|
|||
erstellt am: 01.07.2011 Thema: Nach dem Auslandsaufenthalt - schriftliche Bescheinigung an das Amt?
Autor: Marie Wenn man aus dem Ausland wieder zurückkehrt, muss man dann noch schriftlichen Bescheinigungen an das Bafög Amt übermitteln bzgl. des Praktikumplatzes? Oder ist alles erledigt, sobald man den Bafög Bescheid erhält? |
|||