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Forum zum Auslands-BAföG


Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 20.04.2005
Thema: Antrag im Nachhinein stellbar?

Autor: Kiepe

Hallo! Ich befinde mich bereits 2 Wochen im Auslandspraktikum und habe das maximale Leonardo-Stipendium bekommen. Kann ich den Auslandsbafoeg-Antrag noch stellen, obwohl ich die 6 Monate nicht mal ansatzweise beachtet habe ?!
Gibt es eine Chance, oder soll ichs lassen? Vielen Dank, Simon
von: Rike geantwortet am: 12.05.2005
das ist auch meine frage...
gibt es die moeglichkeit noch auslansbafoeg zu beantragen, obwohl man schon im praktikum ist...?
ueber eine antowort wuerde ich mich sehr freuen...
rike
von: Erik geantwortet am: 26.05.2005
Praktikum in Spanien!
Hallo!

Ich koennte wieder einen Anfall bekommen denn die beim Bafoeg-Amt haben mir wieder eine gute Huerde in den Weg gelegt:
Folgendes: Ich bin jetzt im 5. Semester und muesste eingentlich ein Vordiplom nachweisen damit ich weiterhin Bafoeg bekomme. Doch ich habe eine weitere Foederung beantragt, weil ich in meinem Studium knapp 3 Monate Krank war und in der Zeit nicht an dem Studium teilnehmen konnte und ich ausserdem eine Funktion in den studentischen Selbstverwaltungen wie in dem FSR, dem Stupa und der Pruefungskommission uebernommen habe…
Derzeit befinde ich mich aber im Praxissemester und hatte kurzfristig ein Angebot bekommen einen Platz in Barcelona zu besetzen. Diese Chance wollte ich gerne Nutzen und habe mich in einer Zeit hier eingearbeitet.
Bei einem Gespraech mit dem zustaendigen Bafoegamt habe ich aber die Auskunft bekommen das nur noch 5 Unterlagen fehlten – doch sie gar nicht mehr fuer mccih zustaendig sind weil ich einen Aufenthalt im Ausland mache und ich so nicht mehr an dem Geschehen in der FH teilnehmen kann. Das heist das jetzt das Auslandsbafoegamt in Heidelberg fuer mich zustaendig ist…. Auf jeden Fall haben die gerade die Aufgabe Frisch uebernommen und sind daher nur in der Zeit von 9- 11 Uhr am Dienstag und Donnerstag anzusprechen.
Es wird aber in allen moeglichen Foren und Empfehlungen fuer ein Studium im Ausland eine entsprechende Antragsstellung ca ein halbes Jahr vorher – eher etwas laenger vor der eigentlichen Aufnahme greaten.
Derzeit befinde ich mich schon in Spanien und habe aber von meinem Arbeitgeber fuer die Klausuren freibekommen, damit ich die fehlenden Scheine nachholen kann. So bin ich zwar im Ausland bei einem Praktikum kann aber meine fehlende Leistung nachholen. Derzeit wird gar keine Vorlesung zu dem fehlenden Schein angeboten. An den Klausurvorbereitungen werde ich aber teilnehmen wenn ich wieder in Deutschland bin und ich habe mich auch fuer Klausuren aus dem 6. Semester eingeschrieben so das ich nach diesem Semester schon Klausuren aus dem naechsten Semester mit geschaft habe.
Jetzt ist die Frage wie ich weiter vorgehen soll?
In dem “Merkblatt zu den Voraussetzungen der Förderung einer Ausbildung im Ausland gemäß §§ 5, 6 und 16 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)”
heisst es:
Ein Anspruch auf „Inlands-BAföG“ besteht während des Auslandsaufenthaltes nicht.
Ich bin nicht die ganze Zeit fuer das Studium in Spanien gewesen und habe auch von zu Hause aus Aufgaben fuer das Praktikum uebernommen. So konnte ich eine Menge von Unterlagen digitalisieren und eine Datenbank mit ehemaligen Kunden anlegen.
Vielleicht koennt ihr mir ja einen Tip geben.

Gruss Erik



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