Jeder, der sich mit dem Gedanken an ein Studium auseinandersetzt, kommt über kurz oder lang zu der Erkenntnis, dass dieses irgendwie finanziert werden muss. Vielleicht ist sogar ein Auslandssemester in dieser Zeit geplant. Unter bestimmten Voraussetzungen können viele Studenten die Förderung durch ein Staatsdarlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, in Anspruch nehmen. Allerdings muss dieses spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs zurückgezahlt werden. Das hört sich erst einmal beängstigend an ... doch mit den richtigen Informationen zur Rückzahlung kann sogar noch eine Menge Geld gespart werden.
Schlau sein und Geld sparen: BAföG-Schulden durch einen Kredit ablösen
Es gibt mehr Studenten als je zuvor. Die BAföG-Förderung stellt für viele von ihnen jedes Jahr eine große Hilfe bei der Finanzierung des Studiums dar. Und das zu äußerst fairen Konditionen. Denn eine Hälfte des Förderbetrags ist ein kostenloser Zuschuss von Vater Staat. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das über eine Zeitspanne von bis zu zwanzig Jahren zurückgezahlt werden kann. Maximal müssen zwar lediglich 10.000 Euro zurückgezahlt werden – ganz gleich übrigens, ob die Fördersumme deutlich darüber lag. Doch trotz allem können die vierteljährlichen Raten von 315 Euro gerade zu Beginn der beruflichen Karriere zu einer finanziellen Herausforderung werden. Eine echte Alternative, um Geld zu sparen, kann hierbei die vorzeitige Ablösung der Schulden durch einen Kredit sein.
Welchen Vorteil hat eine vorzeitige Rückzahlung?
Spätestens viereinhalb Jahren nach dem Ende der Förderhöchstdauer wird der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zum BAföG ganz automatisch zugestellt. Informationen wie der Start der Rückzahlung, die Ratenhöhe, die Fälligkeit der ersten Rate, die Höhe des Rabattes bei vorzeitiger Ablösung werden darin mitgeteilt sowie ein Tilgungsplan übermittelt. Nach fünf Jahren muss mit der Rückzahlung begonnen werden und der Betrag unter bestimmten Voraussetzungen in einem Zeitraum von bis zu zwanzig Jahren zurückgezahlt sein. Zwischen der eingegangenen Information durch den Rückzahlungsbescheid und dem Rückzahlungsbeginn kann das Darlehen allerdings auch vorzeitig abgelöst werden. Dazu muss ein Antrag beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Der Vorteil dieser Variante für den Schuldner ist erheblich: Für die vorzeitige Rückzahlung werden je nach Höhe des Rückzahlungsbetrages Nachlässe von bis zu 50 Prozent gegeben.
Was tun, um einen Nachlass zu bekommen?
Die
Summe der vollständigen Restschuld sowie der Betrag und der Termin
für eine vorzeitige Rückzahlung werden im Feststellungs- und
Rückzahlungsbescheid übermittelt. Damit der vollständige Nachlass
genutzt werden kann, muss der Betrag für die vorzeitige Rückzahlung
rechtzeitig, also spätestens bis zum Fälligkeitsdatum, auf dem
Konto des Bundesverwaltungsamtes eingegangen sein. Eine
Empfangsbestätigung des Geldeingangs wird automatisch zugeschickt.
Ganz wichtig ist vorab, dass das Bundesverwaltungsamt stets über die
aktuelle Anschrift informiert ist. Für eventuelle Adressermittlungen
oder gar Zahlungsverzögerungen werden empfindliche Strafen fällig.
Was ist die günstigste Rückzahlungsmethode?
Ob
zinsloses Staatsdarlehen oder Privatkredit – welche die günstigste
Rückzahlungsmethode ist, kann im Vorfeld über einen Kredit- oder
BAföG-Ablösungs-Rechner berechnet werden. Wenn bereits mit der
Rückzahlung in Raten begonnen wurde, ist trotzdem noch eine
Sondertilgung auf Antrag möglich. Und auch hierbei kann durch die
Ablösung einer Teilsumme noch ein Nachlass gewährt werden. Eine
Umschuldung des Betrags macht allerdings nur Sinn, wenn abzusehen
ist, dass das Darlehen bei der Bank langfristig verlässlich getilgt
werden kann. Vorteil des zinslosen Staatsdarlehens: Unter bestimmten
Umständen kann die Ratenzahlung bei schlechter finanzieller Lage
ausgesetzt werden.
Mit einem Kredit auf einen Schlag BAföG ablösen – ist das schlau?
Ein
Studium kostet viel Geld. Die Unterstützung durch das BAföG kann
eine echte Hilfe sein, um sich voll und ganz auf das Studium
konzentrieren zu können. Fünf Jahre nach dem Ende der
Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges steht die Rückzahlung
an. Tatsächlich haben nur wenige nach dem Studium und den ersten
Jahren im Beruf die Möglichkeit, genug Geld anzusparen, um die
Rückzahlung auf einen Schlag durchzuführen. Doch oft ist der
Nachlass für einen vorzeitigen Ausgleich so groß, dass man selbst
dann spart, wenn dafür ein Kredit aufgenommen wird. Die Einsparung
ist dabei abhängig von dem zurückzuzahlenden Betrag, der Laufzeit
eines Kredits und den Zinsen dafür. In der aktuell günstigen
Zinssatzphase lohnt sich ein Rechenvergleich also in jedem Fall.
Schritt für Schritt BAföG umschulden
Am
besten ist es, sich vor der Rückzahlung des BAföG gut zu
informieren. Unabhängige Berater, das Deutsche Studentenwerk oder
auch das jeweils zuständige BAföG-Amt können sowohl bei den
Formalien als auch bei dem Berechnen der günstigsten Vorgehensweise
helfen. Auch online gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, um
hilfreiche Unterstützung
zu bekommen. Hat man sich schlussendlich für die Umschuldung des
BAföG durch einen Kredit entschieden, geht man am besten Schritt für
Schritt vor:
- Der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid trifft spätestens viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges ein.
- Mögliche Sparvarianten vergleichen: Kostenloses Staatsdarlehen oder privater Kredit? Mit einem BAföG-Rechner Möglichkeiten gegenüberstellen, um die individuell passende Vorgehensweise zu finden.
- Fällt die Entscheidung auf einen Kredit, gilt es nun Kredite nebeneinanderzustellen.
- Anfragen bei Kreditgebern stellen, Kreditgespräche führen, Angebote einholen.
- Kredit aufnehmen.
- Pünktliche Überweisung des Betrags an das Bundesverwaltungsamt.
- Bestätigung des Rückzahlungseingangs.
- Kreditraten tilgen.
Fazit
Das
Ziel der BAföG-Umschuldung oder -Ablösung sollte sein, so viel wie
möglich zu sparen. Das heißt: Der Kredit für die Umschuldung
sollte so günstig und individuell passend wie möglich sein. Dabei
ist es sinnvoll, einige Punkte bei der Kreditaufnahme zu beachten.
Dazu gehört ein niedriger Zinssatz ebenso wie die passende Laufzeit.
Um sich so gut wie möglich abzusichern, sind auch individuelle
Klauseln wie Ratenpausen oder Ratenanpassungen sinnvoll. Eventuell
kann auch eine mögliche Sondertilgung in den Vertrag eingebaut
werden. Um aber ganz sicher zu sein, kann ein Beratungsgespräch
helfen, um alle Eventualitäten in Betracht zu ziehen und so die
günstigste Vorgehensweise zu wählen.