Förderungshöhe beim Auslands-BAföG

Die Höhe deiner BAföG-Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Selbst wenn du kein Inlands-BAföG bekommst, kannst du Auslands-BAföG erhalten - denn die Fördersätze im Ausland liegen deutlich höher!

Aktuelle Höchstsätze 2024/2025

Die maximale monatliche Förderung hängt von deiner Wohnsituation und Krankenversicherung ab:

  • Nicht bei Eltern, eigene Krankenversicherung: bis 992 Euro/Monat
  • Nicht bei Eltern, familienversichert: bis 855 Euro/Monat
  • Bei den Eltern wohnend: bis 664 Euro/Monat

Wichtig: Auch wenn du kein Inlands-BAföG erhältst, kannst du trotzdem Auslands-BAföG bekommen! Die höheren Auslandszuschläge (Studiengebühren, Reisekosten, Länderzuschlag) erhöhen deinen Bedarf deutlich.

Zusätzliche Auslandszuschläge

  • Studiengebühren: bis 5.600 Euro/Jahr - Als Vollzuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden!
  • Reisekosten Europa: 500 Euro einmalig - Pauschale für Hin- und Rückreise innerhalb Europas
  • Reisekosten außerhalb Europas: 1.000 Euro einmalig - Pauschale für Hin- und Rückreise außerhalb Europas
  • Auslandskrankenversicherung: bis 102 Euro/Monat - Zuschlag für notwendige Auslandskrankenversicherung
  • Länderspezifischer Zuschlag: 0-300+ Euro/Monat - Variiert je nach Lebenshaltungskosten im Zielland
  • Kinderbetreuungszuschlag: 160 Euro/Kind - Pro Kind unter 14 Jahren, monatlich

Förderdauer nach Region

  • EU-Länder und Schweiz: Gesamte Dauer bis zum Abschluss
  • Außerhalb der EU: Maximal 1 Jahr (2 Semester), in Ausnahmefällen bis zu 5 Semester
  • Partneruniversität: Gesamte Aufenthaltsdauer

Beispielrechnung

Szenario: Jurastudentin, 4. Semester, 1 Jahr in den USA, eigene Krankenversicherung, Studiengebühren 4.450 Euro/Jahr

  • Grundbedarf: 855 Euro
  • Krankenversicherung: 102 Euro
  • Studiengebühren (monatlich umgerechnet): 467 Euro
  • USA-Zuschlag: 57 Euro
  • Reisekosten (monatlich umgerechnet): 83 Euro

Gesamtbedarf: ca. 1.564 Euro/Monat

Auszahlung nach Anrechnung des elterlichen Einkommens: ca. 1.167 Euro/Monat. Der tatsächliche Betrag hängt von der individuellen Einkommenssituation deiner Eltern ab.

Rückzahlung

BAföG besteht aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung ist fair geregelt:

  • Studiengebühren: Vollzuschuss - Keine Rückzahlung erforderlich
  • Sonstige Leistungen: 50% Zuschuss / 50% zinsloses Darlehen
  • Maximale Schulden: 10.010 Euro - Gedeckelt, egal wie viel du erhältst
  • Rückzahlung beginnt: 5 Jahre nach Studienende - Ausreichend Zeit zum Berufseinstieg
  • Monatliche Rate: 130 Euro
  • Rabatt bei Einmalzahlung: bis 2.100 Euro bei vorzeitiger Gesamttilgung

Gut zu wissen: Studiengebühren werden als Vollzuschuss gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die maximale Darlehensschuld ist auf 10.010 Euro gedeckelt - egal wie viel BAföG du insgesamt erhältst.

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