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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 05.01.2009
Thema: urlaubssemester und verlängerung der förderung durch auslandsbafög

Autor: Anka

Olá! Hoff ich hab keinen Beitrag übersehen, in dem meine Frage schon beantwortet wurde. Ich habe eine wahrschienlich etwas verwirrend klingende Frage, versuch so genau wie möglich zu schreiben:
die regelstudienzeit meines studiums beträgt 8 semester, smoit habe ich anspruch auf 8 semster förderung. da ich jedoch ein semester schon für einen anderen studiengang eingeschrieben war, müsste sich die förderungsdauer auf 7 semster für mein jetziges studium reduzieren (soweit richtig?)...mittlerweile bin ich in diesem 7. semester, jetzt im kommenden ss komme ich ins 8. (in dem ich eigentlich keine förderung mehr kriegen dürfte). nun bin ich jedoch in diesem 7. semester ins ausland gegangen (nicht im studiengang vorgesehen). ich habe hierfür keine beurlaubung sondern lediglich eine freistellung von den studiengebühren beantragt, weil mir das zuständige bafögamt damals die auskunft gab, dass ich, wenn ich mich beurlauben ließe, meinen anspruch auf auslandsbafög verlieren könnte. somit laufen meine semester in meinem studienausweis offiziell weiter (sprich ich komme nun ins neunte semester bzw ins achte smester meines jetzigen studienganges). ich bin nun noch ein weniteres semsester im ausland und frage mich, wie lang eich nun noch förderungswürdig bin! in meinem aktuellen bafögbescheid steht, dass ich bis august 2009 auslandsbafög beantragen kann/bekomme. werden mir diese zwei semester nun für das inlandsbafög angerechnet oder nicht? ich habe eine quelle, laut der für die es für die förderung im inland nur auf die semsterzahl ankommt, die in meinem studienausweis steht und eine quelle, die sagt, dass eine förderung im ausland grundsätzlich nicht angerechnet wird, sofern sie im studium nicht vorgesehen ist! hat hiermit jemand schon erfahrungen gemacht?
wär dankbar für antworten, tips oder links!!!
LG Anka



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