Ist ein Vermögen von mehr als 5200€ möglich, ohne Abzüge zu erwarten?
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Hallo,
nach §29 BAföG bleiben für den Auszubildenden selbst momentan 5.200 € des Vermögens anrechnungsfrei, das ist erfahrungsgemäß auch beim Auslands-BaföG der Fall. Daher ist bei einem Vermögen von mehr als 5200 € mit Abzügen zu rechnen. Um ganz sicher zu gehen, kannst du dich natürlich am besten noch einmal an das zuständige Studierendenwerk wenden. Welches für dein Land zuständig ist, findest du unter folgendem Link: https://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung/
Dein Coco-Beratungsteam aus Münster