BAföG Förderhöhe

Es gibt je nach Art deiner Ausbildungsstätte und Unterbringung verschiedene Pauschalbeträge für deinen monatlichen Bedarf. Unterschieden wird vor allem, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder z. B. in einem Studierendenwohnheim, einer WG oder einer eigenen Wohnung am Studienort. Die Beträge in der folgenden Tabelle wurden für Absolventen von höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen festgesetzt.


(Auslands-)BAföG Online Antrag – einfach und schnell!

BAföG beantragen leicht gemacht
Meinbafög.de ist ein kinderleicht zu bedienendes Tool zum Management und zur elektronischen Übermittlung von BAföG- und AuslandsBAföG Anträgen.

Fakt ist, dass knapp 90% aller Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird euch bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und ihr geht sicher, dass der Antrag für BAföG oder Auslands-BAföG zu 100% vollständig ist.

Du wohnst bei deinen Eltern483 € + 109 € (Zuschlag für KV/PV) = 592 €
Du wohnst auswärts427 € Grundbedarf + 325 € Wohnungsbedarf + 109 € Zuschlag (für KV/PV, wenn du dich schon selbst versicherst) = 861 €

Der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende beträgt 861 € pro Monat.

Faustregel zur Berechnung der BAföG-Sätze

Der auf dich anzuwendende Pauschalbetrag ergibt sich durch Abzug deines anrechenbaren Einkommens und Vermögens (und evtl. deines Ehegatten) sowie des Einkommens deiner Eltern. Eine elternunabhängige BAföG-Förderung gibt es, abgesehen von einigen Ausnahmen, in der Regel nicht. Hier die allgemeine Faustregel, nach der dein BAföG berechnet wird:

 Bedarf nach BAföG
anrechenbares Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und anrechenbares Einkommen des Ehegatten und der Eltern
=Förderungsbetrag nach dem BAföG

Schüler-BAföG – diese Höchstbeträge stehen dir zu

Der von der Art deiner Ausbildung und deinem Wohnsitz abhängige Höchstbetrag für das sogenannte Schüler-BAföG liegt augenblicklich (Stand 2021) bei 832 €. Die folgende Tabelle zeigt dir, wie hoch das Schüler-BAföG jeweils ist:

SchulartWohnsitz bei deinen ElternEigener Wohnsitz
– Weiterführende allgemeinbildende Schulen – Berufsfachschulen ab Klasse 10 – Fach-/ Fachoberschulen (Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung)
Du bist Teil des elterlichen Haushalts + Zuschlag KV/PV Keine Förderung
Dein Wohnsitz ist nicht bei deinen Eltern + Zuschlag KV/PV 585 € + 109 € = 694 €
– Berufsfachschul- und Fachschulklassen (mindestens zweijähriger Bildungsgang vermittelt berufsqualifizierenden Abschluss – abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht Voraussetzung)

Du bist Teil des elterlichen Haushalts + Zuschlag KV/PV 247 € + 109 € = 356 €
Du lebst außerhalb des elterlichen Haushaltes + Zuschlag KV/PV 585 € + 109 € = 694 €
– Abendhaupt- und Abendrealschulen – Berufsaufbauschulen – Fachoberschulklassen (hier ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung)
Du wohnst im elterlichen Haushalt + Zuschlag KV/PV 448 € + 109 € = 557 €
Dein Wohnsitz ist nicht bei deinen Eltern + Zuschlag KV/PV 681 € + 109 € = 790 €
– Fachschulklassen, (abgeschlossene Berufsausbildung wird vorausgesetzt) -Abendgymnasien – Kollegs
Du wohnst bei deinen Eltern + Zuschlag KV/PV 454 € + 109 € = 563 €
Du hast einen eigenen Wohnsitz + Zuschlag KV/PV 723 € + 109 € = 832 €

Weitere Themen zum BAföG