Die Hochschullandschaft Griechenlands ist durch die dominierende Stellung der Universitäten gekennzeichnet. Die Geschichte des Hochschulsystems ist wiederum eng verbunden mit der Entwicklung des modernen Staates: 1837 wurde die Nationale Universität Kapodistrias in der Hauptstadt Athen gegründet. Heute zählt die Universität 84.000 Studierenden; ist damit bis heute die größte Universität des Landes und überhaupt d i e Universität in Südosteuropa. Sie hat sowohl in der Forschung als auch bei den Dozenten einen sehr hohen Standard. Im 19. Jahrhundert wurden in Athen außerdem das Polytechnikum und zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Wirtschaftsuniversität gegründet. Im Jahr 1925 wurde die Universität von Thessaloniki gegründet. Mit rund 70.000 Studierenden stellt Thessaloniki heute die zweitgrößte Universität des Landes dar und bietet vor allem Archäologie-Studenten ein interessantes Angebot, da in der Umgebung Thessalonikis noch immer große Ausgrabungen stattfinden.
Fast die Hälfte der in ganz Griechenland eingeschriebenen 250.000 Studenten studieren im Großraum Athen/Piräus und Thessaloniki. Um der Zentralisierung entgegenzuwirken, sind insbesondere in den 70er Jahren Hochschulen in den bis dahin vernachlässigten Randregionen gegründet worden. Zu den Neugründungen gehören die Universitäten in Patras, auf Kreta, in Thrakien, in Ioannina, die Ionische Universität auf Korfu und die Ägäische Universität mit Fakultäten auf den Inseln Lesbos, Samos und Rhodos. Die jüngste ist die Thessalische Universität mit Sitz in Volos und Larisa. Einige der Neugründungen sind auf einige Fachbereiche beschränkt. Neben den Universitäten sind seit 1983 zum Zwecke einer stärker praxisorientierten Berufsausbildung die Texnologika ekpaideytika Idrymata (TEI) gegründet worden, die den deutschen Fachhochschulen entsprechen. Es gibt derzeit 14 TEI, die über das ganze Land verteilt sind. Die Mindeststudiendauer an den TEI beträgt sechs Semester, zu denen ein sechsmonatiges Praktikum hinzukommt. Das Studienangebot ist nicht auf technische Fächer beschränkt, sondern umfasst z. B. auch Fächer wie Sozialarbeit, Design, Tourismus, Bibliothekswesen und Ausbildungsgänge im Gesundheitswesen wie Physiotherapie und Krankenpflege.
Private Hochschulen sind in Griechenland nicht zulässig. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Ausbildung laut Verfassung kostenlos ist. Dennoch findet man in Griechenland private Hochschulen, denn verschiedene Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich haben im so genannten Franchising-Verfahren universitäre Zweigniederlassungen in Griechenland, die sich trotz hoher Studiengebühren größter Beliebtheit erfreuen, und dies obwohl ihre Diplome vom griechischen Staat nicht anerkannt werden.
Studiensystem und Abschlüsse
Grundsätzlich sind die Studiengänge in Griechenland in zwei Gruppen unterteilt. Zum einen gibt es jene Studienrichtungen, die mit dem ersten akademischen Grad Ptichioúchos abschließen. Dazu gehören alle vierjährigen Studiengängen sowie Medizin und Veterinärmedizin. Zur zweiten Gruppe gehören jene Fächer, die mit dem akademischen Grad Diplomatoúchos abschließen. Diese Fächergruppe umfasst die Ingenieur- und Agrarwissenschaften sowie Architektur. Beide Abschlüsse entsprechen einem Diplom. Die meisten Studiengänge haben eine Mindeststudiendauer von vier Jahren, die von vielen Studenten um ein bis zwei Jahre überschritten wird. Für das Studium der Medizin sehen die Studienpläne eine Mindeststudiendauer von zwölf Semestern vor; das Studium der Ingenieur- und Agrarwissenschaften sowie der Zahn- und Veterinärmedizin dauert zehn Semester. Die Abfassung und Vorlage einer schriftlichen Studienabschlussarbeit (Diplomarbeit) ist ausschließlich in den ingenieur- und den agrarwissenschaftlichen Studiengängen erforderlich. In den anderen Fächern sind die Hochschullehrer dazu verpflichtet, nach eigenem Ermessen schriftliche oder mündliche Prüfungen durchzuführen.
Da im Lehrangebot die Vorlesungen überwiegen, müssen Seminararbeiten eher selten verfasst werden. Umso mehr werden schriftliche Prüfungen abgelegt. Die Beurteilung der Semesterprüfungen wie auch der Abschlussprüfung erfolgt nach einer Notenskala von 0 bis 10 Punkten, wobei eine Prüfung mit mindestens 5 Punkten als bestanden gilt. Für den Abschluss eines vierjährigen Studiums werden je nach Studiengang und Universität 30 Wochenstunden pro Semester benötigt. Das griechische Universitätssystem umfasst neben den grundständigen Studiengängen, die mit einer Diplomprüfung abschließen, auch postgraduale Studien im Anschluss an den ersten akademischen Abschluss. Postgraduale Studien werden in Griechenland erst seit 1989 gesetzlich organisiert und strukturiert und sind in zwei aufeinander folgenden Stufen aufgebaut: Das postgraduale Studium führt nach zwei Jahren zu einer Spezialisierung (Metaptychiako), vergleichbar mit einem Aufbaustudiengang in Deutschland. Im Anschluss daran kann ein Promotionsstudium aufgenommen werden. Im Vergleich zu Deutschland ist das griechische Promotionsstudium stärker strukturiert, da zumindest in den ersten beiden Semestern obligatorische Seminare stattfinden. Sowohl das Verfassen einer Dissertation als auch Leistungsnachweise aus den bereits erwähnten Pflichtseminaren sowie entweder eine mündliche Prüfung oder eine öffentliche Verteidigung der Arbeit sind Voraussetzungen zur Erlangung des Doktorgrades.
Studieren an einer TEI
Die Mindeststudiendauer an den TEI beträgt sechs Semester. Voraussetzungen für die Erlangung des Diploms ist, dass man alle im Studienplan festgelegten Lehrveranstaltungen besucht – es herrscht Anwesenheitspflicht – und außerdem müssen die Studierenden der TEI ein Praxissemester absolvieren. Weiterführende bzw. Aufbaustudiengänge, wie auch Promotionen sind an den TEI bislang kaum organisiert. Es gibt allerdings Programme, die das Ziel haben, den Absolventen der TEI eine Vertiefung bzw. Spezialisierung innerhalb ihres Fachgebiets zu ermöglichen. Diese Spezialisierungsprogramme dauern maximal zehn Monate und werden von Praktika in geeigneten, ausgewählten Berufsgebieten begleitet. Nach Ende des Spezialisierungsprogramms erhalten die Teilnehmer entsprechende Zertifikate. Das TEI-Diplom kann – nach einer Einstufungsprüfung – auf einen Universitätsstudiengang angerechnet werden.
Wie in Deutschland ist auch an den griechischen Hochschulen das Studienjahr in Semester eingeteilt. Ein Semester hat 15 Wochen, davon sind zwei Wochen für Prüfungen eingeplant und in den 13 Wochen zuvor finden die Lehrveranstaltungen statt. Kurze Ferien (jeweils zwei Wochen) gibt es zum griechisch-orthodoxen Weihnachten (6./7. Januar) und zu Ostern. Das Studienjahr an den TEI beginnt am 1. September und endet am 5. Juli. Es ist in zwei Semester von je 15 Unterrichtswochen und zwei Prüfungsperioden von jeweils zwei Wochen gegliedert. Um erwerbstätigen Studierenden das Studium an den TEI zu erleichtern, können neben den normalen Kursen besondere Kurse zu anderen Zeiten besucht werden.
Anerkennung von Studienleistungen
Das deutsche Abiturzeugnis eröffnet auch in Griechenland die Möglichkeit zum Studium. Die Fachhochschulreife wird – genau wie in Deutschland auch – für ein Studium an einer Universität nicht anerkannt, berechtigt aber zur Zulassung an einem TEI. Wer sein Studium in Deutschland bereits begonnen hat und sich dazu entscheidet, sein Studium in Griechenland fortzuführen, wendet sich am besten an die jeweilige Universität, die dann entscheidet, in welches Semester der Student oder die Studentin eingestuft wird. Manchmal ist auch das Erziehungsministerium für die Einstufung zuständig, in jedem Fall kann man sich am besten zuerst an die Universität wenden, an der man sein Studium fortsetzen möchte. Wer bereits einen deutschen Hochschulabschluss besitzt und in Griechenland ein Postgraduiertenstudium aufnehmen möchte, wendet sich direkt an die Hochschule seiner Wahl, nachdem die DIKATSA (Zentrale Hochschulstelle zur Anerkennung ausländischer Studientitel, Zeugnisse und Diplome) bzw. ITE (Institut für Technologische Bildung) die Gleichwertigkeit der Abschlüsse festgestellt hat.
Für die Anrechnung in Griechenland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen nach der Rückkehr nach Deutschland gibt es keine bilateralen Regelungen. Wer aber z.B. ein paar Semester in einem Diplom- oder Magisterstudiengang an einer griechischen Hochschule studiert hat, wendet sich wiederum am besten an diejenige Universität in Deutschland, an der das Studium fortgesetzt werden soll. Im Allgemeinen dürfte dies gerade dank des European Credit Transfer System (ECTS) kein Problem darstellen.
Weitere Hilfe findet man an der jeweiligen Universität in den so genannten Universitätsclubs. Sie stehen z.B. in studienbezogenen oder sozialen Fragen wie Unterkunft, Krankenversicherung beratend zur Seite. Ähnliche Hilfestellung geben auch die Büros für internationale Beziehungen bzw. die Sekretariate der jeweiligen Hochschulen, die z.B. auch bei der Studienplangestaltung behilflich sind. Die Sozialwerke der einzelnen Universitäten, die vergleichbar sind mit den Studentenwerken in Deutschland, stellen u.a. Unterkunft und Mahlzeiten für Studenten bereit, unterhalten Bibliotheken und Freizeiträume, organisieren Sport- und Kulturveranstaltungen und beraten in akademischen und persönlichen Angelegenheiten. Außerdem gibt es an den meisten Hochschulen Studentenvertretungen, die aus den verschiedensten Bedürfnissen heraus entstanden sind. Einige verfolgen kulturelle oder sportliche Interessen, andere haben politische Ziele. Es bestehen keine Einschränkungen für die Aufnahme von ausländischen Studierenden.
Zulassungsvoraussetzungen
Im gesamten Bereich der tertiären Bildung gilt in Griechenland eine Numerus Clausus-Regelung. Wie viele Studenten an den einzelnen Hochschulen aufgenommen werden, entscheidet für jedes akademische Jahr das Ministerium für Erziehung und Religion in Abstimmung mit der einzelnen Hochschule, dem Senat und dem Rat für Hochschulbildung (SAP). Neben dem Abitur entscheidet einzig das Abschneiden bei der allgemeinen Aufnahmeprüfung über die Zulassung zum Studium. Das gleiche gilt für die Zulassung an einem TEI, mit dem einzigen Unterschied, dass das Fachabitur genügt. Ausländische Studenten sind davon nur dann betroffen, wenn sie ihr gesamtes Studium in Griechenland absolvieren möchten bzw. wenn sie nicht im Rahmen eines Austauschprogramms ihr Studium in der Hellenischen Republik aufnehmen möchten. Für die Zulassung zu einigen Studiengängen (Kunst, Musik, Sport etc.) müssen jedoch zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsbedingungen besondere Voraussetzungen (z.B. Nachweis der künstlerischen, musikalischen Begabung) erfüllt werden. Für deutsche Bewerber bedeutet das, dass sie mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife und guten griechischen Sprachkenntnissen die Bedingungen für eine Zulassung für alle Einrichtungen im griechischen tertiären Bereich erfüllen. Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife können davon ausgehen, dass sie in Griechenland Zugang zu den gleichen Fachstudien haben wie in Deutschland.
In jedem Jahr wird eine bestimmte Zahl an Studienplätzen an Stipendiaten und Ausländer vergeben. Manche Hochschulen geben speziell für ausländische Studenten Broschüren und Informationsblätter (in der Regel in englischer Sprache) heraus, die über einzelne Studiengänge und Abschlüsse sowie über das Leben an der jeweiligen Hochschule informieren.
Bewerbungsverfahren
Meist im August müssen Studienbewerber persönlich oder durch einen Bevollmächtigten den Zulassungsantrag (übersetzt durch eine griechische diplomatische oder konsularische Vertretung oder das griechische Außenministerium) mit einem Passfoto beim Erziehungsministerium, Abteilung für Aufnahmeprüfungen, einreichen. In dem Antrag führt der Bewerber die Hochschulen und Studienfächer seiner Wahl auf. Diese Angaben sind verbindlich; man kann nur an einer Hochschule zugelassen werden, die in dieser Aufzählung genannt wird. Dabei wird die Reihenfolge der Nennungen als der Präferenz entsprechend gewertet.
Vorzulegen sind:
- das Abiturzeugnis, eine Bestätigung über die Durchschnittsnote des Abiturabschlusses, übertragen auf eine Zwanzigerskala (0-20), falls sie nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen ist,
- eine Bestätigung, dass der Inhaber dieses Abschlusszeugnisses berechtigt ist, sich an einer deutschen Hochschule zu immatrikulieren,
- ein Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde des Bewerbers und seiner Eltern,
- sowie eine Erklärung des Bewerbers, dass er keinen griechischen Hochschulabschluss besitzt.
Wird dem Antrag auf Zulassung zum Studium zugestimmt, kann sich der Bewerber in der festgelegten Immatrikulationsfrist der betreffenden Hochschule, die in der Tagespresse bekannt gegeben wird, einschreiben.
Voraussetzung für die Zulassung an einer Abteilung für Postgraduiertenstudien ist ein erster akademischer Grad, der an einer griechischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschule erworben wurde. Die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses wird von der DIKATSA (Zentrale Hochschulstelle für die Anerkennung ausländischer Studientitel, Zeugnisse und Diplome) bzw. Fachhochschulabschlüsse vom ITE (Institut für technologische Bildung) festgestellt. Informationen zum Anerkennungsverfahren können bei DIKATSA bzw. ITE eingeholt werden. Da der Auswahlmodus je nach Hochschule verschieden ist und auch die einzureichenden Unterlagen variieren, sollten sich die Bewerber direkt an das Sekretariat der zuständigen Fakultät wenden.
An griechischen Hochschulen finden die Lehrveranstaltungen fast ausschließlich in griechischer Sprache statt. Mündliche und schriftliche Griechischkenntnisse sind deshalb unerlässlich, wenn das Studium erfolgreich sein soll. Der Nachweis ausreichender Griechischkenntnisse ist sogar eine Voraussetzung für die Immatrikulation ausländischer Bewerber. Nachweisen kann man seine Kenntnisse entweder mit einem griechischen Sekundarschulabschlusszeugnis oder einem Zertifikat des Zentrums für neugriechische Sprache an der Universität Athen bzw. des Instituts für neugriechische Sprache der Universität Thessaloniki. Interessenten sollten sich auf jeden Fall direkt an die Universitäten Athen oder Thessaloniki wenden, um sicherzustellen, dass sie jeweils die neuesten Informationen über die Sprachkurse (Prüfungen, Prüfungstermine etc.) erhalten. Vor allem die Frage der Gebühren muss im Einzelfall angesprochen und geklärt werden.
Auch an der Universität Heidelberg besteht seit 1994 die Möglichkeit, Prüfungen zur Erlangung des Europäischen Zertifikats für Neugriechisch abzulegen. Korrektur und Benotung erfolgen dann in Thessaloniki.
Kosten und Finanzierung
Das Hochschulstudium in Griechenland ist für griechische Studierende kostenlos. Stipendiaten sowie Studierende aus Ländern, in denen Griechen keine Studiengebühren zahlen, sind Griechen gleichgestellt. Deutsche Studierende brauchen daher keine Studien- oder Immatrikulationsgebühren zu zahlen.
Wer nicht als Austauschstudent nach Griechenland geht, kann sich bei folgenden Stellen um ein Stipendium bemühen:
Die Nationale Stipendienstiftung (IKY)
Die im akademischen Jahr 1988/89 als nationale Stelle für die Vergabe von Studentenstipendien im Rahmen des SOKRATES/ERASMUS-Programms eingerichtete Nationale Stipendienstiftung (IKY) in Athen vergibt Stipendien, die im Rahmen bilateraler Abkommen mit verschiedenen Ländern angeboten werden. Hier seien nur einige Programme genannt, die für deutsche Studierende von Interesse sein können:
- Griechische Sprache und Kultur (THYESPA),
- Stipendienprogramm für Doktoranden aus Mitgliedsstaaten des Europarats,
- Forschungsstipendien für Promovierte,
- Stipendienprogramm für griechische Sprache und Kultur für Nichtgriechen.
Nähere Auskünfte über diese und weitere Programme erteilt die Botschaft Griechenlands in Berlin.
Botschaft der Republik Griechenland:
https://www.griechenland-botschaft.de
E-Mail: info@griechenland-botschaft.de
EU-Programme
Förderungsmöglichkeiten für das Studium in Griechenland bestehen auch im Rahmen von Programmen der EU-Kommission. Studenten, die im Rahmen eines Auslandsstudienprogramms ihrer Heimathochschule an einer griechischen Gasthochschule studieren, können aus Mitteln der EU-Programme einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten des Studiums in Griechenland erhalten.
Stipendien im Rahmen von Hochschulpartnerschaften
Auskunft über bestehende Partnerschaften und über die Möglichkeiten einer Förderung erteilen die Akademischen Auslandsämter bzw. die Partnerschaftsbeauftragten an den deutschen Hochschulen.
Unter den ausländischen Bewerbern werden Stipendiaten der griechischen Regierung und Teilnehmer an EU-Austauschprogrammen bevorzugt berücksichtigt. In jedem Wohnheim stehen 8% der Plätze für ausländische Studierende zur Verfügung, davon sind 20% für Studienanfänger reserviert. Maßgebliches Auswahlkriterium für die Aufnahme in ein Wohnheim ist die finanzielle Situation der Familien der Bewerber.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Bewerber müssen an einer griechischen Hochschule eingeschrieben sein
- Sie dürfen noch keinen Hochschulgrad besitzen
- Ihre Familie darf ihren Wohnsitz nicht am Studienort haben
- Sie müssen unter 25 Jahren sein
- Der Antrag auf Unterkunft darf nicht bei mehreren Wohnheimen gestellt werden
Wohnen
Für ausländische Studenten ist es ratsam, sich eine Unterkunft in einem Studentenwohnheim zu suchen. Diese sind nicht nur günstiger als Privatunterkünfte, der wichtigere Aspekt ist, dass man so schneller Kontakt zu anderen und vor allem griechischen Studenten knüpfen kann. An griechischen Hochschulen immatrikulierte ausländische Studenten können sich, ebenso wie ihre griechischen Kommilitonen, um ein Zimmer in einem Studentenwohnheim bewerben. Die Anträge auf Unterkunft in einem Wohnheim müssen zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juni bei der Nationalen Jugendstiftung eingehen, die für Fragen der Unterkunft und Verpflegung von Studierenden in Griechenland zuständig ist. Für Informationen (Bewerbungsunterlagen, Informationen über die einzureichenden Dokumente, eine Liste aller Studentenwohnheime) wendet man sich auch hier am besten an die Botschaft Griechenlands.
Die Monatsmiete für ein Zimmer in einem Wohnheim beträgt zwischen 60 Euro und 100 Euro. Oft schließt ein Platz im Wohnheim auch die Verpflegung (drei Mahlzeiten pro Tag) ein. Für Unterkunft und Verpflegung bezahlen ausländische Studierende einen Tagessatz von 10 Euro. Für Teilnehmer an einem EU-Austauschprogramm betragen die Kosten 3 Euro pro Tag. In einigen Universitätsstädten gibt es zusätzlich zu den staatlichen Studentenheimen private oder konfessionell ausgerichtete Wohnheime. Entsprechende Auskünfte erteilen die Universitätsklubs bzw. die Sekretariate der Hochschulen, die auch bei der Suche nach einer privaten Unterkunft behilflich sein können. Die auf dem freien Wohnungsmarkt zu zahlenden Mieten für ein Zimmer schwanken natürlich je nach Größe und Ausstattung; man sollte aber mit einer Miete von mindestens 150 Euro pro Monat rechnen. In den größeren Städten (gerade Athen) kann die Miete wesentlich höher sein.
Lebenshaltungskosten
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Universitätsstädten sind riesig. Und deshalb kann auch keine verbindliche Summe genannt werden. Ein Studium in Athen und Thessaloniki oder auf der Urlaubsinsel Kreta ist erheblich teurer als in weniger bekannten Universitätsstädten. Im Durchschnitt sollte man bei bescheidener Lebenshaltung in Griechenland mit monatlichen Ausgaben von etwa 360 Euro rechnen. Studierende, die an EU-Austauschprogrammen teilnehmen, müssen mit Ausgaben von ca. 210 Euro pro Monat rechnen. Für private Unterkünfte zahlt man in der Regel eine bedeutend höhere Miete als für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim..
Visum und Krankenversicherung
Griechenland trat 1981 der Europäischen Staatengemeinschaft bei. Folglich können Studenten aus EU-Mitgliedsländer ohne weitere Formalitäten, nur gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses, nach Griechenland einreisen und sich dort für die Dauer ihres Studiums aufhalten. Wer sich zwecks seines Studiums jedoch länger als drei Monate in Griechenland aufhält, muss sich bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Studienorts melden.
In Griechenland haben alle Studenten Anspruch auf kostenlose ärztliche Betreuung, pharmazeutische Versorgung und Krankenhausbehandlung. Wer die kostenlose Versorgung tatsächlich in Anspruch nehmen muss oder will, muss bei seinem ersten Arztbesuch das Berechtigungsheft für studentische Versorgung vorlegen, welches man bei der Immatrikulation erhält. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will oder nur für einen Sprachkurs nach Griechenland geht und damit das Berechtigungsheft nicht erhält, kann sich bei seiner Krankenkasse informieren, welchen Versicherungsschutz sie in Griechenland bietet und ob im Einzelfall eine Zusatzversicherung sinnvoll sein kann. In jedem Fall sollte man sich die Anspruchsbescheinigung „E 111“ bei der Krankenkasse besorgen, die man im Krankheitsfall (oder vorher) in Griechenland dann gegen ein Krankenanspruchsheft umtauschen muss. Dieses Heft muss dann beim Arzt oder Apotheker vorgelegt werden.