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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 25.01.2004
Thema: Förderung zwischen Vorlesungsende in CA und VL-Beginn in D?

Autor: Julia

Hallo!
Ich gehe im Herbst nach Kanada, und die Vorlesungen gehen da von September bis April/Mai. Was ist dann von Juni - September (ab Oktober bin ich ja dann wieder an der deutschen Uni), krieg ich da auch Förderung? Weil es heißt ja, man wird im Ausland nur während der Vorlesungszeiten gefördert...?

Oder soll ich die Auslandsförderung doch für 12 Monate beantragen?

Das Problem haben doch bestimmt viele, oder?

Julia
von: Stefan geantwortet am: 03.07.2004
Förderung nur während Studienzeit
Ein ähnliches Problem habe ich auch: Bei mir würde das letzte "Trimester" bis Mitte November gehen, während in Deutschland das Wintersemester noch bis Februar andauert.
Ich habe versucht die Frage telefonisch mit meinem zuständigen Bafög-Amt zu klären und das ist dabei herausgekommen:

Relevant für die Förderdauer ist der Zeitraum in dem man offiziel in der Uni eingeschrieben ist. Dabei kann am Anfang und am Ende jeweils der gesamte Monat zum Förderungszeitraum gezählt werde , auch wenn z.B. die Einschreibung erst in der Mitte des Monates liegen sollte (... so habe ich es zumindest verstanden)

In dem Erklärungsblatt zu Formblatt 6 steht dann ja noch, dass man in der Vorlesungsfreien Zeit bei andauernder Einschreibung Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Solltest Du offiziell bis zum Ende Deines Aufenthaltes eingeschrieben sein, sollte es demnach möglich sein bis dahin den Förderzeitraum anzugeben. In der Regel werden aber in vielen Ländern "summer-schools" angeboten, die sozusagen unseren großen Semesterferien entsprechen und für gesonderte Vorlesungen und "Research-Projekte" gedacht sind ... in der Regel muss man sich als internationaler Student hierfür dann aber auch extra einschreiben lassen ... das würde ich aber noch einmal mit der Uni direkt klären. (auch bin ich mir gerade unsicher, ob ein gesonderter Auslandsbafög-Antrag für eine summer-school gestellt werden müsste)
Wenn Deine offizielle Einschreibung aber nur bis Mai andauert kannst Du darüber hinaus keine Auslandsförderung erhalten, da sich diese nach dem Unterrichtszyklus im Ausland und nicht dem im Inland richtet. Wer privat noch seinen Aufenthalt verlängern möchte muss auch privat dafür aufkommen. Vorsichtshalber die Höchstförderdauer anzugeben wäre glaube ich ziemlich gefährlich , da man mit großer Wahrcheinlichkeit mit einer Nachforderung rechnen muss, wenn keine Einschreibung für diesen Zeitraum nachhgewiesen werden kann.
Soviel dazu ... alle Angaben natürlich ohne Gewähr ;)
von: Anne geantwortet am: 22.05.2005
2 Monate vor Beginn in D
Es ist folgendermaßen:

Wenn im Ausland das Semester bis 30. Nov geht, dann hast du von Dez bis 28. Feb "frei".
DU kannst jedoch nach §15b (2a) maximal 2 Monate vor Beginn der weiterführung der Ausbildung Bafög gezahlt.
Demnach bekommst du ab Januar wieder Inlandsbafög.



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