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erstellt am: 22.09.2004
Thema: Anrechnung von Auslandsbafoeg auf Hoechstdauer

Autor: Marlis

Ich habe bis Maerz diesen Jahres 'normales' Bafoeg bekommen und habe
jetzt das Auslandsbafoeg fuer meinen Auslandsaufenthalt (Praktikum und Studiem)
bewilligt bekommen.

Durch meinen Auslandsaufenthalt "verliere" ich ein halbes
Jahr, werde also nicht nach dem 9., sondern erst nach dem
10. Semester mein Studium in Deutschland beenden koennen.

Wie sind die Regeln fuer solche Faelle?
Ich habe verschiedene Aussagen gehoert, ob das
Auslandssemester auf die Foerderungsdauer angerechnet wird
oder nicht. Kann mir da jemand etwas genaues zu sagen?

Bedeuted das, dass ich fuer den Zeitraum, wo ich meine
Diplomarbeit mache (10. Semester), kein Bafoeg mehr bekommen
kann?

Wenn ja, gibt es eine Moeglichkeit Bafoeg fuer das letzte
Semester zu bekommen, oder nicht?

Ich habe gehoert, dass, wenn ich mein 8. Semester (das
momentane) als Urlaubssemester erklaere, dieses dann nicht auf
die Foerderungshoechstdauer angerechnet wird. Stimmt das?

Wuerde ich durch die nachtraegliche Erklaerung des 8.
Semesters zum Urlaubssemester meinen Anspruch auf
Auslandsbafoeg verlieren?

Danke fuer Antwort.
von: Dave geantwortet am: 05.11.2004
Förderungshöchsdauer
Hab dieselbe Frage. Bist Du schon schlauer???
von: Marlis geantwortet am: 06.11.2004
Hoechstdauer
Meine Sachbearbeiterin vom Inlandsbafoeg hat gemeint, ich bekomme auf jeden Fall noch ein Semester laenger. Aber auf welche Bestimmungen sie sich bezieht, hat sie nicht gesagt.
Wahrscheinlich einfach deine Sachbearbeiterin fragen und hoffen, dass sie es gut mit dir meint.
von: Dave geantwortet am: 06.11.2004
Höchstdauer
Ja, es ist ein Graus, konkrete Antworten zu bekommen. Da kann man schnell verzweifeln und den Kram hinschmeißen.
Tolle Service-Wüste Deutschland.



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