|
||||||
erstellt am: 25.06.2005 Thema: Spachnachweis Spanien
Autor: Andrea Ich gehe ab September über ERASMUS nach Barcelona. Meine Frage ist, ob ich nur Grundkenntnisse in der Landesspache vorweisen muß oder die "Inlandsbescheinigung ausreichender Fremdsprachkenntnisse zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung" ausfüllen muß. hier wird einem bestätigt, dass man dem unterricht auf spanisch folgen kann. ich habe dieses semester einen spanischkurs gemacht, das institut sagt allerdings, dass der kurs nicht reicht und will mir die bestätigung nicht geben! ich würde jetzt gerne wissen, ob sie zwingend notwendig ist oder eine bestätigung über grundkenntnisse ausreichend ist? DANKE! |
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||