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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 18.11.2006
Thema: Wichtig fuer Bafoeg Wartegeplagte

Autor: Eddi


Das koennte einigen Leuten die auf das Bafoeg warten weiterhelfen

Kurzer Textauschnitt als Hinweis für Bafög-Wartegeplagte ( aus www.spiegel.de) :

"Wenn alles nicht hilft, bleibt noch eine Untätigkeitsklage"

Nicht nur das Fehlen des Bafög macht sich in den mageren Studenten-Etats bemerkbar: "Am Bescheid hängen auch die Befreiung von den Rundfunkgebühren und der Sozialtarif der Deutschen Telekom", sagt Konstantin Bender vom FZS. Kann der Student seine Bedürftigkeit nicht nachweisen, fallen beide Vergünstigen in fast allen Fällen weg, so dass er bis zu 24 Euro pro Monat Mehrkosten hat. Ein kleiner Betrag für Normalverdiener, aber eine empfindliche Zusatzbelastung für Hörsaal-Habenichtse.

Eine Rückerstattung der entrichteten Telefongrundkosten und Fernsehgebühr nach positivem Bafög-Bescheid gibt es nicht. Die Hamburger Bafög-Beraterin Rachel Jacobsohn hat einen Tipp für Bafög-Neulinge: "Gibt es nach sechs Wochen noch keinen Bescheid, oder kommt das Geld nach zehn Wochen immer noch nicht, muss das Amt unter Vorbehalt bis zu 360 Euro zahlen." Von dieser Möglichkeit werde allerdings kaum Gebrauch gemacht: "Viele Studierenden wissen gar nicht, dass das geht."

Rechtsanwalt Peter Steinmeyer empfiehlt den Studierenden, immer wieder beim Studentenwerk nachzuhaken und Druck zu machen. "Wenn das nicht hilft und die Monate ins Land gehen, bleibt noch eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht", sagt der Bafög-Berater. "Wenn die Studentenwerke die erste Post vom Gericht bekommen, geht es mit der Bearbeitung meist ziemlich schnell




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