Häufige Fragen zum Auslands-BAföG
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Auslands-BAföG - von der Berechtigung über die Antragstellung bis zur Rückzahlung.
Was ist Auslands-BAföG genau und wer ist grundsätzlich berechtigt?
Das Auslands-BAföG ist eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die speziell für Ausbildungsabschnitte im Ausland vorgesehen ist. Berechtigt sind nicht nur Studierende, die bereits im Inland BAföG erhalten, sondern oft auch jene, die im Inland aufgrund des elterlichen Einkommens knapp an der Fördergrenze scheitern. Da die Bemessungsgrenzen für das Ausland aufgrund höherer Lebenshaltungs- und Reisekosten höher liegen, haben deutlich mehr Studierende Anspruch als im Inland. Die Förderung gilt für Studierende, Schüler und Praktikanten, sofern der Aufenthalt der Ausbildung förderlich ist.
Lohnt sich ein Antrag auf Auslands-BAföG, wenn ich im Inland kein BAföG erhalte?
Ja, ein Antrag auf Auslands-BAföG lohnt sich in sehr vielen Fällen, auch ohne Inlandsförderung. Durch die zusätzlichen Kostenfaktoren im Ausland, wie etwa Studiengebühren bis zu 5.600 Euro und Reisekostenpauschalen, steigen der anerkannte Bedarf und damit die Einkommensfreibeträge erheblich an. Viele Studierende fallen dadurch erstmals in den Förderbereich und erhalten zumindest eine Teilförderung. Es ist daher ratsam, den Antrag in jedem Fall zu stellen und prüfen zu lassen.
Welche konkreten Kosten übernimmt das Auslands-BAföG zusätzlich zum Bedarfssatz?
Neben dem regulären Bedarfssatz übernimmt das Auslands-BAföG nachweisbare Studiengebühren bis zu einer Höhe von maximal 5.600 Euro für ein Jahr. Zusätzlich erhalten Geförderte eine Reisekostenpauschale für Hin- und Rückreise sowie ggf. Zuschüsse zur Krankenversicherung, wenn der inländische Schutz nicht greift. Außerhalb der EU kommen oft noch länderspezifische Auslandszuschläge hinzu, die die höhere Kaufkraft im Gastland ausgleichen sollen. Diese Zusatzleistungen müssen im Gegensatz zum Darlehensanteil oft nicht zurückgezahlt werden.
Muss ich die Studiengebühren, die durch das Auslands-BAföG gezahlt wurden, zurückzahlen?
Nein, die Übernahme der Studiengebühren durch das Auslands-BAföG erfolgt als reiner Zuschuss und ist damit geschenktes Geld vom Staat. Während das normale BAföG zur Hälfte als Darlehen gewährt wird, sind die bis zu 5.600 Euro für Studiengebühren von der Rückzahlung komplett ausgenommen. Dies stellt eine massive finanzielle Entlastung dar, insbesondere in Ländern mit hohen Gebühren wie den USA, Australien oder Großbritannien. Lediglich der reguläre Lebensunterhaltsanteil unterliegt den üblichen Rückzahlungsbedingungen.
Wo und bei welchem Amt muss ich den Antrag auf Auslands-BAföG stellen?
Der Antrag auf Auslands-BAföG wird nicht bei Ihrem lokalen Studentenwerk am Heimatstudienort gestellt, sondern bei speziellen zentralen Auslandsämtern in Deutschland. Die Zuständigkeit richtet sich exklusiv nach Ihrem Zielland; so ist beispielsweise das Studierendenwerk Hamburg oft für die USA zuständig, während das Studentenwerk Tübingen Anträge für China bearbeitet. Sie müssen also vor der Antragstellung recherchieren, welches Amt für Ihr spezifisches Gastland verantwortlich ist. Die Anträge können mittlerweile oft auch digital über BAföG Digital eingereicht werden.
Welche Fristen muss ich bei der Beantragung von Auslands-BAföG beachten?
Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Auslands-BAföG mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts einzureichen. Da die Bearbeitung aufgrund der Kommunikation mit ausländischen Hochschulen und der Prüfung spezifischer Nachweise komplexer ist als im Inland, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wer den Antrag zu spät stellt, riskiert, dass die Zahlungen erst Monate nach der Ausreise eintreffen, auch wenn das Geld rückwirkend ab Antragstellung gezahlt wird. Eine frühzeitige Einreichung, auch mit noch unvollständigen Unterlagen, wahrt die Frist.
Wird ein Auslandssemester mit Auslands-BAföG auf die Regelstudienzeit angerechnet?
Ein studienbedingter Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr kann dazu führen, dass die Förderungshöchstdauer beim Inlands-BAföG verlängert wird, da die Zeit im Ausland oft nicht als Fachsemester im Sinne der Förderungshöchstdauer zählt. Dies ist eine Besonderheit (§ 5a BAföG), die verhindern soll, dass Studierende durch einen Auslandsaufenthalt Nachteile beim Studienabschluss erleiden. Allerdings müssen Sie darauf achten, ob Ihre Hochschule das Semester als Urlaubssemester oder Fachsemester verbucht. Die Verlängerung der Förderungshöchstdauer ist ein großer Vorteil für die spätere Studienfinanzierung.
Welche Voraussetzungen gelten für Auslands-BAföG bei einem Praktikum?
Für ein Praktikum im Ausland können Sie Auslands-BAföG erhalten, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, das in Ihrer Studienordnung vorgeschrieben ist. Das Praktikum muss eine Mindestdauer von zwölf Wochen haben, damit es förderfähig ist. Freiwillige Praktika werden hingegen nur unter sehr speziellen Bedingungen gefördert und sind oft vom BAföG ausgeschlossen. Zudem muss die Praktikumsstelle und der Inhalt von Ihrer heimischen Prüfungsstelle als den Anforderungen entsprechend anerkannt werden.
Wie hoch ist der Reisekostenzuschuss beim Auslands-BAföG?
Der Reisekostenzuschuss beim Auslands-BAföG wird pauschal gewährt und muss nicht im Detail abgerechnet werden. Für Reisen innerhalb Europas gibt es jeweils 250 Euro für die Hin- und Rückreise, also insgesamt 500 Euro. Bei Zielen außerhalb Europas verdoppelt sich dieser Betrag auf 500 Euro je Fahrt, also insgesamt 1.000 Euro Reisekostenzuschuss. Dieser Betrag wird als Zuschuss gezahlt und muss später nicht an das BVA zurückgezahlt werden.
Gibt es Auslands-BAföG auch für Länder außerhalb der EU, wie USA oder Australien?
Ja, Auslands-BAföG kann weltweit für Studienaufenthalte beantragt werden, also auch für populäre Ziele wie die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Bei Aufenthalten außerhalb der EU und der Schweiz ist die Förderung jedoch meist auf ein Jahr (zwei Semester) begrenzt, kann aber in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu fünf Semester verlängert werden. Gerade in diesen Ländern ist die Übernahme der dort sehr hohen Studiengebühren bis 5.600 Euro durch das Amt besonders wertvoll. Die hohen Lebenshaltungskosten werden zudem teils durch den Auslandszuschlag abgefedert.
Wie wirkt sich das Erasmus-Stipendium auf das Auslands-BAföG aus?
Erasmus+ und Auslands-BAföG lassen sich hervorragend kombinieren, da das Erasmus-Stipendium bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei bleibt. Aktuell werden bis zu 300 Euro des monatlichen Erasmus-Geldes nicht als Einkommen auf das BAföG angerechnet, da sie als zweckgebundene Leistung für den Mehraufwand gelten. Nur der Betrag, der diese Freigrenze übersteigt, wird vom BAföG-Bedarf abgezogen. Sie profitieren also in der Regel finanziell doppelt, wenn Sie beide Förderungen parallel beziehen.
Kann ich mein komplettes Masterstudium mit Auslands-BAföG im Ausland absolvieren?
Innerhalb der Europäischen Union (und der Schweiz) können Sie Ihr komplettes Masterstudium von Anfang bis Ende mit Auslands-BAföG finanzieren, sofern der Abschluss in Deutschland anerkannt wird. Bei einem Studium außerhalb der EU ist eine Vollförderung des gesamten Studiums hingegen nur in Ausnahmefällen möglich. Meist ist die Förderung in Drittstaaten auf ein Jahr begrenzt, es sei denn, der Studiengang ist von besonderer Bedeutung oder Teil einer grenzüberschreitenden Kooperation. Prüfen Sie dies unbedingt vorab mit dem zuständigen Auslandsamt.
Welche Sprachnachweise sind für den Antrag auf Auslands-BAföG notwendig?
Das BAföG-Amt verlangt in der Regel einen Nachweis, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht im Gastland folgen zu können. Dies kann durch Schulzeugnisse (Abitur), Sprachzertifikate (wie TOEFL, IELTS) oder eine Bescheinigung der heimischen Hochschule erfolgen. Ohne diesen Nachweis kann die Förderung abgelehnt werden, da die Sinnhaftigkeit und der Erfolg des Auslandsstudiums nicht gewährleistet wären. Achten Sie darauf, ob das Amt eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises fordert, falls dieser nicht auf Deutsch oder Englisch ist.
Werden Sprachkurse vor dem Studium durch Auslands-BAföG gefördert?
Reine Sprachreisen werden nicht gefördert, aber es gibt Ausnahmen für intensive Sprachkurse zur Vorbereitung auf das Studium. Ein vorbereitender Sprachkurs im Ausland kann gefördert werden, wenn er mindestens 4 Wochen dauert und direkt vor Beginn des Fachstudiums stattfindet. Allerdings ist die Förderungshöhe hier oft anders geregelt und es müssen spezifische Voraussetzungen der Hochschule erfüllt sein. Ein 'Spaß-Sprachkurs' ohne direkten akademischen Bezug wird vom Amt nicht finanziert.
Was passiert mit dem Auslands-BAföG, wenn ich den Aufenthalt abbreche?
Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen, müssen Sie dies dem zuständigen BAföG-Amt unverzüglich melden. Der Anspruch auf Förderung entfällt mit dem Tag der Exmatrikulation oder des Abbruchs, und zu viel gezahltes Geld muss zurückgezahlt werden. Wird die Mindestdauer des Aufenthalts (z.B. 12 Wochen bzw. ein Semester) durch den Abbruch unterschritten, kann es passieren, dass die gesamte Förderung rückwirkend zurückgefordert wird. Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen wie schwerer Krankheit, die durch Atteste belegt werden müssen.
Erhalte ich für Großbritannien nach dem Brexit noch Auslands-BAföG?
Ja, Studierende können auch nach dem Brexit weiterhin Auslands-BAföG für Studienaufenthalte in Großbritannien (UK) erhalten. Das Vereinigte Königreich wird nun förderrechtlich wie ein Drittstaat (Non-EU-Land) behandelt. Das bedeutet, Sie erhalten die höhere Reisekostenpauschale von 500 Euro pro Strecke und Studiengebühren werden bis zu 5.600 Euro übernommen, was bei den hohen UK-Gebühren sehr wichtig ist. Allerdings ist die Förderung für ein Vollstudium dort nun eingeschränkter als zu EU-Zeiten.
Wie hoch darf mein eigenes Vermögen beim Auslands-BAföG sein?
Es gelten dieselben Vermögensfreibeträge wie beim Inlands-BAföG. Seit dem Wintersemester 2024/2025 liegt der Freibetrag für das eigene Vermögen von Studierenden unter 30 Jahren bei 15.000 Euro. Alles, was über diesem Betrag liegt, wird auf den BAföG-Bedarf angerechnet und mindert die monatliche Auszahlung. Zum Vermögen zählen Sparbücher, Wertpapiere, aber auch das eigene Auto (Zeitwert), sofern es den Verkehrswert übersteigt.
Benötige ich Zusatzversicherungen für das Auslands-BAföG?
Für das Auslandsstudium ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz zwingend erforderlich. Da die deutsche gesetzliche Versicherung im außereuropäischen Ausland oft nicht greift, müssen Sie meist eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Das Auslands-BAföG sieht hierfür einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung vor, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen und nicht mehr in der Familienversicherung sind. Die Nachweise über die Versicherung müssen beim Amt eingereicht werden.
Wie erfolgt die Auszahlung des Auslands-BAföG?
Die laufenden Zahlungen für den Lebensunterhalt werden monatlich im Voraus auf Ihr angegebenes Konto (meist ein deutsches Girokonto) überwiesen. Einmalzahlungen wie der Reisekostenzuschuss oder die Erstattung der Studiengebühren werden oft gesondert ausgezahlt, sobald die entsprechenden Nachweise (z.B. Immatrikulationsbescheinigung oder Rechnung der Hochschule) vorliegen. Es ist ratsam, ein Konto zu nutzen, auf das Sie auch vom Ausland aus Online-Banking-Zugriff haben.
Müssen Dokumente für den Auslands-BAföG Antrag übersetzt werden?
Fremdsprachige Dokumente müssen grundsätzlich ins Deutsche übersetzt werden, damit das Amt sie prüfen kann. Viele Ämter akzeptieren jedoch Dokumente in englischer oder französischer Sprache ohne Übersetzung, da diese Sprachen gängig sind. Klären Sie dies unbedingt vorab telefonisch oder per Mail mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Falls eine Übersetzung nötig ist, reicht oft eine einfache Übersetzung durch Sie selbst, es sei denn, das Amt besteht ausdrücklich auf einer beglaubigten Übersetzung durch einen Dolmetscher.
Gibt es beim Auslands-BAföG einen Zuschlag für die Miete?
Im Auslands-BAföG ist eine Wohnpauschale enthalten, die aktuell bei 360 Euro liegt und Teil des Grundbedarfs ist. Anders als im Inland müssen Sie die tatsächliche Miethöhe oft nicht exakt nachweisen, da es sich um eine Pauschale handelt. In Ländern mit extrem hohen Lebenshaltungskosten (z.B. New York, London, Tokio) wird der finanzielle Mehraufwand für das Wohnen indirekt durch den länderspezifischen Auslandszuschlag ausgeglichen, der zusätzlich gezahlt wird.
Kann ich Auslands-BAföG beantragen, wenn ich noch bei den Eltern wohne?
Die Frage stellt sich beim Auslands-BAföG selten, da Sie im Ausland in der Regel einen eigenen Haushalt führen. Sollten Sie jedoch Grenzgänger sein (z.B. Wohnen bei den Eltern in Deutschland, Studium direkt hinter der Grenze in den Niederlanden), gelten gesonderte Regeln für die Wohnpauschale. Grundsätzlich geht das BAföG-Amt davon aus, dass Sie für das Auslandsstudium umziehen und gewährt daher den Satz für auswärts wohnende Studierende.
Zählen Stipendien wie DAAD-Stipendien als Einkommen beim Auslands-BAföG?
Ja, Stipendien des DAAD oder anderer Begabtenförderungswerke werden grundsätzlich auf das BAföG angerechnet. Es gilt jedoch auch hier oft ein Freibetrag (ähnlich wie bei Erasmus), der anrechnungsfrei bleibt (aktuell oft 300 Euro Büchergeld/Taschengeld). Alles, was darüber hinausgeht, mindert den BAföG-Anspruch. Wichtig: Eine Doppelförderung derselben Kosten (z.B. Studiengebühren werden vom DAAD und vom BAföG gezahlt) ist ausgeschlossen.
Wie lange dauert es, bis der Bescheid für das Auslands-BAföG kommt?
Die Bearbeitungszeiten für Auslands-BAföG sind berüchtigt lang und variieren stark je nach Zielland und Saison. Im Durchschnitt müssen Sie mit 3 bis 5 Monaten rechnen, in Spitzenzeiten (kurz vor Semesterbeginn im Herbst) kann es noch länger dauern. Ein vollständiger Antrag beschleunigt das Verfahren erheblich. Fehlen Unterlagen wie der Mietvertrag oder die Immatrikulation, bleibt der Antrag liegen, bis diese nachgereicht werden.
Gibt es Auslands-BAföG auch für ein Fernstudium?
Ein Fernstudium an einer ausländischen Hochschule wird in der Regel nur dann gefördert, wenn Sie tatsächlich im Ausland wohnen und dort studieren. Wenn Sie in Deutschland wohnen und von hier aus an einer ausländischen Uni eingeschrieben sind (Online-Studium), gibt es meist kein Auslands-BAföG, da die höheren Lebenshaltungskosten des Auslandes nicht anfallen. Hier greift eventuell das normale Inlands-BAföG, wenn die Ausbildung anerkannt ist.
Kann ich Auslands-BAföG erhalten, wenn ich mein Studium im Inland unterbreche?
Ja, eine Unterbrechung des Inlandsstudiums für einen Auslandsaufenthalt (z.B. durch ein Urlaubssemester) ist der klassische Weg. Sie bleiben im Inland immatrikuliert (beurlaubt), studieren im Ausland und erhalten dafür Auslands-BAföG. Wichtig ist, dass Sie nach dem Auslandsaufenthalt das Studium im Inland fortsetzen. Ein endgültiger Abbruch des Studiums in Deutschland, um nur im Ausland zu sein, ändert die förderrechtliche Grundlage.
Welche Leistungsnachweise (ECTS) muss ich nach dem Auslands-BAföG Bezug erbringen?
Das BAföG-Amt verlangt nach Ihrer Rückkehr einen Nachweis darüber, dass Sie im Ausland tatsächlich studiert haben. Zwar gibt es keine starre gesetzliche ECTS-Grenze für die Förderung an sich, aber Sie sollten nachweisen, dass Sie Vollzeit studiert haben (z.B. durch Transcript of Records). Wenn Sie gar keine Leistungen erbringen, kann das Amt davon ausgehen, dass der Aufenthalt nicht Ausbildungszwecken diente, und das Geld zurückfordern. Besprechen Sie Mindestanforderungen ggf. mit Ihrem Amt.
Gibt es Auslands-BAföG für Work & Travel Aufenthalte?
Nein, Work & Travel ist keine förderfähige Ausbildung im Sinne des BAföG-Gesetzes. Auslands-BAföG gibt es nur für ein Fachstudium, einen schulischen Austausch oder ein Pflichtpraktikum. Reisen, Jobben und Gelegenheitsarbeiten fallen nicht darunter. Wenn Sie jedoch während des Work & Travel ein eingetragenes Pflichtpraktikum absolvieren, könnte dieser spezifische Zeitraum förderfähig sein.
Wie hoch ist der Kinderbetreuungszuschlag beim Auslands-BAföG?
Studierende, die mit ihrem Kind (unter 14 Jahren) ins Ausland gehen, erhalten auch dort den Kinderbetreuungszuschlag. Dieser beträgt aktuell pauschal 160 Euro pro Kind und Monat. Dieser Zuschlag wird komplett als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Er soll helfen, die oft schwierige Betreuungssituation während des Studiums finanziell abzufedern.
Was ist das Formblatt 6 beim Auslands-BAföG Antrag?
Das Formblatt 6 ist das spezifische Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland. Hier tragen Sie Details zu Ihrer Ausbildungsstätte im Ausland, zur Dauer des Aufenthalts und zu den anfallenden Kosten (Studiengebühren) ein. Es ist zwingend erforderlich und muss zusätzlich zu den Standardformularen (Formblatt 1 für persönliche Daten, Formblatt 3 für Elterneinkommen) eingereicht werden. Ohne Formblatt 6 kann kein Auslandsantrag bearbeitet werden.