AuslandsBAföG Voraussetzungen
Du möchtest im Ausland studieren und brauchst finanzielle Unterstützung? Mit Auslands-BAföG kannst du eine staatliche Teilfinanzierung erhalten. Wichtig: Auch wer in Deutschland kein BAföG bekommt, hat oft Anspruch auf Auslands-BAföG!
Vorabentscheid: Kläre deinen Anspruch
So gehst du vor: Stelle beim zuständigen BAföG-Amt einen Antrag auf Vorabentscheidung. Dann wird geprüft, ob du berechtigt bist – ohne den kompletten Antragsprozess durchlaufen zu müssen.
Praxis-Tipp: Bei positiver Vorabentscheidung solltest du den Antrag mindestens 6 Monate vor Semesterbeginn stellen. Das Amt benötigt für die vollständige Prüfung oft mehrere Monate!
Die 3 Grundvoraussetzungen
1. Mindestdauer des Auslandsstudiums
| Reguläres Auslandsstudium | Mindestens 6 Monate / 1 Semester |
| Hochschulkooperation | Mindestens 12 Wochen |
| Pflichtpraktikum (außerhalb EU) | Mindestens 12 Wochen |
2. Gleichwertige Ausbildungsstätte
Die ausländische Bildungseinrichtung muss dem Niveau deiner deutschen Hochschule entsprechen:
- Vergleichbare Zulassungsvoraussetzungen
- Vergleichbare Studieninhalte und -abschlüsse
- Vollzeit-Einschreibung (full-time student)
- Gleiche Fachrichtung wie an Heimatuni
3. Wohnsitz & Staatsangehörigkeit
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte nach § 8 BAföG
- Alternativ: Nachweis enger Verbundenheit (z.B. deutsche Schulzeugnisse)
Förderdauer nach Region
| Region | Vollstudium | Auslandssemester | Praktikum |
|---|---|---|---|
| EU-Länder & Schweiz | Bis zum Abschluss | Unbegrenzt | Gesamte Dauer |
| Außerhalb der EU | Max. 1 Jahr | Max. 1 Jahr | Min. 12 Wochen |
Gut zu wissen: Ein Auslandsaufenthalt von max. 1 Jahr wird nicht auf deine Inlands-Förderungshöchstdauer angerechnet – du verlängerst also effektiv deine BAföG-Zeit!
Weitere Voraussetzungen
| Bedingung | Details |
|---|---|
| Vorstudium in Deutschland | Mind. 1 Jahr Studium in Deutschland oder EU/Schweiz vor dem Auslandsaufenthalt |
| Leistungsnachweis | Ab dem 4. Semester erforderlich (z.B. Zwischenprüfung) |
| Anrechenbarkeit | Studienleistungen müssen zumindest teilweise in Deutschland anerkannt werden können |
| Altersgrenze | Bachelor vor 30, Master vor 35 (Ausnahmen möglich) |
Schüleraustausch – Besondere Regelungen
Voraussetzungen für Schüler
- Deutsche oder Gleichgestellte nach § 8 BAföG
- Ab Klasse 10 (12-jähriges Abitur) oder Klasse 11 (13-jähriges Abitur)
- Auslandsschule muss der Heimatschule gleichwertig sein
- Förderdauer: Maximal 1 Jahr
- Vollzuschuss: Keine Rückzahlung!