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erstellt am: 14.01.2008 Thema: Bafoegfoerdrung im Ausland nun doch moeglich
Autor: Claus-J. Böttcher, Dipl.-In Ich lebe seit vielen Jahren in Spanien - bin "Deutschauslaender". Mein Sohn, deutscher Staatsangehoeriger, studiert nunmehr im 3. Jahr an der Uni in Essex / England. Nach einem Urteil des Europ.-Gerichtshof (EuGH) (C-11/06 und C-12/06) haben nunmehr deutsche Studenten, die im europ. Ausland studieren, vom ersten Semester an Anspruch auf Bafoeg. Europagericht betont freie Wahl des Studienplatzes. Alle Hinweise in den Foren etc. muessen nun umgestellt werden. |
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