Voraussetzungen für Auslands-BAföG
Wer kann AuslandsBAföG beantragen? Hier erfährst du alle Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um Förderung für dein Auslandsstudium zu erhalten.
Grundvoraussetzungen
Diese grundlegenden Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Auslands-BAföG erfüllt sein:
Deutsche Staatsangehörigkeit
Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder bist EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
- EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
- Anerkannte Flüchtlinge
- Heimatlose Ausländer
Immatrikulation / Einschreibung
Du bist an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Schule eingeschrieben.
- Deutsche Hochschule
- Ausländische staatlich anerkannte Hochschule
- Berufsfachschule oder Fachschule
Altersgrenze
Du hast dein Studium vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen.
- Ausnahmen bei Kindererziehung
- Ausnahmen bei Krankheit
- Ausnahmen bei besonderer Härte
Mindestdauer im Ausland
Dein Auslandsaufenthalt dauert mindestens 6 Monate oder ein Semester.
- Bei Praktika: mindestens 12 Wochen
- Bei Schüleraustausch: mindestens 6 Monate
Kernvoraussetzungen im Detail
Diese Voraussetzungen müssen fürs Auslands-BAföG gegeben sein:
Mindestdauer des Auslandsstudiums
Um Auslands-BAföG bewilligt zu bekommen, muss dein dortiges Studium mindestens sechs Monate bzw. ein Semester dauern. Absolvierst du einen Aufenthalt an einer mit deiner inländischen Hochschule kooperierenden Uni (z. B. in Form eines Praktikums), beträgt die förderfähige Mindestdauer nur 12 Wochen. Eine solche Kooperation musst du durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen.
Gleichwertige Ausbildungsstelle
Förderungsfähig ist das Auslandsstudium nur, wenn du es an einer Bildungseinrichtung absolvierst, die dem Niveau deiner deutschen Hochschule entspricht. Zulässig sind etwa ausländische Hochschulen, Akademien oder Fachschulen. Erkennbar ist die Gleichwertigkeit z. B. wenn die dortigen Studienvoraussetzungen, Inhalte und Abschlüsse denen an einer entsprechenden Bildungseinrichtung in Deutschland entsprechen.
Ständiger Wohnsitz in Deutschland
Damit du Auslands-BAföG beziehen kannst, ist es notwendig, dass du über einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügst und hier gemeldet bist. Hast du keinen deutschen Wohnsitz, kannst du auch einen Nachweis erbringen, dass du dich der deutschen Gesellschaft verbunden fühlst (z.B. durch Schulzeugnisse oder Bestätigungen von Familienangehörigen).
Weitere Voraussetzungen für Auslands-BAföG
Neben den Grundvoraussetzungen gibt es weitere Bedingungen, die vor allem die Themen Auslands-BAföG innerhalb der EU sowie in der Schweiz, die Unabhängigkeit des Auslandsstudiums von deutschen Ausbildungsphasen sowie die Anrechenbarkeit betreffen.
Ausbildung in Europa und der Schweiz
Voraussetzung dafür, dass du Auslands-BAföG von Beginn einer Ausbildung an erhältst, ist, dass sie innerhalb der EU bzw. in der Schweiz stattfindet.
Unabhängigkeit von deutschen Ausbildungsphasen
Möchtest du Auslands-BAföG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation für die Dauer deines Aufenthalts erhalten, darf die ausländische Ausbildung nicht in Abhängigkeit zu deutschen Ausbildungsphasen stehen.
Anrechenbarkeit der Studienleistungen
Damit dein Auslandsstudium bzw. deine Ausbildung im Ausland (innerhalb der EU oder der Schweiz) durch Auslands-BAföG gefördert werden kann (in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen für zweieinhalb Jahre), muss die Möglichkeit gegeben sein, dass deine im Ausland erbrachten Leistungen wenigstens teilweise auf deine Ausbildung im Inland angerechnet werden können.
Sonderfälle und Ausnahmen
Ausländische Studierende
- Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Eltern müssen mindestens 6 Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen sein
- Nachweis der Integration (z.B. Sprachkenntnisse)
Die genauen Voraussetzungen können je nach Aufenthaltsstatus variieren.
Zweitstudium / Masterstudium
- Förderungsfähig, wenn unmittelbar nach Bachelor begonnen
- Bachelor und Master müssen fachlich zusammenhängen
- Maximale Förderungsdauer beachten
- Antrag rechtzeitig stellen
Ein Master wird als Teil der Erstausbildung gefördert, wenn er auf dem Bachelor aufbaut.
Fachrichtungswechsel
- Nur aus wichtigem Grund förderungsfähig
- Spätestens zu Beginn des 4. Fachsemesters
- Neigungswandel oder Eignungsmangel als Grund
- Schriftliche Begründung erforderlich
Ein Fachrichtungswechsel kann die Förderungshöchstdauer beeinflussen.
Ausschlusskriterien
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf AuslandsBAföG:
- Vollständig abgeschlossenes Studium (Zweitstudium ohne Ausnahme)
- Bereits erhaltene Förderung für gleichen Abschluss
- Überschreitung der Altersgrenze ohne Ausnahmegrund
- Fehlende Leistungsnachweise nach dem 4. Semester
- Auslandsstudium außerhalb der EU ohne vorheriges Inlandsstudium
Einkommensanrechnung der Eltern
Das Einkommen deiner Eltern wird bei der Berechnung deines BAföG-Anspruchs berücksichtigt. Je höher das Einkommen, desto geringer fällt die Förderung aus. Es gibt jedoch Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen reduzieren.
Förderhöhe im Überblick
- Grundbedarf: 475 € monatlich
- Wohnzuschlag: 360 € monatlich
- Krankenversicherung: 122 € Zuschlag
- Pflegeversicherung: 35 € Zuschlag
- Auslandszuschlag: variabel je nach Zielland
- Studiengebühren: bis 5.600 €/Jahr
Höchstsatz: bis zu 992 € monatlich + Studiengebühren bis 5.600 €/Jahr + Auslandszuschläge