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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 17.08.2005
Thema: Mietkostennachweis

Autor: Katrin

Hallo,
ich gehe ab September für 10 als ERASMUS-Studentin nach Paris. Leider ist es ohnehin schon sehr schwer, dort eine Unterkunft zu finden, aber es kommt noch hinzu, dass im Falle einer WG die meisten Vermieter nicht bereit sind, für einen solch kurzen Zeitraum einen Mietvertrag zu machen. Ich strebe nun in keiner Weise an, ohne Mietvertrag in Paris zu wohnen, aber für den Notfall, dass es die einzige Möglichkeit ist, überhaupt eine Unterkunft zu finden: Bekommt man auch BAföG, wenn man keinen Mietvertrag hat. Den Mietkostennachweis würde der Vermieter schon ausfüllen.

Ich hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann. Vielen Dank im Voraus.

Katrin
von: Stephan geantwortet am: 08.10.2007
Mietvertrag oder Mietbescheinigung
Hallo,
reicht beim Auslandsbafög die Vorlage des Mietvertrages aus, oder muss die Mietbescheinigung (Formblatt) vorgelegt werden.
Mein Vermieter will mir das Formblatt nicht unterschreiben.
Was soll ich machen? Ich habe nur einen Mietvertrag.
von: Elisa geantwortet am: 23.12.2008
Mietkostennachweis
Hallo,
ich habe das selbe Problem. Werde nächstes Semester für ein Semester nach Wien gehen und habe jetzt ein Angebot bei jemandem ein Zimmer zu bewohnen, allerdings kann die Person mit mir keinen Mietvertrag abschließen, da es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt. Weiß jemand, ob der Mietkostennachweis da ausreicht?

Elisa
von: Stephan geantwortet am: 24.12.2008
Mietkostennachweis
Der Mietkostennachweis reicht aus, und wird vom Amt anerkannt.
von: Elisa geantwortet am: 24.12.2008
Mietkostennachweis
Danke für die schnelle Antwort.
Müssen die das anerkennen, oder könnte es sein, dass sie zusätzlich einen Mietvertrag verlangen?! Auf dem Brief, den ich bekommen hab, mit der Liste der noch nachzureichenden Unterlagen steht ausdrücklich "Mietvertrag". Leider kann man da natürlich bis zum 5.01. niemanden erreichen.
von: Stephan geantwortet am: 24.12.2008
Mietkostennachweis
Der Mietkostennachweis müsste reichen, am besten noch Kopie vom Kontoauszug mit der gezahlten Miete, oder Quittung über erhaltenen Betrag.
Das mit der Genossenschaftswohnung kenne ich. War bei meiner Freundin auch so, als sie in Wien war. Die hatte auch nur einen Mietkostennachweis.



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