Antragstellung für Auslands-BAföG

So beantragst du Auslands-BAföG: Von der Suche nach dem zuständigen Amt bis zur Einreichung deines Antrags - hier findest du alle Schritte und Tipps.

Schritt-für-Schritt Anleitung

In vier einfachen Schritten zu deinem Auslands-BAföG-Antrag:

Schritt 1: Zuständiges Amt ermitteln

Das zuständige BAföG-Amt richtet sich nach deinem Zielland, nicht nach deinem Wohnort. Jedes Land hat ein bestimmtes Amt für Auslands-BAföG, das für die Bearbeitung zuständig ist. Du musst also zuerst herausfinden, welches Amt für dein Zielland verantwortlich ist.

Tipp: Beginne frühzeitig mit der Recherche, da die Ämter teilweise lange Bearbeitungszeiten haben.

Schritt 2: Formblätter besorgen

Für den Antrag auf Auslands-BAföG benötigst du verschiedene Formblätter. Die wichtigsten sind Formblatt 1 (Hauptantrag), Formblatt 2 (Bescheinigung der Ausbildungsstätte), Formblatt 3 (Einkommenserklärung der Eltern), Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung) und Formblatt 6 (Zusatzblatt für Auslandsförderung).

Tipp: Die Formblätter kannst du direkt auf der Webseite des BAföG-Amts herunterladen oder online ausfüllen.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Neben den ausgefüllten Formblättern benötigst du weitere Unterlagen wie Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise deiner Eltern, Mietvertrag, Krankenversicherungsnachweis und ggf. die Zulassungsbestätigung der ausländischen Hochschule.

Tipp: Erstelle Kopien aller Unterlagen für deine eigenen Akten, bevor du sie einreichst.

Schritt 4: Antrag einreichen

Reiche deinen vollständigen Antrag beim zuständigen Amt ein. Idealerweise solltest du den Antrag mindestens 6 Monate vor Beginn deines Auslandsaufenthalts einreichen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt. Du kannst den Antrag per Post oder in vielen Fällen auch online einreichen.

Tipp: Auch wenn du noch nicht alle Unterlagen hast, kannst du den Antrag schon einreichen und fehlende Dokumente nachreichen.

1. Zuständige Ämter für Auslands-BAföG

Anders als beim Inlands-BAföG richtet sich die Zuständigkeit beim Auslands-BAföG nicht nach deinem Wohnort, sondern nach dem Zielland deines Auslandsaufenthalts. In Deutschland gibt es 18 Ämter, die jeweils für bestimmte Länder zuständig sind.

Übersicht der zuständigen Ämter nach Zielland

  • Studierendenwerk Marburg - zuständig für: Spanien, Türkei
  • Studentenwerk Chemnitz-Zwickau - zuständig für: Polen, Tschechien, Ungarn
  • Region Hannover - zuständig für: Großbritannien, Irland
  • Studentenwerk Schleswig-Holstein (Kiel) - zuständig für: Dänemark, Island, Norwegen
  • Studentenwerk Halle - zuständig für: Finnland
  • Kreisverwaltung Mainz-Bingen - zuständig für: Portugal, Luxemburg
  • Bezirksregierung Köln - zuständig für: USA, Kanada, Mittel- und Südamerika, Karibik
  • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin) - zuständig für: Italien, Vatikan, San Marino, Malta
  • Studentenwerk im Saarland - zuständig für: Frankreich, Monaco, Andorra
  • Landeshauptstadt München - zuständig für: Südafrika, sonstiges Afrika
  • Studierendenwerk Rostock-Wismar - zuständig für: Schweden
  • Studierendenwerk Augsburg - zuständig für: Australien, Neuseeland, Ozeanien
  • Studierendenwerk Heidelberg - zuständig für: China, Korea, Mongolei
  • Studierendenwerk Hamburg - zuständig für: Japan, Indien, Südostasien
  • Studentenwerk Tübingen-Hohenheim - zuständig für: Russland, GUS-Staaten
  • Studentenwerk Stuttgart - zuständig für: Griechenland, Zypern
  • Studentenwerk Frankfurt am Main - zuständig für: Niederlande
  • Studentenwerk Thüringen - zuständig für: Österreich, Schweiz, Liechtenstein

2. Benötigte Formblätter

Für den Antrag auf Auslands-BAföG benötigst du folgende Formblätter:

Formblatt 1 - Antrag auf Ausbildungsförderung (Pflicht)

Der Hauptantrag, in dem du deine persönlichen Daten, Ausbildung und finanzielle Situation angibst. Dieses Formblatt ist die Grundlage deines BAföG-Antrags.

Formblatt 2 - Bescheinigung nach §9 BAföG (Pflicht)

Eine Bescheinigung deiner Ausbildungsstätte (Hochschule), die bestätigt, dass du dort eingeschrieben bist und wie lange die Regelstudienzeit dauert.

Formblatt 3 - Einkommenserklärung der Eltern (Pflicht)

Jeder Elternteil muss ein separates Formblatt 3 ausfüllen. Darin werden das Einkommen und Vermögen der Eltern erfasst, da diese für die Berechnung der Förderhöhe relevant sind.

Beachte: Jeder Elternteil muss ein eigenes Formblatt 3 ausfüllen und unterschreiben. Du benötigst also in der Regel zwei Exemplare dieses Formblatts.

Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung (ab 4. Semester)

Nach dem 4. Fachsemester musst du eine Leistungsbescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass du die üblichen Studienleistungen erbracht hast. Diese wird von deiner Hochschule ausgestellt.

Formblatt 6 - Ausbildung im Ausland (Pflicht)

Das spezielle Zusatzblatt für Auslands-BAföG. Hier gibst du Details zu deinem Auslandsaufenthalt an, wie Zielland, Hochschule, geplante Dauer und erwartete Kosten (z.B. Studiengebühren).

3. Fristen und Zeitplanung

Keine feste Antragsfrist

Für Auslands-BAföG gibt es keine offizielle Antragsfrist. Du kannst deinen Antrag jederzeit einreichen. Allerdings wird die Förderung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt - eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.

Empfehlung: 6 Monate vorher

Wir empfehlen dir, den Antrag mindestens 6 Monate vor Beginn deines Auslandsaufenthalts zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3-5 Monate, in Spitzenzeiten kann es noch länger dauern.

Bearbeitungszeit: 3-5 Monate

Die Bearbeitungszeit für Auslands-BAföG ist deutlich länger als für Inlands-BAföG. Rechne mit mindestens 3 Monaten. Ein vollständiger Antrag beschleunigt das Verfahren erheblich.

Unvollständige Anträge möglich

Du kannst deinen Antrag auch einreichen, wenn du noch nicht alle Unterlagen zusammen hast. So sicherst du dir den Antragszeitpunkt und kannst fehlende Dokumente nachreichen.

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