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erstellt am: 05.07.2010 Thema: "Einverstaendniserklaerung des deutschen Foerderers in englischer Sprache"
Autor: Anna Hallo, ich habe eine Frage die sich mehr auf das BAFOEG Amt und einen Antrag bezieht. Ich hatte ein Auslandssemester in den USA und wegen der BAFOEG finanzierung hat man mir die "2 Year home country residence rule" auferlegt. Ich wuerde gerne einen waiver dieser Regel beantragen. Ich muesste dafuer eine "Einverstaendniserklaerung des deutschen Foerderers in englischer Sprache" was dann ja das BAFOEg Amt waere. Leider bekomme ich vom Amt auf meine emails keine Antwort und telefonisch gerate ich nur in die Warteschleife. Weiss jemand ob ich fuer diese Erklaerung einen bestimmten Antrag stellen muss oder wie ich das anders bekomme? Vielen Dank! |
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