Förderdauer auf einen Blick
Die Förderdauer richtet sich nach drei Faktoren: dem Zielort (EU/Schweiz vs. Nicht-EU), der Art des Vorhabens (Vollstudium, Semester, Praktikum) und ob der Aufenthalt in der Studienordnung vorgeschrieben ist.
| Vorhaben | Mindestdauer | Höchstdauer | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Vollstudium EU/Schweiz | 1 Semester | Gesamte Regelstudienzeit | Keine gesonderte Begrenzung |
| Auslandssemester EU/Schweiz | 6 Monate / 1 Semester | Bis Regelstudienzeit | Bei Hochschulkooperation: ab 12 Wochen |
| Studium außerhalb EU | 6 Monate / 1 Semester | Max. 1 Jahr | Am Stück; inkl. Praktikum im selben Land |
| Studium außerhalb EU (Ausnahme) | 6 Monate | Max. 2,5 Jahre | Nur mit Gutachten über besondere Bedeutung |
| 1-jähriger Master (Non-EU) | Gesamtes Programm | 1 Jahr | Seit Reform 2022; eigenständiger Abschluss |
| Integrierter Studiengang | 12 Wochen | Laut Studienplan | In- und Auslandsanteile vorgeschrieben |
| Pflichtpraktikum | 12 Wochen | Max. 1 Jahr | Nur vorgeschriebene Pflichtpraktika |
| Abschlussarbeit im Ausland | Keine feste Mindestdauer | Max. 12 Monate | Aufenthalt muss förderlich sein |
Rechtsgrundlage: §§ 5, 5a, 16 BAföG (inkl. 29. BAföG-Novelle, in Kraft seit 24. Juli 2024)
Studium in der EU und der Schweiz
Vollstudium: Gesamte Regelstudienzeit
Innerhalb der EU und der Schweiz kannst du ein komplettes Studium - vom ersten Semester bis zum Abschluss - absolvieren und dafür die gesamte Dauer BAföG erhalten. Es gibt keine gesonderte zeitliche Obergrenze; die Regelstudienzeit des Studiengangs ist der Maßstab.
Voraussetzungen:
- Anerkannte Hochschule, die einer deutschen gleichwertig ist
- Innerhalb der Regelstudienzeit (wie beim Inlands-BAföG)
- Gleiche Fachrichtung (Fachwechsel-Regeln wie im Inland)
Beispiel: Eine Studentin beginnt ihr Psychologiestudium an der Uni Wien (6 Semester Regelstudienzeit). Sie erhält Auslands-BAföG für die gesamten 6 Semester.
Auslandssemester und Teilstudium
Für ein oder mehrere Semester in der EU gilt: Mindestens 6 Monate oder 1 Semester, nach oben keine Grenze innerhalb der Regelstudienzeit.
Studium außerhalb der EU
1.Grundregel: Maximal 1 Jahr (2 Semester)
Außerhalb der EU ist die Förderung im Regelfall auf maximal ein Jahr begrenzt. Dieses Jahr muss am Stück absolviert werden - eine Aufteilung in einzelne Semester zu verschiedenen Zeitpunkten ist nicht möglich.
Wichtig: Wenn du im selben Land zusätzlich ein Praktikum absolvierst, wird dies als einheitlicher Aufenthalt gewertet. Die Kombination aus Studium und Praktikum darf insgesamt ein Jahr nicht überschreiten.
2.Ausnahme: Bis zu 2,5 Jahre (5 Semester)Verlängerung
In besonderen Fällen kann die Förderung auf bis zu fünf Semester (2,5 Jahre) verlängert werden. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Aufenthalt muss für die Ausbildung von besonderer Bedeutung sein.
Dies muss durch ein Gutachten eines Professors der Heimathochschule belegt werden.
Beispiel: Eine Masterstudentin der Meeresbiologie verbringt 3 Semester an der University of Auckland (Neuseeland), weil dort ein einzigartiges Forschungsprogramm zur marinen Biodiversität besteht. Mit Gutachten ihres Betreuers genehmigt das BAföG-Amt 3 statt 2 Semester.
3.Einjährige Masterstudiengänge (seit 2022)Seit Reform 2022
Eigenständige, einjährige Masterstudiengänge außerhalb der EU können nun komplett gefördert werden. Das ist besonders relevant für Master in den USA, Großbritannien, Kanada oder Australien.
Voraussetzungen:
- Eigenständiges Programm mit anerkanntem Abschluss
- Dauer nicht wesentlich über ein Jahr
- Abschluss muss in Deutschland anerkannt werden
4.Studium in mehreren Ländern
Die Ein-Jahres-Grenze gilt pro Studienabschnitt, nicht kumulativ. Wer im Bachelor ein gefördertes Auslandsjahr außerhalb der EU verbringt, kann im Master erneut ein Jahr Förderung erhalten.
Hinweis: Die Förderung außerhalb der EU setzt voraus, dass zumindest ein Teil der Auslandsausbildung auf die Studienzeit im Inland anrechenbar ist.
Praktika und Sonderfälle
Pflichtpraktika im Ausland
Auslands-BAföG kann für vorgeschriebene Pflichtpraktika gewährt werden: mindestens 12 Wochen, maximal 1 Jahr. Freiwillige Praktika sind nicht förderfähig.
Voraussetzungen:
- In der Studien-/Prüfungsordnung als Pflichtpraktikum verankert
- Praktikumsstelle muss für die Ausbildung förderlich sein
- Bei bezahlten Praktika wird die Vergütung auf den BAföG-Anspruch angerechnet
Integrierte Studiengänge
Bei integrierten Studiengängen (z.B. deutsch-französische Programme) bieten eine inländische und eine ausländische Hochschule gemeinsam eine einheitliche Ausbildung an. Hier gelten besondere Erleichterungen:
Mindestdauer nur 12 Wochen (statt 6 Monate)
Förderung auch möglich, wenn die Ausbildung im Ausland beginnt
Förderdauer richtet sich nach dem regulären Ausbildungsplan
Beispiel: Ein deutsch-französischer Bachelor sieht die ersten 3 Semester in Deutschland und Semester 4-5 in Frankreich vor. Die Auslandsförderung umfasst die gesamten 2 Semester in Frankreich.
Abschlussarbeiten im Ausland
Das Verfassen einer Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) im Ausland kann für bis zu 12 Monate gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt für die Arbeit förderlich oder notwendig ist - etwa wegen Quellenforschung, Laborzugang oder Feldarbeit vor Ort.