Anleitung

Antragstellung für Auslands-BAföG

So beantragst du Auslands-BAföG: Von der Suche nach dem zuständigen Amt bis zur Einreichung deines Antrags - hier findest du alle Schritte und Tipps.

Schritt-für-Schritt Anleitung

In vier einfachen Schritten zu deinem Auslands-BAföG-Antrag:

1. Zuständige Ämter für Auslands-BAföG

Anders als beim Inlands-BAföG richtet sich die Zuständigkeit beim Auslands-BAföG nicht nach deinem Wohnort, sondern nach dem Zielland deines Auslandsaufenthalts. In Deutschland gibt es 18 Ämter, die jeweils für bestimmte Länder zuständig sind.

Regionale Zuständigkeiten — Wenn dein Zielland nicht in der Liste steht:

2. Benötigte Formblätter

Für den Antrag auf Auslands-BAföG benötigst du folgende Formblätter:

Formblatt 1

Pflicht
Antrag auf Ausbildungsförderung

Der Hauptantrag, in dem du deine persönlichen Daten, Ausbildung und finanzielle Situation angibst. Dieses Formblatt ist die Grundlage deines BAföG-Antrags.

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Formblatt 2

Pflicht
Bescheinigung nach §9 BAföG

Eine Bescheinigung deiner Ausbildungsstätte (Hochschule), die bestätigt, dass du dort eingeschrieben bist und wie lange die Regelstudienzeit dauert.

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Formblatt 3

Pflicht
Einkommenserklärung der Eltern

Jeder Elternteil muss ein separates Formblatt 3 ausfüllen. Darin werden das Einkommen und Vermögen der Eltern erfasst, da diese für die Berechnung der Förderhöhe relevant sind.

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Formblatt 5

Ab 4. Semester
Leistungsbescheinigung

Nach dem 4. Fachsemester musst du eine Leistungsbescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass du die üblichen Studienleistungen erbracht hast. Diese wird von deiner Hochschule ausgestellt.

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Formblatt 6

Pflicht
Ausbildung im Ausland

Das spezielle Zusatzblatt für Auslands-BAföG. Hier gibst du Details zu deinem Auslandsaufenthalt an, wie Zielland, Hochschule, geplante Dauer und erwartete Kosten.

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Formblatt 3 doppelt einreichen

Beachte, dass jeder Elternteil ein eigenes Formblatt 3 ausfüllen und unterschreiben muss. Du benötigst also in der Regel zwei Exemplare dieses Formblatts.

3. Fristen & Zeitplanung

Keine feste Antragsfrist

Für Auslands-BAföG gibt es keine offizielle Antragsfrist. Du kannst deinen Antrag jederzeit einreichen. Allerdings wird die Förderung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt - eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.

Empfehlung: 6 Monate vorher

Reiche deinen Antrag idealerweise mindestens 6 Monate vor Beginn deines Auslandsaufenthalts ein. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, insbesondere wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen.

Unvollständiger Antrag möglich

Du kannst deinen Antrag auch einreichen, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Damit sicherst du dir den frühestmöglichen Förderungsbeginn. Fehlende Dokumente kannst du nachreichen - das Amt wird dich über fehlende Unterlagen informieren.

Zeitplan-Empfehlung

  • 12 Monate vorher: Informieren und zuständiges Amt ermitteln
  • 9 Monate vorher: Formblätter besorgen und ausfüllen beginnen
  • 6 Monate vorher: Antrag einreichen (auch wenn unvollständig)
  • 3 Monate vorher: Fehlende Unterlagen nachreichen

Nächste Schritte