Schritt-für-Schritt Anleitung
In vier einfachen Schritten zu deinem Auslands-BAföG-Antrag:
1. Zuständige Ämter für Auslands-BAföG
Anders als beim Inlands-BAföG richtet sich die Zuständigkeit beim Auslands-BAföG nicht nach deinem Wohnort, sondern nach dem Zielland deines Auslandsaufenthalts. In Deutschland gibt es 18 Ämter, die jeweils für bestimmte Länder zuständig sind.
Regionale Zuständigkeiten — Wenn dein Zielland nicht in der Liste steht:
2. Benötigte Formblätter
Für den Antrag auf Auslands-BAföG benötigst du folgende Formblätter:
Formblatt 1
Der Hauptantrag, in dem du deine persönlichen Daten, Ausbildung und finanzielle Situation angibst. Dieses Formblatt ist die Grundlage deines BAföG-Antrags.
PDF herunterladen (474 KB)Formblatt 2
Eine Bescheinigung deiner Ausbildungsstätte (Hochschule), die bestätigt, dass du dort eingeschrieben bist und wie lange die Regelstudienzeit dauert.
PDF herunterladen (896 KB)Formblatt 3
Jeder Elternteil muss ein separates Formblatt 3 ausfüllen. Darin werden das Einkommen und Vermögen der Eltern erfasst, da diese für die Berechnung der Förderhöhe relevant sind.
PDF herunterladen (573 KB)Formblatt 5
Nach dem 4. Fachsemester musst du eine Leistungsbescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass du die üblichen Studienleistungen erbracht hast. Diese wird von deiner Hochschule ausgestellt.
PDF herunterladen (129 KB)Formblatt 6
Das spezielle Zusatzblatt für Auslands-BAföG. Hier gibst du Details zu deinem Auslandsaufenthalt an, wie Zielland, Hochschule, geplante Dauer und erwartete Kosten.
PDF herunterladen (216 KB)Formblatt 3 doppelt einreichen
Beachte, dass jeder Elternteil ein eigenes Formblatt 3 ausfüllen und unterschreiben muss. Du benötigst also in der Regel zwei Exemplare dieses Formblatts.
3. Fristen & Zeitplanung
Keine feste Antragsfrist
Für Auslands-BAföG gibt es keine offizielle Antragsfrist. Du kannst deinen Antrag jederzeit einreichen. Allerdings wird die Förderung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt - eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Empfehlung: 6 Monate vorher
Reiche deinen Antrag idealerweise mindestens 6 Monate vor Beginn deines Auslandsaufenthalts ein. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, insbesondere wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen.
Unvollständiger Antrag möglich
Du kannst deinen Antrag auch einreichen, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Damit sicherst du dir den frühestmöglichen Förderungsbeginn. Fehlende Dokumente kannst du nachreichen - das Amt wird dich über fehlende Unterlagen informieren.
Zeitplan-Empfehlung
- 12 Monate vorher: Informieren und zuständiges Amt ermitteln
- 9 Monate vorher: Formblätter besorgen und ausfüllen beginnen
- 6 Monate vorher: Antrag einreichen (auch wenn unvollständig)
- 3 Monate vorher: Fehlende Unterlagen nachreichen