Förderungshöhe beim Auslands-BAföG
Die Höhe deiner BAföG-Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Selbst wenn du kein Inlands-BAföG bekommst, kannst du Auslands-BAföG erhalten - denn die Fördersätze im Ausland liegen deutlich höher!
Aktuelle Höchstsätze 2024/2025
Die maximale monatliche Förderung hängt von deiner Wohnsituation und Krankenversicherung ab:
- Nicht bei Eltern, eigene Krankenversicherung: bis 992 Euro/Monat
- Nicht bei Eltern, familienversichert: bis 855 Euro/Monat
- Bei den Eltern wohnend: bis 664 Euro/Monat
Wichtig: Auch wenn du kein Inlands-BAföG erhältst, kannst du trotzdem Auslands-BAföG bekommen! Die höheren Auslandszuschläge (Studiengebühren, Reisekosten, Länderzuschlag) erhöhen deinen Bedarf deutlich.
Zusätzliche Auslandszuschläge
- Studiengebühren: bis 5.600 Euro/Jahr - Als Vollzuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden!
- Reisekosten Europa: 500 Euro einmalig - Pauschale für Hin- und Rückreise innerhalb Europas
- Reisekosten außerhalb Europas: 1.000 Euro einmalig - Pauschale für Hin- und Rückreise außerhalb Europas
- Auslandskrankenversicherung: bis 102 Euro/Monat - Zuschlag für notwendige Auslandskrankenversicherung
- Länderspezifischer Zuschlag: 0-300+ Euro/Monat - Variiert je nach Lebenshaltungskosten im Zielland
- Kinderbetreuungszuschlag: 160 Euro/Kind - Pro Kind unter 14 Jahren, monatlich
Förderdauer nach Region
- EU-Länder und Schweiz: Gesamte Dauer bis zum Abschluss
- Außerhalb der EU: Maximal 1 Jahr (2 Semester), in Ausnahmefällen bis zu 5 Semester
- Partneruniversität: Gesamte Aufenthaltsdauer
Beispielrechnung
Szenario: Jurastudentin, 4. Semester, 1 Jahr in den USA, eigene Krankenversicherung, Studiengebühren 4.450 Euro/Jahr
- Grundbedarf: 855 Euro
- Krankenversicherung: 102 Euro
- Studiengebühren (monatlich umgerechnet): 467 Euro
- USA-Zuschlag: 57 Euro
- Reisekosten (monatlich umgerechnet): 83 Euro
Gesamtbedarf: ca. 1.564 Euro/Monat
Auszahlung nach Anrechnung des elterlichen Einkommens: ca. 1.167 Euro/Monat. Der tatsächliche Betrag hängt von der individuellen Einkommenssituation deiner Eltern ab.
Rückzahlung
BAföG besteht aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung ist fair geregelt:
- Studiengebühren: Vollzuschuss - Keine Rückzahlung erforderlich
- Sonstige Leistungen: 50% Zuschuss / 50% zinsloses Darlehen
- Maximale Schulden: 10.010 Euro - Gedeckelt, egal wie viel du erhältst
- Rückzahlung beginnt: 5 Jahre nach Studienende - Ausreichend Zeit zum Berufseinstieg
- Monatliche Rate: 130 Euro
- Rabatt bei Einmalzahlung: bis 2.100 Euro bei vorzeitiger Gesamttilgung
Gut zu wissen: Studiengebühren werden als Vollzuschuss gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die maximale Darlehensschuld ist auf 10.010 Euro gedeckelt - egal wie viel BAföG du insgesamt erhältst.