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erstellt am: 19.02.2004
Thema: Verlängerung der Förderungshöchstdauer?

Autor: Martinus

Hi! Ich bin im Moment im 9. Studien- aber noch im 8. Fachsemester, denn ich habe ein halbes Jahr in Italien Psychologie studiert mit dem Erasmusprogramm.
Jetzt werde ich mit dem Leonardoprogramm noch ein halbes Jahr mein Pflichtpraktikum in Italien ableisten. Das wäre mein 10. Studiensemester. Während diesem werde ich, weil nach Beendigung der Förderungshöchstdauer, ja eigentlich nicht mehr gefördert.
Aus §5a BaföG folgt aber, dass ich dieses Auslandsjahr nicht angerechnet bekomme. Das Auslandsbafögamt in Berlin sagt mir nun, sie verlängern nicht mehr automatisch die Förderungshöchstdauer um das Jahr im Ausland.

Könnt Ihr mir bitte sagen, an wen ich mich wenden kann, um diese Verlängerung mit Begründung des Auslandsaufenthaltes bewilligt zu bekommen?!

Vielen Dank,
Euer Martinus
von: Helena geantwortet am: 06.11.2010
Auslands-BAföG
Hallo,
mir geht es ähnlich. Ich habe keinen Anspruch mehr auf BAföG, aber gehe bald ein Semester ins Ausland und weißt nicht, ob das Auslandsbafög unabhängig vom normalen BAföG ist. Hast du bereits Antworten bekommen, die dir weiterhelfen?

Gruß
Helena
von: Martinus geantwortet am: 07.11.2010
antwort
Hallo Helena,

ich habe damals leider kein Bafög mehr bekommen.
Dir viel Glück, vielleicht haben sich die Regelungen in den letzten 6 Jahren ja geändert.
Cheers,
Martinus



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