AuslandsBAföG Voraussetzungen

Möchtest du im Ausland studieren, brauchst aber finanzielle Unterstützung, dann hast du die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beantragen. Damit du diese staatliche Förderung (es handelt sich um eine Teilfinanzierung) erhältst, musst du bzw. das von dir gewählte Studium allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


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Vorabentscheid klärt deinen Anspruch

Ob du überhaupt die notwendigen Voraussetzungen erfüllst, um einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen zu können, kannst du ganz einfach dadurch klären, dass du beim zuständigen BAföG-Amt einen Antrag auf Vorabentscheidung stellst. Dann wird geprüft, ob du berechtigt bist, Auslands-BAföG zu erhalten. So umgehst du das aufwendige, langwierige und am Ende vielleicht erfolglose Antrags-Prozedere.

Praxis-Tipp: Hast du eine für dich positive Vorabentscheidung erhalten, dann solltest du den Antrag auf Auslands-BAföG möglichst frühzeitig stellen. Das zuständige Amt benötigt zur offiziellen Prüfung hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen manchmal bis zu einem halben Jahr. Hier gilt das alte Sprichwort, dass der frühe Vogel den Wurm fängt.

Diese Voraussetzungen müssen fürs Auslands-BAföG gegeben sein

Es gibt für den Erhalt von Auslands-BAföG drei verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Hier die grundlegenden Voraussetzungen.

  • Mindestdauer des Auslandsstudiums: Um Auslands-BAföG bewilligt zu bekommen, muss dein dortiges Studium mindestens sechs Monate bzw. ein Semester dauern. Absolvierst du einen Aufenthalt an einer mit deiner inländischen Hochschule kooperierenden Uni (z. B. in Form eines Praktikums), beträgt die förderfähige Mindestdauer nur 12 Wochen. Eine solche Kooperation musst du durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen. Diese kannst du dir von deiner Uni, Hochschule oder Akademie ausstellen lassen.
  • Ausbildungsstelle im Ausland muss gleichwertig sein: Förderungsfähig ist das Auslandsstudium nur, wenn du es an einer Bildungseinrichtung absolvierst, die dem Niveau deiner deutschen Hochschule entspricht. Zulässig sind etwa ausländische Hochschulen, Akademien oder Fachschulen. Erkennbar ist die Gleichwertigkeit z. B. wenn die dortigen Studienvoraussetzungen, Inhalte und Abschlüsse denen an einer entsprechenden Bildungseinrichtung in Deutschland entsprechen.
  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland: Damit du Auslands-BAföG beziehen kannst, ist es notwendig, dass du über einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügst und hier gemeldet bist. Hast du keinen deutschen Wohnsitz, kannst du auch einen Nachweis (durch schriftliche Bestätigungen von Familienangehörigen bzw. Freunden oder durch Vorlage von deutschen Schulzeugnissen, die zeigen, dass du im Inland zur Schule gegangen bist) erbringen, dass du dich der deutschen Gesellschaft eng verbunden fühlst.

Weitere Voraussetzungen für Auslands-BAföG

Neben den eben genannten Grundvoraussetzungen gibt es weitere, die vor allem die Themen Auslands-BAföG innerhalb der EU sowie in der Schweiz, die Unabhängigkeit hinsichtlich der Unabhängigkeit des Auslandsstudiums von deutschen Ausbildungsphasen sowie der Anrechenbarkeit eines Auslandsstudiums in Deutschland befassen.

  • Ausbildung in Europa und der Schweiz: Voraussetzung dafür, dass du Auslands-BAföG von Beginn einer Ausbildung an erhältst ist, dass sie innerhalb der EU bzw. in der Schweiz stattfindet.
  • BAföG nur bei Unabhängigkeit von deutschen Ausbildungsphasen: Möchtest du Auslands-BAföG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation für die Dauer deines Aufenthalts erhalten, darf die ausländische Ausbildung nicht in Abhängigkeit zu deutschen Ausbildungsphasen stehen.
  • Studienleistungen müssen anrechenbar sein: Damit dein Auslandsstudium bzw. deine Ausbildung im Ausland (innerhalb der EU oder der Schweiz) durch Auslands-BAföG gefördert werden kann (in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen für zweieinhalb Jahre), muss die Möglichkeit gegeben sein, dass deine im Ausland erbrachten Leistungen wenigstens teilweise auf deine Ausbildung im Inland angerechnet werden können.

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