Alternativen zu BAföG – 5 Tipps zur Finanzierung

Die Förderberechtigung für Auslands-BAföG ist von der Art des Aufenthalts im Ausland und dem Gastland abhängig. Folgt auf den Antrag ein Ablehnungsbescheid, gibt es alternative Lösungen zur Finanzierung von Studium, Semester, Praktikum oder Schüleraustausch. Gleiches gilt für alle, die im Inland studieren. Dieser Beitrag fasst nützliche Tipps zusammen.

1. Kindergeld

Wenn Eltern Kindergeld beziehen und trotz Unterhaltspflicht nur geringfügig oder gar keinen Unterhalt zahlen, haben Studenten beziehungsweise Auszubildende die Möglichkeiten mit der Familienkasse Kontakt aufzunehmen, um die direkte Zahlung des Kindergelds zu verlangen. Das Geld geht dann nicht mehr an die Eltern, sondern an das Kind. Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt. Die Höhe des Kindergelds beträgt seit Juli 2019:

  • 204 Euro für das erste und zweite Kind
  • 210 Euro für das dritte Kind
  • 235 Euro ab dem vierten Kind

Ist das Einkommen der Eltern besonders gering, kann ergänzend zum Kindergeld ein Kinderzuschlag beantragt werden. Der Kinderzuschlag beträgt pro Monat maximal 185 Euro. Welche Voraussetzungen beim Kinderzuschlag zur Bewilligung erfüllt sein müssen, lässt sich auf der Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.

2. Kredite

Bleibt neben dem Studium keine Zeit für einen Nebenjob und alle anderen Möglichkeiten zur Finanzierung genügen nicht, lässt sich die finanzielle Lücke mit einem zinsgünstigen Studentenkredit schließen. Wer diese Kreditart erhält und worauf es dabei ankommt, haben wir hier thematisiert. Ist ein klassischer Kredit bei einem deutschen Kreditinstitut aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags keine Option, sind ausländische Banken eine Alternative. In der Schweiz gibt es beispielsweise keine Wirtschaftsauskunftei wie die Schufa und demnach spielen auch negative Einträge bei der privatwirtschaftlichen Aktiengesellschaft keine Rolle. Es ist allerdings ein Trugschluss, dass die Banken bei Kreditanträgen keine Bonitätsprüfung vornehmen. Auch ausländische Banken sichern sich entsprechend ab und prüfen sorgfältig, ob potenzielle Kreditnehmer die Tilgung stemmen können. Zumindest trifft dies auf seriöse Banken zu. Wie sich seriöse Angebote von schwarzen Schafen der Branche unterscheiden lassen, erläutert ein Verbraucherportal zum Kredit ohne Schufa. Unter anderem wird erklärt, dass seriöse Kreditvermittler keinerlei Gebühren von Kunden verlangen, sondern sich „ausschließlich durch eine Provision vom Darlehensgeber“ finanzieren.

3. Wohngeld

Der staatliche Zuschuss Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden. Er wird als Mietzuschuss an Mieter gewährt. Studenten sollten sich generell mit dem Thema auseinandersetzen, da viele wohngeldberechtigt sind, es aber nicht wissen. Allerdings muss die Wohnung hierfür laut Wohngeldgesetz (WoGG) § 5 der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Ändert die wohngeldberechtigte Person zeitlich begrenzt ihren Aufenthaltsort beispielsweise wegen eines Auslandssemesters, muss das kein Ausschlussgrund sein. Die Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle ist empfehlenswert, um alle Einzelheiten zu klären. Im Video erläutert eine Studentin, in welchem Sonderfall Studenten Wohngeld erhalten:

4. Stipendium

Ein Großteil der Stipendien ist leistungsabhängig, weshalb viele Studenten sich nicht an eine Bewerbung wagen. Dennoch ist es einen Versuch wert. Schließlich muss ein Stipendium nicht zurückgezahlt werden und ist deshalb eine äußerst attraktive Lösung. Stipendien sind nicht auf die Elite des Landes beschränkt. Das Deutschlandstipendium ist ein gutes Beispiel. Hierbei engagieren sich der Bund und private Geldgeber gemeinsam für Nachwuchstalente. Allein 2019 wurden über 28.000 Studierende gefördert, was einem Plus von 3,4 Prozent entspricht. Auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewähren Stipendiaten interessante Einblicke in ihre Erfahrungen.

5. Jobben für das Studium

Mit einem Nebenjob lässt sich das Studium gezielt finanzieren. Zwar darf die Herausforderung nicht unterschätzt werden, die mit dem Vereinen von Arbeit und Lernen einhergehen, unmöglich ist es aber keineswegs. Unter anderem gibt es hinsichtlich Sozialversicherungsrecht dreierlei Möglichkeiten:

  1. Kurzfristige Beschäftigung: Diese Jobs dauern pro Jahr maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage. Bis 5.400 Euro Jahreseinkommensgrenze bleiben Studenten familienversichert. Sozialversicherungsbeiträge sind keine zu zahlen.
  2. Minijob: Geringfügig Beschäftigte dürfen maximal 450 Euro monatlich verdienen. Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an, allerdings Rentenversicherungsbeiträge.
  3. Midijobs: Liegt der Verdienst pro Monat zwischen 450 und 850 Euro, handelt es sich um einen rentenversicherungspflichtigen Nebenjob. Steht das Studium im Vordergrund, entfallen Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge. Steuern sind zu zahlen und es kommt zur Pflichtversicherung.

Bei der Suche nach einem Studentenjob sollte auf eine möglichst flexible Zeiteinteilung geachtet werden. Da sich die Vorlesungszeiten häufig ändern können, ist Flexibilität vorteilhaft. Ermöglicht der Arbeitgeber das Reduzieren der wöchentlichen Arbeitszeit während Prüfungsphasen, können sich Studenten ohne Stress vorbereiten.