Junge Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft (im Sinne des Grundgesetzes) haben einen Anspruch auf Förderung, und auch als ausländischer Auszubildender hast du die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
2. Eignung:
Eure Ausbildung wird nur dann gefördert, wenn entsprechende Leistungen auch erwarten lassen, dass ihr euer angestrebtes Ziel erreicht. Solange ihr die Ausbildungsstätte besucht, geht man hiervon aus. Als Studenten an einer Hochschule müsst ihr einen entsprechenden Nachweis, meistens die Zwischenprüfung, vorlegen, um auch weiterhin gefördert zu werden.
3. Alter:
Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung, für die ihr eine Förderung beantragt, muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder bei bestimmten Gründen, weshalb man seine Ausbildung nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnte.