Förderdauer beim Auslands-BAföG
Wie lange wirst du im Ausland gefördert? Die Dauer hängt vom Zielort, der Art des Vorhabens und deiner Studienordnung ab. Hier erfährst du alle Szenarien im Detail.
Rechtsgrundlage: §§ 5, 5a, 16 BAföG (inkl. 29. BAföG-Novelle, in Kraft seit 24. Juli 2024)
Förderdauer auf einen Blick
| Vorhaben | Mindestdauer | Höchstdauer | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Vollstudium EU/Schweiz | 1 Semester | Gesamte Regelstudienzeit | Keine gesonderte Begrenzung |
| Auslandssemester EU/Schweiz | 6 Monate / 1 Semester | Bis Regelstudienzeit | Bei Hochschulkooperation: ab 12 Wochen |
| Studium außerhalb EU | 6 Monate / 1 Semester | Max. 1 Jahr | Am Stück; inkl. Praktikum im selben Land |
| Studium außerhalb EU (Ausnahme) | 6 Monate | Max. 2,5 Jahre | Nur mit Gutachten über besondere Bedeutung |
| 1-jähriger Master (Non-EU) | Gesamtes Programm | 1 Jahr | Seit Reform 2022; eigenständiger Abschluss |
| Integrierter Studiengang | 12 Wochen | Laut Studienplan | In- und Auslandsanteile vorgeschrieben |
| Pflichtpraktikum | 12 Wochen | Max. 1 Jahr | Nur vorgeschriebene Pflichtpraktika |
| Abschlussarbeit im Ausland | Keine feste Mindestdauer | Max. 12 Monate | Aufenthalt muss förderlich sein |
Studium in der EU und der Schweiz
Vollstudium: Gesamte Regelstudienzeit
Innerhalb der EU und der Schweiz kannst du ein komplettes Studium vom ersten Semester bis zum Abschluss absolvieren und dafür die gesamte Dauer BAföG erhalten. Es gibt keine gesonderte zeitliche Obergrenze.
- Anerkannte Hochschule, die einer deutschen gleichwertig ist
- Innerhalb der Regelstudienzeit
- Gleiche Fachrichtung (Fachwechsel-Regeln wie im Inland)
Einschränkung: Der Studiengebührenzuschuss (bis 5.600 Euro) wird nur für maximal ein Jahr gewährt. Reisekosten gibt es nur einmal für das gesamte Studium.
Auslandssemester und Teilstudium
Mindestens 6 Monate oder 1 Semester. Bei offiziellen Hochschulkooperationen (z.B. Erasmus+) verringert sich die Mindestdauer auf 12 Wochen.
Studium außerhalb der EU
Grundregel: Maximal 1 Jahr (2 Semester)
Die Förderung eines Studienaufenthalts außerhalb der EU ist im Regelfall auf maximal ein Jahr begrenzt. Dieses Jahr muss am Stück absolviert werden.
Ausnahme: Bis zu 2,5 Jahre (5 Semester)
In besonderen Fällen kann die Förderdauer auf bis zu fünf Semester verlängert werden. Voraussetzungen: Der Aufenthalt muss für die Ausbildung von besonderer Bedeutung sein, belegt durch ein Gutachten eines Professors der Heimathochschule.
Einjährige Masterstudiengänge (seit Reform 2022)
Eigenständige, einjährige Masterstudiengänge im außereuropäischen Ausland können nun komplett gefördert werden. Besonders relevant für Master in USA, Großbritannien, Kanada oder Australien.
Studium in mehreren Ländern
Die Ein-Jahres-Grenze gilt pro Studienabschnitt, nicht kumulativ. Wer im Bachelor ein gefördertes Auslandsjahr verbringt, kann im Master erneut ein Jahr Förderung erhalten.
Praktika und Sonderfälle
Pflichtpraktika im Ausland
Mindestens 12 Wochen, maximal 1 Jahr. Nur vorgeschriebene Pflichtpraktika. Bei bezahlten Praktika wird die Vergütung angerechnet.
Integrierte Studiengänge
Bei integrierten Studiengängen (z.B. deutsch-französische Programme): Mindestdauer nur 12 Wochen, Förderung auch wenn die Ausbildung im Ausland beginnt.
Abschlussarbeiten im Ausland
Bis zu 12 Monate Förderung für Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten im Ausland, wenn der Aufenthalt für die Arbeit förderlich ist.
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