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erstellt am: 22.09.2004 Thema: Anrechnung von Auslandsbafoeg auf Hoechstdauer
Autor: Marlis Ich habe bis Maerz diesen Jahres 'normales' Bafoeg bekommen und habe jetzt das Auslandsbafoeg fuer meinen Auslandsaufenthalt (Praktikum und Studiem) bewilligt bekommen. Durch meinen Auslandsaufenthalt "verliere" ich ein halbes Jahr, werde also nicht nach dem 9., sondern erst nach dem 10. Semester mein Studium in Deutschland beenden koennen. Wie sind die Regeln fuer solche Faelle? Ich habe verschiedene Aussagen gehoert, ob das Auslandssemester auf die Foerderungsdauer angerechnet wird oder nicht. Kann mir da jemand etwas genaues zu sagen? Bedeuted das, dass ich fuer den Zeitraum, wo ich meine Diplomarbeit mache (10. Semester), kein Bafoeg mehr bekommen kann? Wenn ja, gibt es eine Moeglichkeit Bafoeg fuer das letzte Semester zu bekommen, oder nicht? Ich habe gehoert, dass, wenn ich mein 8. Semester (das momentane) als Urlaubssemester erklaere, dieses dann nicht auf die Foerderungshoechstdauer angerechnet wird. Stimmt das? Wuerde ich durch die nachtraegliche Erklaerung des 8. Semesters zum Urlaubssemester meinen Anspruch auf Auslandsbafoeg verlieren? Danke fuer Antwort. |
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