Als Studierende erhaltet ihr Förderungen zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen, das von euch zurückgezahlt werden muss.
Einen Zuschuss in voller Höhe gibt es u.a. für die bei einer Ausbildung oder einem Praktikum im Ausland geleisteten Zuschläge nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung. Bei Bewilligungszeiträumen, die nach dem 1. August 2008 beginnen, werden Auslandsstudiengebühren nur noch für bis zu einem Jahr in voller Höhe übernommen, Auslandszuschläge nur noch zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als Staatsdarlehen gewährt.
2. Bankdarlehen:
Ein verzinsliches Bankdarlehen wird euch nur in bestimmten Fällen bewilligt, zum Beispiel für eine Zusatzausbildung nach dem Studium, die für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist.
Wie viel ist möglich?
Es gibt je nach Art eurer Ausbildungsstätte und Unterbringung Pauschalbeträge für euren monatlichen Bedarf, die für Absolventen von höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen folgendermaßen festgesetzt worden sind :
| Ihr wohnt bei euren Eltern | 414,00 Euro |
| Ihr wohnt auswärts | 512,00 Euro (366,00 Euro Grundbedarf + 146,00 Euro Wohnungsbedarf) |
| + bis zu 72,00 Euro wenn eure Miet- und Nebenkosten 146,00 Euro übersteigen |
| Bedarf nach Bafög | |
| minus | anrechenbares Einkommen und Vermögen des Auszubildenden |
| und anrechenbares Einkommen des Ehegatten und der Eltern | |
| = | Förderungsbetrag nach dem BAföG |
Mit der Tilgung eures Staatsdarlehens muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer begonnen werden, d.h. erst wenn ihr fest im Berufsleben steht.
2. Tilgungsfrist:
Das Darlehen kann in Raten von mindestens € 105,-- monatlich in nicht mehr als 20 Jahren zurückgezahlt werden.
3. Einkommensabhängigkeit:
Sollte euer Einkommen € 1 040,-- monatlich nicht übersteigen (gilt ab Herbst 2008), so kann die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt werden.
4. Ausnahmeregelungen:
Es besteht durch weitere Regelungen, die nebeneinander geltend gemacht werden können,die Möglichkeit, dass euch ein Teil des Darlehens erlassen wird. Zu diesen Regelungen gehört zum Beispiel die Rückzahlung vor Fälligkeit oder Zugehörigkeit zu den 30% der besten Absolventen im Examensjahrgang.