AuslandsBAföG Voraussetzungen

AuslandsBAföG Voraussetzungen

Du möchtest im Ausland studieren und brauchst finanzielle Unterstützung? Mit Auslands-BAföG kannst du eine staatliche Teilfinanzierung erhalten. Wichtig: Auch wer in Deutschland kein BAföG bekommt, hat oft Anspruch auf Auslands-BAföG!

Vorabentscheid: Kläre deinen Anspruch

So gehst du vor: Stelle beim zuständigen BAföG-Amt einen Antrag auf Vorabentscheidung. Dann wird geprüft, ob du berechtigt bist – ohne den kompletten Antragsprozess durchlaufen zu müssen.
Praxis-Tipp: Bei positiver Vorabentscheidung solltest du den Antrag mindestens 6 Monate vor Semesterbeginn stellen. Das Amt benötigt für die vollständige Prüfung oft mehrere Monate!

Die 3 Grundvoraussetzungen

1. Mindestdauer des Auslandsstudiums

Reguläres Auslandsstudium Mindestens 6 Monate / 1 Semester
Hochschulkooperation Mindestens 12 Wochen
Pflichtpraktikum (außerhalb EU) Mindestens 12 Wochen

2. Gleichwertige Ausbildungsstätte

Die ausländische Bildungseinrichtung muss dem Niveau deiner deutschen Hochschule entsprechen:

  • Vergleichbare Zulassungsvoraussetzungen
  • Vergleichbare Studieninhalte und -abschlüsse
  • Vollzeit-Einschreibung (full-time student)
  • Gleiche Fachrichtung wie an Heimatuni

3. Wohnsitz & Staatsangehörigkeit

  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte nach § 8 BAföG
  • Alternativ: Nachweis enger Verbundenheit (z.B. deutsche Schulzeugnisse)

Förderdauer nach Region

Region Vollstudium Auslandssemester Praktikum
EU-Länder & Schweiz Bis zum Abschluss Unbegrenzt Gesamte Dauer
Außerhalb der EU Max. 1 Jahr Max. 1 Jahr Min. 12 Wochen
Gut zu wissen: Ein Auslandsaufenthalt von max. 1 Jahr wird nicht auf deine Inlands-Förderungshöchstdauer angerechnet – du verlängerst also effektiv deine BAföG-Zeit!

Weitere Voraussetzungen

Bedingung Details
Vorstudium in Deutschland Mind. 1 Jahr Studium in Deutschland oder EU/Schweiz vor dem Auslandsaufenthalt
Leistungsnachweis Ab dem 4. Semester erforderlich (z.B. Zwischenprüfung)
Anrechenbarkeit Studienleistungen müssen zumindest teilweise in Deutschland anerkannt werden können
Altersgrenze Bachelor vor 30, Master vor 35 (Ausnahmen möglich)

Schüleraustausch – Besondere Regelungen

Voraussetzungen für Schüler

  • Deutsche oder Gleichgestellte nach § 8 BAföG
  • Ab Klasse 10 (12-jähriges Abitur) oder Klasse 11 (13-jähriges Abitur)
  • Auslandsschule muss der Heimatschule gleichwertig sein
  • Förderdauer: Maximal 1 Jahr
  • Vollzuschuss: Keine Rückzahlung!

Video: BAföG-Antrag richtig ausfüllen

Nächste Schritte

Zur Antragstellung Förderungshöhe berechnen Persönliche Beratung