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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 07.05.2008
Thema: Eltern aktuell arbeitslos, gilt trotzdem Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr?

Autor: reini

Hallo, gilt auch bei Arbeitlosigkeit der Eltern in 2008 das Einkommen des Jahres 2006 als Kriterium für die Bewilligung des Auslandsbafög?
danke für die Antwort vorab.
von: Neele Bornholdt geantwortet am: 20.05.2008
Antwort
Hallo,
also ich kann dir nur sagen, wie das beim Inlandsbafög ist, da kannst du einen sogenannten Akutalisierungsantrag stellen und dann berechnen die dein Bafög neu und nach dem aktuellen Einkommen.
von: Massa geantwortet am: 22.05.2008
Antwort
Das gleiche Problem hab ich auch. du musst den Bescheid von 2006 schicken und zugleich den Aktualisierungsantrag. Dann klappt es
von: reini geantwortet am: 22.05.2008
vielen Dank für eure Anworten,
ich will zum 1. mal Bafög beantragen, dann wird ja wohl das aktuelle Einkommen berücksichtigt.
von: Massa geantwortet am: 22.05.2008
Antwort
Hallo Reini,
Auch wenn du das 1. Mal Bafög beantragst, den Bescheid von 2006 und gleichzeitig den Aktualisierungsantrag mit einreichen. Das ALG ist doch bestimmt deutlich weniger und wenn du noch zur Miete wohnst, dann hast du gute Aussichten.



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