Stand 2024/2025

Förderdauer beim Auslands-BAföG

Wie lange wirst du im Ausland gefördert? Die Dauer hängt vom Zielort, der Art des Vorhabens und deiner Studienordnung ab. Hier erfährst du alle Szenarien im Detail.

EU/Schweiz
Nicht-EU
Bis 2,5 Jahre
Praktikum

Förderdauer auf einen Blick

Die Förderdauer richtet sich nach drei Faktoren: dem Zielort (EU/Schweiz vs. Nicht-EU), der Art des Vorhabens (Vollstudium, Semester, Praktikum) und ob der Aufenthalt in der Studienordnung vorgeschrieben ist.

VorhabenMindestdauerHöchstdauerBesonderheiten
Vollstudium EU/Schweiz1 SemesterGesamte RegelstudienzeitKeine gesonderte Begrenzung
Auslandssemester EU/Schweiz6 Monate / 1 SemesterBis RegelstudienzeitBei Hochschulkooperation: ab 12 Wochen
Studium außerhalb EU6 Monate / 1 SemesterMax. 1 JahrAm Stück; inkl. Praktikum im selben Land
Studium außerhalb EU (Ausnahme)6 MonateMax. 2,5 JahreNur mit Gutachten über besondere Bedeutung
1-jähriger Master (Non-EU)Gesamtes Programm1 JahrSeit Reform 2022; eigenständiger Abschluss
Integrierter Studiengang12 WochenLaut StudienplanIn- und Auslandsanteile vorgeschrieben
Pflichtpraktikum12 WochenMax. 1 JahrNur vorgeschriebene Pflichtpraktika
Abschlussarbeit im AuslandKeine feste MindestdauerMax. 12 MonateAufenthalt muss förderlich sein

Rechtsgrundlage: §§ 5, 5a, 16 BAföG (inkl. 29. BAföG-Novelle, in Kraft seit 24. Juli 2024)

Studium in der EU und der Schweiz

Vollstudium: Gesamte Regelstudienzeit

Besonders großzügig

Innerhalb der EU und der Schweiz kannst du ein komplettes Studium - vom ersten Semester bis zum Abschluss - absolvieren und dafür die gesamte Dauer BAföG erhalten. Es gibt keine gesonderte zeitliche Obergrenze; die Regelstudienzeit des Studiengangs ist der Maßstab.

Voraussetzungen:

  • Anerkannte Hochschule, die einer deutschen gleichwertig ist
  • Innerhalb der Regelstudienzeit (wie beim Inlands-BAföG)
  • Gleiche Fachrichtung (Fachwechsel-Regeln wie im Inland)

Beispiel: Eine Studentin beginnt ihr Psychologiestudium an der Uni Wien (6 Semester Regelstudienzeit). Sie erhält Auslands-BAföG für die gesamten 6 Semester.

Auslandssemester und Teilstudium

Für ein oder mehrere Semester in der EU gilt: Mindestens 6 Monate oder 1 Semester, nach oben keine Grenze innerhalb der Regelstudienzeit.

Kürzere Aufenthalte möglich: Bei offiziellen Hochschulkooperationen (z.B. Erasmus+) reduziert sich die Mindestdauer auf nur 12 Wochen. Auch ein Aufenthalt an mehreren EU-Hochschulen nacheinander ist möglich, solange die gleiche Fachrichtung beibehalten wird.
Einschränkungen beim EU-Vollstudium: Der Studiengebührenzuschuss (bis 5.600 Euro) wird nur für maximal ein Jahr gewährt. Reisekosten gibt es nur einmal (Hin- und Rückreise) für das gesamte Studium.

Studium außerhalb der EU

1.Grundregel: Maximal 1 Jahr (2 Semester)

Außerhalb der EU ist die Förderung im Regelfall auf maximal ein Jahr begrenzt. Dieses Jahr muss am Stück absolviert werden - eine Aufteilung in einzelne Semester zu verschiedenen Zeitpunkten ist nicht möglich.

Wichtig: Wenn du im selben Land zusätzlich ein Praktikum absolvierst, wird dies als einheitlicher Aufenthalt gewertet. Die Kombination aus Studium und Praktikum darf insgesamt ein Jahr nicht überschreiten.

2.Ausnahme: Bis zu 2,5 Jahre (5 Semester)
Verlängerung

In besonderen Fällen kann die Förderung auf bis zu fünf Semester (2,5 Jahre) verlängert werden. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1.

Der Aufenthalt muss für die Ausbildung von besonderer Bedeutung sein.

2.

Dies muss durch ein Gutachten eines Professors der Heimathochschule belegt werden.

Beispiel: Eine Masterstudentin der Meeresbiologie verbringt 3 Semester an der University of Auckland (Neuseeland), weil dort ein einzigartiges Forschungsprogramm zur marinen Biodiversität besteht. Mit Gutachten ihres Betreuers genehmigt das BAföG-Amt 3 statt 2 Semester.

3.Einjährige Masterstudiengänge (seit 2022)
Seit Reform 2022

Eigenständige, einjährige Masterstudiengänge außerhalb der EU können nun komplett gefördert werden. Das ist besonders relevant für Master in den USA, Großbritannien, Kanada oder Australien.

Voraussetzungen:

  • Eigenständiges Programm mit anerkanntem Abschluss
  • Dauer nicht wesentlich über ein Jahr
  • Abschluss muss in Deutschland anerkannt werden

4.Studium in mehreren Ländern

Die Ein-Jahres-Grenze gilt pro Studienabschnitt, nicht kumulativ. Wer im Bachelor ein gefördertes Auslandsjahr außerhalb der EU verbringt, kann im Master erneut ein Jahr Förderung erhalten.

Hinweis: Die Förderung außerhalb der EU setzt voraus, dass zumindest ein Teil der Auslandsausbildung auf die Studienzeit im Inland anrechenbar ist.

Praktika und Sonderfälle

Pflichtpraktika im Ausland

Auslands-BAföG kann für vorgeschriebene Pflichtpraktika gewährt werden: mindestens 12 Wochen, maximal 1 Jahr. Freiwillige Praktika sind nicht förderfähig.

Voraussetzungen:

  • In der Studien-/Prüfungsordnung als Pflichtpraktikum verankert
  • Praktikumsstelle muss für die Ausbildung förderlich sein
  • Bei bezahlten Praktika wird die Vergütung auf den BAföG-Anspruch angerechnet

Integrierte Studiengänge

Bei integrierten Studiengängen (z.B. deutsch-französische Programme) bieten eine inländische und eine ausländische Hochschule gemeinsam eine einheitliche Ausbildung an. Hier gelten besondere Erleichterungen:

Mindestdauer nur 12 Wochen (statt 6 Monate)

Förderung auch möglich, wenn die Ausbildung im Ausland beginnt

Förderdauer richtet sich nach dem regulären Ausbildungsplan

Beispiel: Ein deutsch-französischer Bachelor sieht die ersten 3 Semester in Deutschland und Semester 4-5 in Frankreich vor. Die Auslandsförderung umfasst die gesamten 2 Semester in Frankreich.

Abschlussarbeiten im Ausland

Das Verfassen einer Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) im Ausland kann für bis zu 12 Monate gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt für die Arbeit förderlich oder notwendig ist - etwa wegen Quellenforschung, Laborzugang oder Feldarbeit vor Ort.

Wie viel Auslands-BAföG steht dir zu?

Jede Situation ist individuell. Berechne jetzt in wenigen Minuten deine persönliche Förderungshöhe - kostenlos und unverbindlich.

KostenlosNur 3 MinutenSofort Ergebnis