Nach dem Ausfüllen von einigen Metern Papier kannst du mit maximal 383 Euro monatlich sowie einem zusätzlichen Flugkostenzuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Beim Auslandsbafög handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nachdem, wohin die Reise führen soll, sind verschiedene Behörden für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Neben den schon für eine Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
| - | Du musst deinen ständigen Wohnsitz im Inland haben, also dich nicht nur zu Ausbildungszwecken hier befinden. |
| - | Wird im Inland eine Schule mit 13 Schuljahren besucht, kann ein High-School-Besuch in der 11. Jahrgangsstufe gefördert werden. |
| - | In den Bundesländern mit 12 Schuljahren kann ein High-School-Besuch in der 10. Jahrgangsstufe gefördert werden. Eine Förderung nach Abschluss der zehnten Klasse ist hier nicht möglich. |
| - | Nach dem Auslandsschulbesuch von mindestens sechs Monaten musst du deine Schulausbildung an einem inländischen Gymnasium fortsetzen. |
| - | Du musst Sprachkenntnisse nachweisen, die dich befähigen, dich in der Landessprache zu verständigen und dem Unterricht zu folgen. Diesen Nachweis kannst du durch eine Bestätigung deiner deutschen Schule erbringen. |
| - | Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG Gleichgestellten. |
