BAföG Förderungsarten

Nachfolgend werden die grundsätzlichen Förderungsarten von BAföG charakterisiert.

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  • Zuschuss/Staatsdarlehen:
    Als Studierende erhaltet ihr Förderungen zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen, das von euch zurückgezahlt werden muss.
    Einen Zuschuss in voller Höhe gibt es u.a. für die bei einer Ausbildung oder einem Praktikum im Ausland geleisteten Zuschläge nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung. Bei Bewilligungszeiträumen, die nach dem 1. August 2008 beginnen, werden Auslandsstudiengebühren nur noch für bis zu einem Jahr in voller Höhe übernommen, Auslandszuschläge nur noch zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als Staatsdarlehen gewährt.
  • Bankdarlehen:
    Ein verzinsliches Bankdarlehen wird euch nur in bestimmten Fällen bewilligt, zum Beispiel für eine Zusatzausbildung nach dem Studium, die für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist.

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