ausreichenden Informationen erhältlich sind, können Sie sich im Ausland auch an die deutsche Botschaft wenden, um dort Adressen und Telefonnummern zu erhalten.

Fazit zur Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung gehört sicherlich zu den empfehlenswerten und zum Teil sogar wichtigen Versicherungen. Immer dann, wenn Sie nicht nur übers Wochenende, sondern über mehrere Wochen oder sogar Monate im Ausland sind, sollten Sie auf diese Versicherungsschutz nicht verzichten. Zwar greift die gesetzliche Krankenversicherung in weiten Teilen Europas, aber manche notwendige Leistungen werden nicht oder nur zum Teil übernommen. Dies trifft insbesondere für den Krankenrücktransport und diverse Behandlungsleistungen zu, die zum Beispiel Deutschland mit geringeren Kosten verbunden sind. Wenn man bedenkt, dass die Auslandskrankenversicherung schon ab unter 30 Euro pro Jahr angeboten wird, zeichnet sich die Versicherung zudem durch ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis aus.

Gültiger Krankenversicherungsschutz ist in vielen Ländern und bei fast allen Hochschulen bereits Voraussetzung für Aufnahme in ein Studienprogramm. Viele Universitäten empfehlen auch eigene Policen, die von den Leistungen meist gut, vom Preis jedoch kaum vergleichbar sind mit den besten deutschen Versicherungspolicen vom Preis her jedoch nicht vergleichbar. Eine deutsche Auslandskrankenversicherung, die den geforderten Mindestabdeckungen gerecht wird, ist in der Regel viel günstiger, bei gleichem und manchmal sogar höherem Versicherungsschutz.

Konkret wichtige Kriterien bei der Wahl einer Auslandskrankenversicherung für ein Auslandsstudium sind:

  • umfangreiche Leistungen (die von den meisten Uni`s akzeptiert werden),
  • eine gute Erstattungspraxis,
  • die Möglichkeit englischer Versicherungsbestätigungen und
  • faire Preise.

Viele Universitäten in den USA fordern einen Mindestversicherungsschutz. Dieser wird von dem Young Travel-Tarif der Hanse Merkur Versicherung in 95% aller Fälle erfüllt.

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Vorteile der Hansemerkur Tarif Young Travel

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  • Umfangreiches Leistungspaket
  • Kein Selbstbehalt
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  • Leistung auch bei Vorerkrankungen (bedingt)
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Hansemerkur Auslandskrankenversicherung Auszeichnungen

Young Travel – Reiseschutz für junge Leute bis zu 5 Jahren Auslandsaufenthalt

Hinweis: Die Informationen sind von Herrn Andreas Bülte, unabhängiger Versicherungsmakler von Asskur verfasst worden.

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