Der LL.M. ist unter Juristen kein Fremdwort mehr – es ist der Master of Laws, der höchste Juraabschluss in den USA, der an den Law Schools absolviert werden kann.
Für Juristen, welche es nach ihrem ersten Staatsexamen ins Ausland drängt, ist der Master of Law sicherlich eine attraktive Möglichkeit, um sich internationales Recht anzueignen und nebenbei noch einen Top-Abschluss zu machen, der die Berufschancen als Absolvent erheblich erhöht. Außerdem kann das einjährige LL.M-Studium dazu genutzt werden, die Wartezeit zwischen dem ersten jur. Staatsexamen und dem Referendariat zu überbrücken.
Wer in den USA einen LL.M erworben hat, kann über eine Prüfung (Bar Examination) die Zulassung als Rechtsanwalt erhalten. An einigen amerikanischen Universitäten besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Studiums auf ein bestimmtes Gebiet (z.B. Banking, Taxation etc.) zu konzentrieren.
Mit der deutschen Juristenausbildung der Hochschulen bringen junge deutsche Juristen gute Voraussetzungen für ein Studium in den USA mit. Allerdings müssen erst einige Hürden überwunden werden, bevor man die Zulassung in der Hand hält. Um dieses zu erleichtern, gibt es auf den folgenden Seiten viele hilfreiche Tipps. Außerdem kann man den LLM auch an englischen Universitäten ablegen.
Zielgruppen des LLM
Den Master of Law in den USA kann nur erwerben, wer bereits dass erste juristische Staatsexamen hinter sich gebracht hat. Allerdings bringt er nicht für alle Juristen den gleichen Nutzen. Wenn der berufliche Schwerpunkt in der deutschen Rechtsprechung oder Verwaltung gesehen wird, sollte man sich überlegen, ob nicht eine andere Qualifikation (wie z.B. eine Promotion) sinnvoller ist. Wer trotzdem nicht auf Auslandserfahrung verzichten möchte, hat die Möglichkeit, schon während des Studiums ein Semester im Ausland zu verbringen.
Für denjenigen, der seine Zukunft in einer internationalen Anwaltskanzlei oder in der Privatwirtschaft sieht, ist der Master of Law eine hervorragende Qualifikation. Neben den Sprachkenntnissen erhält man Einblick in ein anderes Rechtssystem. Wer in den USA das Studium der Rechtswissenschaften mit einem LL.M abschließt, kann dort als Rechtsanwalt zugelassen werden. Die Anwaltszulassung (Admission to the Bar) erfolgt über eine extra Prüfung (Bar Examination). Während in Deutschland die Juristenausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschließt, endet die amerikanische Juristenausbildung mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Sie ist, ähnlich dem Assessorexamen in Deutschland, die Eintrittskarte in alle Ämter.
Zeipunkt eines LLM Studiums
Da das erste juristische Staatsexamen die Grundvoraussetzung für ein LL.M-Studium in den USA ist, stellt sich nur noch die Frage, ob das Studium direkt im Anschluss an das erste Examen oder erst nach dem Referendariat angetreten werden sollte. Entscheidet man sich für ein LL.M-Studium nach dem ersten Examen kann hierdurch unter Umständen die Wartezeit auf eine Referendariatsstelle überbrückt werden. Außerdem könnte es von Vorteil sein, dass der Kontakt zu den Professoren während des Studiums noch etwas intensiver ist – so kommt man eventuell besser an die für die Zulassung zum LL.M-Studium benötigten Referenzschreiben.
Wenn man sich für ein Studium nach dem ersten Examen entscheidet, befinden sich die amerikanischen Mitstudenten im gleichen Alter – auch dieses mag für den einen oder anderen ein Grund sein. Andererseits ist das Jura-Studium in einem anderen Land effektiver, wenn man schon einen guten Einblick in das deutsche Rechtssystem hat. Gerade um das amerikanische Rechtssystem auch prozessual besser verstehen zu können, ist es von Vorteil, wenn man sich schon mit dem deutschen Prozessrecht auseinandergesetzt hat, was vor allem während des Referendariats geschieht.
Zulassung zu einem LLM Studium
Da die Anforderungen der Universitäten hinsichtlich der Bewerbung voneinander abweichen, sollte man sich sicherlich jede einzelne Bewerbung genau durchlesen und auf die Schwerpunkte achten. Allerdings gehören folgende Formulare und Nachweise zum allgemeinen Standard.
Erstes jur. Staatsexamen
Grundvoraussetzung für deutsche Bewerber, welche in den USA den xMaster of Lawx erwerben möchten, ist das erste juristische Staatsexamen. Dabei wird auf eine gute Note im Examen großen Wert gelegt. Da die Bewerbung an den Law Schools schon frühzeitig vorliegen muss, ist es möglich, dass Ergebnis nachzureichen. Allerdings werden einige Universitäten nur eine vorläufige Zulassung aussprechen.
Bewerbungsschreiben
Das formell wichtigste Element ist das Bewerbungsformular (Application for Admission), welches über die entsprechende Law School entweder schriftlich oder immer häufiger auch über das Internet zu beziehen ist. Nähere Informationen sowie spezielle Dokumente (wie z.B. ein Gesundheitszeugnis) sind hieraus zu entnehmen.
Transcript
Unabhängig davon, ob man das erste jur. Examen schon in der Tasche hat oder die Prüfungen erst noch bestehen muss, wird von jedem Bewerber an U.S.-Hochschulen ein Transcript in englischer Sprache verlangt. Hierin werden alle besuchten Seminare einschließlich der erreichten Note aufgelistet. Im Allgemeinen stellen die deutschen Universitäten hierfür Formulare mit den entsprechenden Umrechnungstabellen zur Verfügung. Diese müssen im Dekanat des Studierenden abgestempelt werden.
Lebenslauf
Fast immer wird ein ausführlicher Lebenslauf gefordert. Dabei ist zu beachten, dass das angelsächsische Curriculum Vitae sich sowohl formal als auch inhaltlich vom deutschen Äquivalent unterscheidet. Neben der Ausbildung wird in den USA viel Wert auf außeruniversitäre Erfahrungen und Interessen gelegt. Besondere Aktivitäten im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich sollten also auf gar keinen Fall unerwähnt bleiben.
Empfehlungsschreiben
Häufig unterschätzt werden die Empfehlungsschreiben. Sie können von Professoren an der Heimatuniversität und von Juristen, bei denen man Praktika gemacht hat (z.B. Richter), erstellt werden. Um von den entsprechenden Personen gute Empfehlungsschreiben zu erhalten, sollte man sich schon frühzeitig bemühen, einen guten Kontakt zu ihnen aufzubauen. Das Empfehlungsschreiben muss in Englisch und nach den Richtlinien des entsprechenden Landes verfasst werden. Gebräuchliche Themen eines Empfehlungsschreibens sind:
- Position des Empfehlenden und Beziehung zum Bewerber
- Herausragende Stärken des Bewerbers mit Aussage zum prozentualen Ranking innerhalb des Jahrgangs (Bsp. top 10% of students)
- Eigenschaften im zwischenmenschlichen Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Untergebenen
- Aussagen zu Disziplin und Führungseigenschaften
TOEFL
Als Nachweis der Fremdsprachenkenntnis muss für internationale Bewerber an anglo-amerikanischen Hochschulen, Law Schools eingeschlossen, der TOEFL erbracht werden. Der TOEFL-Test ist ein standardisierter Test, der das englische Sprachverständnis und geschriebene Englisch des Teilnehmers abfragt. In Deutschland kann die Prüfung in Berlin, Frankfurt, Hamburg und München an jedem Werktag absolviert werden. Um bei der Bewerbung gute Chancen zu haben, sollte das Ergebnis 250 Punkte nicht unterschreiten. Deshalb ist eine gute TOEFL-Vorbereitung sehr wichtig. Der Test darf nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Infos zum Toefl gibt es unter www.toefl.org.
Die Anmeldung für den Computerbasierten Test kann per Telefon (Vorzug!), Fax oder Post bei folgender Institution in den Niederlanden erfolgen:
CITO/Sylvan Learning Systems B.V.
P.O. Box 1109
6801 BC Arnhem
Netherlands
Tel: +31-26-352-1577
Fax: +31-26-352-1278
Bewerbung zu einem LLM Studium im Ausland
Da einige Zeit ins Land ziehen kann, bis man alle Bewerbungsunterlagen zusammen hat, empfiehlt es sich frühzeitig (etwa 1,5 bis 2 Jahre vorher) mit den Vorbereitungen zu beginnen. Dazu kann auch der Besuch von Seminaren bei Professoren gehören, welche die Empfehlungsschreiben ausstellen sollen. Personen, welche auf eine Finanzierung durch ein Stipendium angewiesen sind, sollten sich bewusst sein, dass die Bewerbungsunterlagen für ein Stipendium häufig 12-18 Monate vor Beginn des Studiums bei dem potentiellen Stipendiengebern eingereicht werden müssen.
Von besonderer Bedeutung ist der Zeitpunkt der Bewerbung bei den Law Schools. In den USA beginnt das akademische Jahr jeweils im August. Die Bewerbungsunterlagen sollten etwa 6-8 Monate vor Beginn des Studiums vorliegen (über die genauen Fristen an den jeweiligen Hochschulen sollte man sich noch einmal genau informieren). Da die amerikanischen Universitäten ein besonderes Interesse an guten Bewerbern haben, werden häufig schon Zusagen verschickt, obwohl die offizielle Bewerbungsfrist noch gar nicht abgelaufen ist. Somit verringert sich die Chance, einen der begehrten Plätze zu erhalten, je später die Bewerbung eingereicht wird. Die Chance einen Platz zu erhalten ist größer, wenn man sich an mehreren Universitäten mit unterschiedlich hoher Reputation bewirbt.
Finanzierung eines LLM Studiums im Ausland
Da die Hochschulen in den USA Studiengebühren (tuition) erheben, die zum Teil erheblich sind, stellt sich die Frage nach der Finanzierung unweigerlich. Für ein einjähriges Law-Studium in den USA müssen Kosten in Höhe von US$ 25.000 bis US$ 50.000 veranschlagt werden. Etwa die Hälfte des Geldes entfällt auf die Studiengebühren, die andere Hälfte sollte für Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung, Bücher, etc. eingeplant werden. Dabei variieren die Kosten sehr stark. Natürlich sind die Lebenshaltungskosten in Städten wie New York oder Washington sehr viel höher als in Alabama. Aber auch bei den Studiengebühren gibt es sehr große Unterschiede. So sind private Law Schools in der Regel sehr viel teurer als die öffentlichen Pedanten. Deshalb ist ein Vergleich der Universitäten bezüglich der Kosten lohnenswert.
Aufgrund der hohen Kosten sind sicherlich viele Personen auf Stipendien angewiesen. Für den Überblick hier nun einige Stiftungen und Organisationen, welche Stipendien vergeben:
Walter Oppenhoff Stiftung
Linklaters Oppenhoff & Rädler
z. Hd. Herrn RA Dr. Stephan König
Hohenstaufenring 62
50674 Köln
Telefon: 0221-2091-0
Die Bewerbungsfrist endet jeweils im Mai eines Jahres. Weitere Informationen sind zu finden in dem Buch der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung: „USA-Masterstudium für Juristen“ ist auch in einer Neuauflage 2003 erschienen. Sie können das Buch unter http://www.dajv.de/publik/text-d.htm bestellen. Dort sind auch sämtliche Fördermöglichkeiten aufgeführt.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt gemeinsam mit einer Stuttgarter Anwaltskanzlei Stipendien für ein einjähriges LL.M-Studium in Großbritannien oder den USA. Bewerbungsvorausetzung ist das erste Staatsexamen.
Außerdem vergibt das DAAD noch selbst Stipendien. Da sich hier nicht wenige Personen um ein Stipendium bemühen, sind die Anforderungen sehr hoch. Weitere Informationen sind beim DAAD im Internet oder unter folgender Adresse erhältlich:
DAAD
Postfach 20 04 04
53134 Bonn
Tel: 02 28 – 88 22 67
Die 1987 gegründete Mueller-Weitzel-Weisner-Stiftung vergibt vor allem Stipendien für Juristen, welche schon das 2. Staatsexamen absolviert haben. Nähere Information sind zu beziehen über:
Mueller-Weitzel-Weisner-Stiftung
Stiftungsvorstand: RA Dr. Martin Heidenhain
c/o Hengeler Mueller Weitzel Wirtz
Charlottenstraße 35/36
10117 Berlin
Die Fulbright – Kommission vergibt Stipendien für Studenten oder Graduierte, welche in den USA studieren wollen. Dabei werden neben Vollstipendien vor allem Teilstipendien mit Selbstbeteiligung (ca. 5.000 EUR Selbstbeteiligung) vergeben. Nähere Informationen gibt es hier:
Fulbright – Kommission
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin (Mitte)
Tel: 030 – 28 4443-0
Fax: 030 – 28 4443-42
e-mail: fulkom@fulbright.de
Die Studienstiftung des deutschen Volkes vergibt über das Haniel-Stipendienprogramm jährlich 7-8 Stipendien für ein Studium im Ausland und ein anschließendes Praktikum. Nähere Informationen gibt es im Web oder unter folgender Adresse:
Studienstiftung des deutschen Volkes
Dr. Sibylle Kalmbach
Mirbachstr. 7
53173 Bonn
Fon: 0228 – 8 20 96 -62 / -69,
Die Anmeldefristen der einzelnen Stiftungen sind unabhängig von den Fristen an den Law Schools und teilweise sehr früh (da meist mehrere Auswahlrunden folgen). Somit empfiehlt es sich, möglichst schon 1,5 bis 2 Jahre vorher Informationen einzuholen.
Da auch einige amerikanische Universitäten Stipendien (scholarships) an ausländische Studierende vergeben, ist es sicherlich lohnenswert, einmal direkt bei den entsprechenden Universitäten anzufragen. Es besteht auch die Möglichkeit, an den einzelnen Universitäten Antrag auf Verzicht oder Reduzierung der Studiengebühren zu stellen. Häufig werden den ausländischen Studierenden auch Stellen als wissenschaftliche Assistenten angeboten.
Eine weitere, in den USA häufig wahrgenommene Alternative, ist die Finanzierung über ein Darlehen, welche über sogenannte Aid Offices auf dem Campus der jeweiligen Universität vermittelt werden. Auch die Deutsche Bank 24 vergibt Kredite zur Finanzierung eines Auslandstudiums, nähere Informationen unter:
Deutsche Bank 24 AG
FinanzCenter Köln
50587 Köln