Hier haben wir für euch die Leistungen bei einer Ausbildung nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung ab dem 1. August 2008 aufgeführt, die es zusätzlich zur BAföG Inlandsförderung gibt.
(Auslands-)BAföG Online Antrag – einfach und schnell!
Fakt ist, dass knapp 90% aller Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird euch bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und ihr geht sicher, dass der Antrag für BAföG oder Auslands-BAföG zu 100% vollständig ist.
Das Tool von meinbafög.de wird von vielen tausend Studenten jedes Jahr genutzt und ist absolut empfehlenswert!
- die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro)
- Reisekosten (einmalig Hin- & Rückreise
- ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse
- und für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag (bis zu 301,00 Euro monatlich)
Zusammensetzung der Förderungen und Rückzahlungserfordernis
Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung erhaltet ihr prinzipiell als Zuschlag und brauchen deshalb nicht zurückgezahlt werden. Ihr solltet, auch wenn ihr kein „Inlands-BAföG“ bekommt, einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, weil sich hier etwas Unterstützung für euch ergeben könnte, da die höheren Förderungssätze im Ausland Zuschüsse für die Ausbildung ermöglichen. Diejenigen unter euch, die BAföG als Bankdarlehen erhalten, bekommen auch den Auslandszuschlag als Bankdarlehen.
Beispiel der Förderungen außerhalb der EU
Du studierst im 4. Semester Jura und besuchst für ein Jahr eine Universität in den USA. Du wohnst dort bei einer Gastfamilie und hast Reisekosten von 1 200,00 Euro. Dazu kommen Studiengebühren von 4 450,00 Euro jährlich. Du bist selbst beitragspflichtig krankenversichert. Dein Vater ist Beamter mit einem Bruttoeinkommen im vorletzten Kalenderjahr von 3 720,00 Euro monatlich. Deine Mutter ist nicht berufstätig. Deine Schwester besucht die Klasse 2 der örtlichen Hauptschule.
Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 3 720,00 € |
abzüglich Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 1000,00 €) | – 83,30 € |
abzüglich Sozialpauschale 21,3 % | – 774,61 € |
Einkommen im Sinne des BAföG | 2.862,06 € |
So errechnet sich dein BAföG:
Deine Bedarfssätze
StudentIn | 427,00 € |
auswärts wohnend | 325,00 € |
Pflegeversicherung | 25,00 € |
Erhöhungsbetrag – Studiengebühren (1/12 der Gesamtkosten; max. 4.600 Euro) | 383,33 € |
– Auslandszuschlag für die USA | 120,00 € |
– Krankenversicherung | 84,00 € |
1.364,33 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 2.862,06 € | ||
– Grundfreibetrag für die Eltern: | 1.890,00 € | ||
– Grundfreibetrag für deine Schwester | 570,00 € | ||
– für dich kein Freibetrag, da du in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehst. | 0,00 € | ||
2.460,00 € | |||
– 2.460,00 € | |||
402,06 € | |||
– Zusatzfreibetrag 55 Prozent (50 Prozent für die Eltern und 5 Prozent Schwester) vom Anrechnungsbetrag: Förderungsbetrag (gerundet) | – 221,33 € | ||
180,93 € | |||
Du erhältst für deinen Aufenthalt in den USA Förderungsleistungen von monatlich 1183,40 €, worin allerdings die Studiengebühren bereits enthalten sind. Ohne diese bekommst du 800,07 € (diese Rechnung ist ohne Gewähr).

Weiterlesen

Weiterlesen

Weiterlesen

Weiterlesen

Weiterlesen

Weiterlesen

Weiterlesen

Weiterlesen

Weiterlesen