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Voraussetzungen für AuslandsBAföG

Wer kann AuslandsBAföG beantragen? Hier erfährst du alle Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um Förderung für dein Auslandsstudium zu erhalten.

Bis 992 €
Weltweit
6 Monate
50% Zuschuss

Grundvoraussetzungen

Deutsche Staatsangehörigkeit

Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder bist EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.

EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
Anerkannte Flüchtlinge
Heimatlose Ausländer

Immatrikulation / Einschreibung

Du bist an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Schule eingeschrieben.

Deutsche Hochschule
Ausländische staatlich anerkannte Hochschule
Berufsfachschule oder Fachschule

Altersgrenze

Du hast dein Studium vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen.

Ausnahmen bei Kindererziehung
Ausnahmen bei Krankheit
Ausnahmen bei besonderer Härte

Mindestdauer im Ausland

Dein Auslandsaufenthalt dauert mindestens 6 Monate oder ein Semester.

Bei Praktika: mindestens 12 Wochen
Bei Schüleraustausch: mindestens 6 Monate

Kernvoraussetzungen im Detail

Diese Voraussetzungen müssen fürs Auslands-BAföG gegeben sein:

Mindestdauer des Auslandsstudiums

6 Monate / 12 Wochen

Um Auslands-BAföG bewilligt zu bekommen, muss dein dortiges Studium mindestens sechs Monate bzw. ein Semester dauern. Absolvierst du einen Aufenthalt an einer mit deiner inländischen Hochschule kooperierenden Uni (z. B. in Form eines Praktikums), beträgt die förderfähige Mindestdauer nur 12 Wochen. Eine solche Kooperation musst du durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen.

Gleichwertige Ausbildungsstelle

Gleichwertigkeit erforderlich

Förderungsfähig ist das Auslandsstudium nur, wenn du es an einer Bildungseinrichtung absolvierst, die dem Niveau deiner deutschen Hochschule entspricht. Zulässig sind etwa ausländische Hochschulen, Akademien oder Fachschulen. Erkennbar ist die Gleichwertigkeit z. B. wenn die dortigen Studienvoraussetzungen, Inhalte und Abschlüsse denen an einer entsprechenden Bildungseinrichtung in Deutschland entsprechen.

Ständiger Wohnsitz in Deutschland

Meldung in Deutschland

Damit du Auslands-BAföG beziehen kannst, ist es notwendig, dass du über einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügst und hier gemeldet bist. Hast du keinen deutschen Wohnsitz, kannst du auch einen Nachweis erbringen, dass du dich der deutschen Gesellschaft verbunden fühlst (z.B. durch Schulzeugnisse oder Bestätigungen von Familienangehörigen).

Weitere Voraussetzungen für Auslands-BAföG

Neben den Grundvoraussetzungen gibt es weitere Bedingungen, die vor allem die Themen Auslands-BAföG innerhalb der EU sowie in der Schweiz, die Unabhängigkeit des Auslandsstudiums von deutschen Ausbildungsphasen sowie die Anrechenbarkeit betreffen.

Ausbildung in Europa und der Schweiz

Voraussetzung dafür, dass du Auslands-BAföG von Beginn einer Ausbildung an erhältst, ist, dass sie innerhalb der EU bzw. in der Schweiz stattfindet.

Unabhängigkeit von deutschen Ausbildungsphasen

Möchtest du Auslands-BAföG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation für die Dauer deines Aufenthalts erhalten, darf die ausländische Ausbildung nicht in Abhängigkeit zu deutschen Ausbildungsphasen stehen.

Anrechenbarkeit der Studienleistungen

Damit dein Auslandsstudium bzw. deine Ausbildung im Ausland (innerhalb der EU oder der Schweiz) durch Auslands-BAföG gefördert werden kann (in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen für zweieinhalb Jahre), muss die Möglichkeit gegeben sein, dass deine im Ausland erbrachten Leistungen wenigstens teilweise auf deine Ausbildung im Inland angerechnet werden können.

Sonderfälle & Ausnahmen

Ausländische Studierende

  • Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt
  • Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Eltern müssen mindestens 6 Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen sein
  • Nachweis der Integration (z.B. Sprachkenntnisse)

Die genauen Voraussetzungen können je nach Aufenthaltsstatus variieren.

Zweitstudium / Masterstudium

  • Förderungsfähig, wenn unmittelbar nach Bachelor begonnen
  • Bachelor und Master müssen fachlich zusammenhängen
  • Maximale Förderungsdauer beachten
  • Antrag rechtzeitig stellen

Ein Master wird als Teil der Erstausbildung gefördert, wenn er auf dem Bachelor aufbaut.

Fachrichtungswechsel

  • Nur aus wichtigem Grund förderungsfähig
  • Spätestens zu Beginn des 4. Fachsemesters
  • Neigungswandel oder Eignungsmangel als Grund
  • Schriftliche Begründung erforderlich

Ein Fachrichtungswechsel kann die Förderungshöchstdauer beeinflussen.

Ausschlusskriterien

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf AuslandsBAföG:

  • Vollständig abgeschlossenes Studium (Zweitstudium ohne Ausnahme)
  • Bereits erhaltene Förderung für gleichen Abschluss
  • Überschreitung der Altersgrenze ohne Ausnahmegrund
  • Fehlende Leistungsnachweise nach dem 4. Semester
  • Auslandsstudium außerhalb der EU ohne vorheriges Inlandsstudium

Förderhöhe im Überblick

Grundbedarf
monatlicher Lebensunterhalt
475 €
Wohnzuschlag
wenn nicht bei Eltern wohnend
360 €
Krankenversicherung
Zuschlag für Versicherung
122 €
Pflegeversicherung
Zuschlag für Pflege
35 €
Auslandszuschlag
je nach Zielland
variabel
Studiengebühren
für notwendige Gebühren
bis 5.600 €/Jahr
Höchstsatz: bis zu 992 € monatlich
+ Studiengebühren bis 5.600 €/Jahr + Auslandszuschläge

Benötigte Unterlagen