Auslandsbafoeg.de

Forum zum Auslands-BAföG


Hauptthema: Verständnisprobleme

zurück
erstellt am: 25.01.2008
Thema: Auslandsbafög für volles Master Studium

Autor: Carl

Hallo,

wollte gern wissen ob man Auslandsbafög bekommt, wenn man das Master Studium im Ausland beginnt und auch dort abschliesst.
Muss man eigentlich in Deutschland eingeschrieben sein um Auslandsbafög zu bekommen?


Carl
von: Baris geantwortet am: 19.11.2009
Antwort erhalten?
hallo,
hast du zu deiner Frage schon eine Antwort bekommen? Stehe vor dem gleichen Problem.
Gruß,
Baris
von: Das geantwortet am: 20.02.2010
Auslandsbafög für volles Master Studium
Hi Leute,

möche ebenfalls ein eigenständiges Master-Studium in einem Nicht-EU Land (Singapore) beginnen, weiß aber nicht ob dieses gefördert wird. Bin ebenfalls sehr dankbar für Antworten auf die oben genannten Fragen.

Das
von: Julia geantwortet am: 14.03.2010
Auslandsbafög für ein volles Masterstudium ohne vorherige Bafög- F&ou
Hey,

ich stehe auch vor dem Problem, dass ich mich für die Auslandsbafögförderung bewerben möchte, jedoch nicht weiß ob

1. man Auslandsbafög bekommt ohne vorher schonmal Bafög bekommen zu haben

2. die Möglichkeit der Förderung des gesamten Masters (Schweiz) besteht.
von: Eve geantwortet am: 22.03.2010
Auslandsbafög für vollständiges Master Studium in Asutralien
Hi ihr alle,

sorry, dass ich auch keine Antwort parat habe, denn ich habe genau das gleiche Problem. Ich bekomme kein inländisches Bafög und würde daher auch gerne wissen, ob und wieviel Auslandsbafög ich bekommen kann und ob ich dieses für den gesamten Studienaufenthalt beziehen könnte.

LG, Eve
von: samanta geantwortet am: 25.08.2010
Auslandsbafoeg fuer volles Master studium
Hi,
ich habe das gleiche Problem. Ich studiere schon seit 2Jahren in den USA und moechte jetzt weiterhin in den USA studieren und frage mich ob ich Auslandsbafoeg beantragen kann. Danke
von: Katja geantwortet am: 24.10.2010
Auslandsbafög für Master
Also soweit ich weiß, wird man für das ganze Master-studium im EU-Ausland gefördert, auch wenn man nicht in Deutschland eingeschrieben ist. Allerdings darf man dann die Regelstudienzeit nicht überschreiten. Auslandsaufenthalte im nicht EU-Ausland können nur für max. 1 Jahr gefördert werden und das auch nur, wenn man das in ein Inlandsstudium einbaut.



Antwort zum Thema
Name:
E-Mail Adresse:
Benachrichtung weiteren Antworten zum Thema per E-Mail?
ja nein
Überschrift:
Beitrag:
Berechtigungs-Code:
Bitte den Berechtigungs-Code eintragen!