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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 30.03.2008
Thema: Auslandsbafög und Förderungshöchstdauer

Autor: Tottenberger

Hallo,

Ich blicke für meinen Fall nicht wirklich durch. Meine Situation sieht folgendermaßen aus:

- das SS08 wird mein 10 Fachsemester sein
- Regelstudienzeit und Förderungshöchstdauer 10 Semester
- Diplomarbeit vorraussichtlich im SS09
- ich bekomme seit Beginn meines Studiums Bafög nach Vorrausleistung

Das SS08 wird also im Inland mein letztes mögliches Bafög-Semester werden. Nun möchte ich aber im WS08/09 ein Praktikum im Ausland absolvieren, welches auch nach DPO vorgeschrieben ist. Habe ich dann noch Anspruch auf Auslandsbafög? Schließlich hätte ich ja danach dann 10 Semester im Inland und 1 Semester im Ausland Bafög bezogen. Oder ist es wichtig, dass das Auslandssemester in der FHD durchgeführt wird und nicht erst danach??? Das wäre irgendwie Banane, weil es zeitmäßig auf das gleiche hinauslaufen würde ---> nämlich 11 Semester Förderung.

Ich bin etwas verwirrt. Kann ich von der neuen Regelung ab 1.1.2008 profitieren?

Gruß
von: Dori geantwortet am: 09.06.2008
Antwort
Hallo Tottenberger!

Ich hatte das gleiche Problem wie du. Meine FHD läuft bis einschließlich September und ich trete anfang September ein Praktikum an. leider verlängert sich die FHD dann tatsächlich nur um den einen Monat, hätte ich erst im Oktober angefangen, hätte ich überhaupt kein Auslands-Bafög mehr bekommen, weil die FHD dann abgelaufen wäre. Verrückt wenn du mich fragst, aber nicht zu ändern.

Gruß, Dori



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