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erstellt am: 06.08.2010 Thema: Teilzeit Praktikum
Autor: Kristin Hallo, überall stehen die Anforderungen für Auslandsbafög im Falle eines Praktikums. Auch steht überall, dass man Bafög erhält wenn man es bereits im Inland bezieht. Ich möchte nach Kanada und hatte mehrfach das Amt darauf hin gewiesen, dass das Praktikum nur 20 h pro Woche geht, dafür aber doppelt so lang geht, wie die Prüfungsordnung es festlegt. Mir wurde gesagt, dass ich mir das von der Uni unterzeichnen und genehmigen lassen soll, dann wäre das kein Problem. Jetzt heißt es plötzlich, mein Fall wäre kompliziert und müsste extra entschieden werden, da ich ja kein Vollzeitpraktikum mache. Mal abgesehen, dass diese Bedingung nirgends zu lesen ist, hieß es desweiteren, dass es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. Ich bin verzweifelt. Meine Wohnung ist gekündigt. Mein Flug soll am 2.9. gehen. Es hieß ja immer, dass es klappt. Was tun? Sind sie im Recht oder ist es Willkür? |
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