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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 26.10.2009
Thema: widerspruch einlegen?

Autor: gabriela

hallo,
ich war die letzten 3Monate in Italien für ein Praktikum, welches ich für mein Studium benötige. In meiner Studienordnung steht aber, dass mein Praktikum "nur" mindestens 240Stunden andauern muss.

Aus diesem Grund würde mein Bafög-Antrag abgelehnt:
"die Mindestdauer des Praktikums nach der Prüfungsordnung ihres Bachelorstudiengangs beträgt lediglich 240 Stunden. Dies entspricht einer Dauer von sechs Wochen."

Ist es möglich, dagegen Einspruch zu erheben. Schließlich könnte ich in 12Wochen auch nur 240Stunden gearbeitet haben, beziehungsweise steht ja klar und deutlich, dass dies nur die Mindestdauer ist.

Kann mir irgendwer helfen? Ich benötige dringend das Geld und weiß nicht, wie ich nun doch noch zu meinem Bafög gelangen soll.

Danke,
Gabriela



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