Nach dem Ausfüllen von einigen Metern Papier kannst du mit maximal 383 Euro monatlich gefördert werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bafögberechtigten werden ferner 1 000 Euro bei Aufenthalten innerhalb Europas und 2 000 Euro bei Aufenthalten außerhalb Europas als pauschale Reisekostenzuschüsse zur Verfügung gestellt.
Je nachdem, wohin die Reise führen soll, sind verschiedene Behörden für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Neben den schon für eine Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
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| - | Wird im Inland ein Gymnasium mit 13 Schuljahren besucht, kann ein High-School-Besuch in der 11. Jahrgangsstufe gefördert werden, und zwar wenn die deutsche Schule eine Prognose abgibt, dass der Auslandsbesuch auf die 11. Klasse angerechnet werden kann und nach der Rückkehr der Besuch der 12. Klasse vorgesehen ist. Eine Förderung des High-School-Besuches nach bereits durchlaufener 11. Jahrgangsstufe ist nicht möglich | |
| - | In den Bundesländern mit 12 Schuljahren kann ein High-School-Besuch in der 10. Jahrgangsstufe gefördert werden. Eine Förderung nach Abschluss der zehnten Klasse ist hier nicht möglich | |
| - | Nach dem Auslandsschulbesuch musst du deine Schulausbildung an einem inländischen Gymnasium fortsetzen | |
| - | Du musst Sprachkenntnisse nachweisen, die dich befähigen, dich in der Landessprache zu verständigen und dem Unterricht zu folgen. Diesen Nachweis kannst du durch eine Bestätigung deiner deutschen Schule erbringen | |
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| - | Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 BAföG Gleichgestellten |