AuslandsBAföG für ein Studium in Europa

Innerhalb der EU sowie in der Schweiz hast du die Möglichkeit, eine komplette Ausbildung an einer höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule (also ein komplettes Auslandsstudium) zu absolvieren. Für diese Studienzeit im europäischen Ausland oder der Schweiz kannst du BAföG beantragen.


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Wann gibt es Auslands-BAföG?

Falls du für ein Studium in der EU bzw. in der Schweiz auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist, erhältst du bei Vorlage der Voraussetzungen während des gesamten Zeitraumes, also bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses, das sogenannte Auslands-BAföG. Dies gilt auch im Falle einer grenzüberschreitenden Kooperation zwischen verschiedenen Ausbildungsstätten im Ausland für die jeweilige Dauer des Auslandsaufenthalts.

Praxis-Tipp: Damit du das Auslands-BAföG rechtzeitig zum Start deines Auslandsaufenthaltes auf deinem Konto hast, ist es ratsam, den entsprechenden Antrag sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes stellen. Die zuständigen Ämter sind stark beansprucht, so dass sich die Bewilligung bis zu einem halben Jahr hinziehen kann.

Förderungsdauer eines Studiums in Europa

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit gemäß § 10 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz. Maßgeblich ist hierbei die Regelstudienzeit, die in deiner jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt ist. Dabei kann es sich ggf. auch um eine entsprechende ausländische Festsetzung handeln. Im Grunde kannst du für das gesamte Auslandsstudium Auslands-BAföG beantragen.

Soll der im Rahmen deines deutschen Studiums geplante Aufenthalt in der EU oder der Schweiz lediglich temporär sein, beträgt der Bewilligungszeitraum für Auslands-BAföG maximal ein Jahr. Es wird auch nur ein Auslandsaufenthalt pro Studiengang (Bachelor bzw. Master) gefördert. Absolvierst du dein Studium im sogenannten Bachelor-Master-System (du schließt also zunächst den Bachelor ab und machst dann noch den Master), kannst du zweimal zu Studienzwecken ins Ausland gehen und jeweils Auslands-BAföG beantragen, einmal während des Bachelor-Studiums und einmal im Rahmen des Master-Studiums.

Am sinnvollsten ist es, wenn du dich schon im Vorfeld an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung wendest. Dort kannst du einen Antrag auf Vorabentscheidung (so erfährst du, ob du prinzipiell BAföG-berechtigt bist) stellen und bekommst alle notwendigen Informationen sowie die nötigen Antragsformulare.

Wichtiger Hinweis: Der Auslandsaufenthalt muss mindestens sechs Monate (ein Semester) bzw. im Rahmen einer Hochschulkooperation zwölf Wochen dauern. Wenn du in Deutschland kein BAföG erhältst, hast du aufgrund der eventuell höheren Förderungssätze im Ausland trotzdem Chancen, dass dein Antrag auf Auslands-BAföG bewilligt wird.

BAföG, Reiskosten und CO. – Leistungen in Europa

Neben dem Auslands-BAföG erhältst du innerhalb Europas sowie für die Schweiz (hier liegt der Höchstsatz bei 943 Euro pro Monat) Reisekosten in Höhe von 500 Euro (jeweils 250 Euro für Hin- und Rückfahrt) sowie einen Zuschuss zu den Studiengebühren, immer in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Dieser wird aber auch bei längeren Aufenthalten nur für ein Jahr gewährt. Was hingegen nicht gezahlt wird, ist ein landesspezifischer Auslandszuschlag. Diesen gibt es nur für Auslandsaufenthalte im außereuropäischen Ausland. Die Reisekosten werden dir nur einmalig gezahlt. Absolvierst du das gesamte Studium in der Schweiz bzw. im europäischen Ausland, bekommst du einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von monatlich 84 Euro. Machst du nur ein Auslandspraktikum bzw. studierst nur für ein Semester außerhalb Deutschlands, bleibt deine Versicherungspflicht in der Heimat bestehen.

Wird die Auslandsstudienzeit in Deutschland angerechnet?

Kommst du nach Deutschland zurück, gilt für dich wieder die Förderungshöchstdauer entsprechend der in der deutschen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit. Bei deiner Rückkehr nach Deutschland wird gemäß § 5a BAföG das Auslandsstudium bis zu einem Jahr für die Inlandsförderung nicht berücksichtigt. Was das für dich bedeutet, zeigt das folgende Beispiel aus der Praxis.

Beispiel: Du studierst vier Semester bis zur Zwischenprüfung in Deutschland, wechselst anschließend für zwei Semester bzw. ein Jahr ins europäische Ausland und kehrst danach nach Deutschland zurück. Deine Regelstudienzeit in Deutschland beträgt zehn Semester. Das Jahr im Ausland wird dir nicht auf deine Studienzeit angerechnet. Du bist nach deinem einjährigen Auslandsaufenthalt also immer noch bei vier Semestern Förderungszeit, obwohl du eigentlich schon sechs Semester studiert hast!

Bleibst du allerdings länger als zwei Semester bzw. ein Jahr an einer europäischen oder in der Schweiz gelegenen Ausbildungsstätte, wird dir diese Zeit auf deine deutsche Regelstudienzeit angerechnet.