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Schüleraustausch - Auslandsbafög


Die Ausbildungsförderung für einen Auslandsschulbesuch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe der Förderung wird nach einem komplizierten Schlüssel errechnet, bei dem das Einkommen deiner Eltern eine entscheidende Rolle spielt. Grundlage ist in aller Regel die Summe der positiven Einkünfte laut dem Einkommensteuergesetz. Herangezogen wird hierbei der Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Hinzu kommen Lohnersatzleistungen sowie das Kindergeld. Davon abgezogen werden Einkommenssteuer, Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Außerdem werden pauschal festgesetzte Beträge für die soziale Sicherung sowie weitere persönliche und ausbildungsbezogene Freibeträge abgesetzt.

Nach dem Ausfüllen von einigen Metern Papier kannst du mit maximal 383 Euro monatlich gefördert werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bafögberechtigten werden ferner 1 000 Euro bei Aufenthalten innerhalb Europas und 2 000 Euro bei Aufenthalten außerhalb Europas als pauschale Reisekostenzuschüsse zur Verfügung gestellt.

Je nachdem, wohin die Reise führen soll, sind verschiedene Behörden für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Neben den schon für eine Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

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Du musst deinen ständigen Wohnsitz im Inland haben, also dich nicht nur zu Ausbildungszwecken hier befinden

- Wird im Inland ein Gymnasium mit 13 Schuljahren besucht, kann ein High-School-Besuch in der 11. Jahrgangsstufe gefördert werden, und zwar wenn die deutsche Schule eine Prognose abgibt, dass der Auslandsbesuch auf die 11. Klasse angerechnet werden kann und nach der Rückkehr der Besuch der 12. Klasse vorgesehen ist. Eine Förderung des High-School-Besuches nach bereits durchlaufener 11. Jahrgangsstufe ist nicht möglich
- In den Bundesländern mit 12 Schuljahren kann ein High-School-Besuch in der 10. Jahrgangsstufe gefördert werden. Eine Förderung nach Abschluss der zehnten Klasse ist hier nicht möglich
- Nach dem Auslandsschulbesuch musst du deine Schulausbildung an einem inländischen Gymnasium fortsetzen
- Du musst Sprachkenntnisse nachweisen, die dich befähigen, dich in der Landessprache zu verständigen und dem Unterricht zu folgen. Diesen Nachweis kannst du durch eine Bestätigung deiner deutschen Schule erbringen
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Der Schulbesuch in deinem Gastland ist durch eine Bestätigung der High-School nachzuweisen und muss mindestens ein Schulhalbjahr dauern

- Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 BAföG Gleichgestellten

Auszug aus: Thomas Terbeck: Handbuch Fernweh. Der Ratgeber zum Schüleraustausch, mit übersichtlichten Preis-Leistungs-Tabellen von High School Programmen für 18 Gastländer, 8., vollst. überarb. Auflage 2009, ISBN 978-3-935897-15-0, 575 Seiten, Preis: 18.50 Euro

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