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erstellt am: 22.12.2004 Thema: Studiengebühren als Zuschuss?
Autor: Rainer Ich studiere in London. In einem Vorabbescheid ist die Förderungsfähigkeit meines Studiums grundsätzlich anerkannt worden. Allerdings wird das BAföG wegen eines Fachrichtungswechsels nach dem 2. Semester nur als verzinsliches Bankdarlehen gezahlt. Gilt diese Einschränkung (Bankdarlehn) auch für den Zuschuss zu den Studiengebühren (4600 €), den Mietzuschuss und die Auslandskrankenversicherung? oder werden diese Beträge als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Ich habe zu diesem Thema unterschiedliche Auskünfte bekommen. Was ist richtig? |
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