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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 13.09.2005
Thema: Rückzahlung

Autor: alice

Hey ihr,

könnt ihr mir sagen, ob und in welchem Umfang man Auslandsbafög zurückzahlen muss ? (auch Reisekosten, Studiengebühren? )
Danke!
Gruß
Alice
von: ayhan geantwortet am: 26.10.2005
musst nix rückzahlen
siehe auch unter "details der förderung"

zitat:

Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung erhaltet ihr prinzipiell als Zuschlag und brauchen deshalb nicht zurückgezahlt werden.

gruß ayhan
von: Lilian geantwortet am: 19.11.2005
nicht ganz...
Soweit ich das weiß, wird das anders berechnet: ein Teil des Bafögs ist zinsloses, zurüchzuzahlendes Bankdarlehen, ein Teil ist Auslandszuschlag (von Land zu Land verschieden) und Förderung (das sind Studiengebühren und Reisekosten)- was nicht zurück bezahlt werden muss. Im Inland ist hingegen das gesamte Bafög zinsloses Bankdarlehen und muss zurück bezahlt werden (max. 10.000 Euro)
von: Bahar geantwortet am: 08.06.2006
Rückzahlung
Hallo,

das würde mich auch interessieren.
Ein Freund von mir hat ein Jahr in Griechenland studiert und musste nix zurückzahlen.
Meine Freundin jedoch, die gerade in Neuseeland ist müsste jedoch die Hälfte ihres Auslandsbafögs zurückzahlen.Das verstehe ich leider nicht.Wonach wird der Entschluss getroffen?
Werde nächstes jahr für ein Auslandsjahr nach Neuseeland gehen.Bekomme hier in D auch Inlandbafög.

Könntet ihr mir vielleicht weiterhelfen?



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