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erstellt am: 25.10.2010 Thema: Förderungslänge für Studiengebühren(UK)
Autor: Christina Hallo, ich werde ab September 2011 in London studieren. Ich mache gerade noch eine Ausbildung zur Bankkauffrau und werde das komplette Studium in England machen.Jetzt kann ich überall lesen, dass ich, um die Studiengebühren bezahlt zu bekommen, einen Nachweis erbringen muss, dass ich mich um Minderung oder erlass dieser bemüht habe. Was genau muss ich da machen?! Und was will das Amt dann sehen? Kriege ich die Studiengebühren für 3 Jahre oder nur für 1 Jahr? Und was ist mit Lebenshaltungskosten...kann ich die auch mit Auslandsbafög decken? Ich bin dankbar für alle Antworten, weil ich auch nicht weiß, wen ich sonst fragen könnte ;-) Also Danke!!!!!!!! |
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