|
|||
erstellt am: 03.06.2005 Thema: Foerdungszeitraum Uebergang
Autor: Ole Hallo. auslandsbafoeg wird ja nur von dem Tag des unterrichtsbeginnes bis zum Tag der letzten Pruefung geleistet. Also nicht wie Inlandsbafoeg ueber die Semesterferien. Ich habe jetzt irgendwo im Internet gelesen, dass man das Inlandsbafoeg danach schon ein oder zwei Monate vor Beginn des Studiums in deutschland bekommen kann. Weiss da jemand die genaueren Regeln? oder vor allem wo das stand.... |
|||