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erstellt am: 13.07.2011 Thema: Rechtswissenschaften, Anrechnung von Prüfungen
Autor: Charly Hallo, ich studiere Jura im vierten Semester und gehe nächstes Jahr für ein halbes Jahr nach Italien. Bei Jura ist ja leider das Problem, dass man sich nicht viel anrechnen lassen kann. Gilt auch die Erbringung von Leistungen und die anschließende Anerkennung des Justizprüfungsamtes für den Freischuss als förderliche Erbringung von Studienleistungen? Oder muss man sich vorher schon auf einen Schwerpunkt festlegen und danach auch die Prüfungen im Ausland ablegen? Viele Grüße |
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