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erstellt am: 06.03.2007 Thema: Bescheinigung von der UNI
Autor: Annette Hallo, ich muss beim Bafögamt (Studierendenwerk Hamburg) eine Bescheinigung einreichen wo mir meine uni nachweist "ob der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte im Unterrichtsplan zur Vermittlung von Kenntnissen der jeweiligen Sprache des jeweiligen Landes vorgeschrieben ist." Nun wollt ich mal fragen was genau da stehen muss, muss im Curriculum ein Auslandssemester vorgeschrieben sein oder was versteh ich darunter... ??? Kann mir da jemand helfen ? Es hat doch bestimmt jemand schon Auslandsbafög bekommen... danke Gruß Annette |
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