Auslandsbafög ist die tolle finanzielle Förderung von Vater Staat für ein ganzes Studium, Teilstudium Praktikum oder ein Schüleraustausch im europäischen und außereuropäischen Ausland! Bekommt ihr Inlands-Bafög, bekommt ihr sicher(!) Auslandsbafög, bekommt ihr kein Inlands-Bafög, könnt ihr trotzdem Auslandsbafög bekommen! Durch die höheren Kosten im Ausland kommt für viel mehr von euch eine staatliche Förderung in Frage.
Nachfolgend findet ihr jegliche Informationen zum Auslandsbafög sowie ein belebtes Forum, konkrete Nutzungsmöglichkeiten von Auslandsbafög und auch andere Stipendien und Fördermöglichkeiten für euren geplanten Auslandsaufenthalt.
NEWS ZU AUSLANDSBAFÖG UND BAFÖG
Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung waren bisher bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen identisch. Doch das ändert sich nun: Die von einigen klammen Krankenversicherungen dieses Jahr erstmalig eingeführten Zusatzbeiträge treffen auch Studierende. Denn bis zu 8 EUR können die Krankenkassen ohne Einschränkungen zusätzlich verlangen. Mit der Einführung des zusätzlichen Beitrags besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. mehr
Wenig Einkommen, aber hohe Ausgaben während des Studiums? Wohl den meisten geht es so. Doch was häufig nicht bekannt ist: Wer vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen hat, kann seine Studienkosten auch nach dem Studium noch von der Steuer absetzen. Weniger erfreulich stellt sich die Lage dagegen dar, wenn das Studium die erste Berufsausbildung überhaupt ist. Ausbildungskosten für ein Erststudium werden zwar steuerlich begünstigt, mangels ausreichend hoher Einkünfte profitieren davon jedoch nur die wenigsten. mehr
Wer schon vor dem Studium und auf Dauer im Ausland lebt, hatte bisher kein Anrecht auf Auslands-BAföG. Selbst innerhalb der EU nicht. Dagegen hat ein Student geklagt, der seit einigen Jahren in Frankreich lebt und dort BAföG-gefördert studieren will. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Ansinnen des Studenten zugestimmt (Az. 6 K 2465/08)- EU-Recht sei dank. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, es könnte auch noch in die nächste Instanz(en) gehen. Wobei eine grundsätzliche Änderung nicht unwahrscheinlich ist. mehr


