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erstellt am: 13.09.2007 Thema: Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse
Autor: Martin Tuchscherer Hallo! Ich werde ein Auslandssemester in Malaga über ERASMUS machen und möchte Auslandsbafög beantragen. Muss ich den Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in der Landes- und Unterrichtssprache erbringen, oder nicht, weil es sich um ein "als besonders förderungswürdig anerkanntes Stipendien- oder Austauschprogramm" handelt (steht so bei den Erläuterunge zum Formblatt)? Gruß, Martin! |
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