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erstellt am: 10.03.2005 Thema: Förderungshöchstdauer Auslandsbafög
Autor: Nika Weiß jemand zufällig, welche Förderungshöchstdauer vom Auslandsbafögamt für eine Förderentscheidung zugrundegelegt wird. Werde ich, wenn das Inlandsamt meine FHD bereits um zwei Urlaubssemester verlängert hat, auch bis zum Ende dieser festgelegten FHD vom Auslandsbafögamt gefördert oder kann dieses die zwei Urlaubssemester wieder abziehen. Ich bin wirklich etwas verzweifelt, da mir bisher absolut widersprüchliche Auskünfte gegeben wurden und sich der Eindruck verfestigt, dass jedes Amt hier unterschiedliche Kriterien setzt, was ja eigentlich nicht sein dürfte. Danke für alle hilfreichen Hinweise! Nika |
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