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erstellt am: 16.12.2005 Thema: Riesenproblem Indirektzahlung Studiengebühren
Autor: Hannes Ich habe ein Riesenproblem beim Antrag auf Auslandsförderung, es geht um die Studiengebühren im Ausland. Ich studiere im Inland hier an einer Fachhochschule, die Partnerschaftsprogramme mit Auslandshochschulen hat, in meinem Fall mit der ECU Perth, Australien. In diesem Fall kann ich die Studiengebühren von ca. 5000 Euro nicht direkt an die Uni in Perth zahlen, sondern ich zahle die Gebühren an die FH im Inland, und die überweist nach Australien. Anscheinend befinde ich mich mit diesem Fall in einer bescheuerten Gesetzeslücke, müsste eigentlich sinngemäß gefördert werden, weil ich die Studiengebühren der Auslandsuni ja selbst trage - bekomme aber gar nichts von den 4600 Euro, weil ich keinen Nachweis erbringen kann, dass ich Geld nach Australien überwiesen habe. Hat jemand eine Idee, oder Erfahrung mit so einem Fall? Hat jemand vielleicht schonmal geklagt in so einem Fall? Viele Grüße und danke für Tipps - Hannes |
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