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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 30.04.2007
Thema: Ablehnung - Verständnisprobleme

Autor: Jan Hasenclever

Hallo,
ich habe heute Antwort auf meinen Antrag auf Auslandsbafög erhalten. Ich habe eine Ablehnung mit folgender Begründung erhalten :

"Gemäß § 15 Abs. 2 Bafög wird Ausbildungsförderung für die Dauer der Ausbildung, jedoch nicht über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet. Gemäß § 15 a Abs. 1 Nr. 1 Bafög beträgt die Förderungshöchstdauer -vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 - für die Ausbildung bei Universitäts- und vergleichbaren Studiengängen 9 Semster.
Laut Schreiben des Amtes für Ausbildungsbeförderung des Studienwerkes Hamburg vom 05.04.07 wurde in Ihrem fall das Ende der Förderungshöchstdauer auf März 2007 festgesetzt. Somit endet ihre Förderungshöchstdauer mit Ablauf des Monats März 2007.
Ihr Antrag war daher abzulehnen."

Mag sein, daß ich das nicht richtig verstehe - aber ist das Auslandsbäfog nicht eine Unterstützung die über die 9 Semster Förderungsdauer hinaus geleistet wird, also noch 2 Semester? Ich habe mein Phonetik-Studium in den 9 Semestern beendet und bin in Französisch, daß ich zeitverzögert begonnen habe, im 6. Semster. Heißt dies nun, ich hätte das Auslandsbafög in den 9 Semstern beantragen müssen und hätte dann die "Verlängerung" der Höchstdauer erhalten? Erhalte ich es jetzt nicht, weil ich mich nach den 9 Semstern bewerbe?

Ich werde morgen zum Amt gehen, aber eventuell kann mir jemand schon mal einen Hinweis geben, so daß ich mich in dem Gespräch wappnen kann?

Vielen Dank,
Jan



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