AuslandsBAföG Förderungshöhe

Erfüllst du die Voraussetzungen für Auslands-BAföG und dein Antrag wurde angenommen, dann erhältst du eine bestimmte Fördersumme. Wie hoch diese ausfällt, hängt von bestimmten Faktoren ab. In den nächsten Abschnitten erfährst du, mit wie viel BAföG du rechnen kannst.


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Für welche Auslandsaufenthalte gibt es Auslands-BAföG?

Zunächst einmal erhältst du bei Vorlage aller Voraussetzungen Auslands-BAföG als Student. Darüber hinaus kannst du diese staatliche Förderung auch für einen Schüleraustausch beantragen. Hier kannst du mit einer Förderungshöhe von maximal 580 Euro rechnen. Hinzu kommen Reisekosten von höchstens 500 Euro (in Europa) und maximal 1.000 Euro (außerhalb Europas). Selbst für ein Praktikum bzw. einen Freiwilligendienst im Ausland kannst du Auslands-BAföG beantragen. Die Bewilligung und Förderungshöhe hängt hier beispielsweise davon ab, ob es sich um Pflichtpraktikum handelt oder ob du eine Vergütung erhältst.

So setzt sich das Auslands-BAföG zusammen

Die folgenden Leistungen gibt es bei einer Ausbildung nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung zusätzlich zur BAföG Inlandsförderung:

  • die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro)
  • Reisekosten (einmalig bis zu 500 Euro in Europa, maximal 1.000 Euro für Hin- & Rückreise außerhalb Europas)
  • ggf. Zusatzleistungen für die Kranken- und Pflegekasse (62 Euro – hälftig als Zuschuss und Darlehen, Zuschlag von 11 Euro für PV)
  • einen für eine Ausbildung im EU-Ausland je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag (in Liberia bis zu 376 Euro monatlich)

Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung erhältst du prinzipiell als Zuschlag und brauchst sie deshalb nicht zurückzahlen. Du solltest, selbst wenn du keinen Anspruch auf „Inlands-BAföG“ hast, trotzdem einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, weil die höheren Förderungssätze im AuslandZuschüsse für die Ausbildung ermöglichen. Bekommst du das BAföG als Bankdarlehen, erhältst du auch den Auslandszuschlag als Bankdarlehen.

Wichtiger Hinweis: Der Auslandszuschlag wird jeweils für das erste und zweite Halbjahr gewährt und kann für diese beiden Zeiträume unterschiedlich hoch ausfallen. Der jeweils genannte Wert H2 ist anzuwenden, wenn der Bewilligungszeitraum im zweiten Halbjahr beginnt. Erschein in entsprechenden Tabellen die Bezeichnung EU, bedeutet dies, dass der ganze Studienzeitraum mit BAföG gefördert werden kann, nicht nur bestimmte Zeiten. Daher gibt es für ein Studium in den mit EU gekennzeichneten Ländern keinen Auslandszuschlag.

Wie kann man die Förderungshöhe für Auslands-BAföG errechnen

Wenn du im Vorfeld wissen möchtest, wie hoch deine Förderungshöhe beim Auslands-BAföG ist, kannst du die benötigten Zahlen einfach in einen BAföG-Rechner eingeben. Als Ergebnis zeigt er dir an, wie viel Geld du im Bewilligungszeit erhältst.

Beispiel für Förderungen außerhalb der EU

An einem einfachen Beispiel zeigen wir dir, wie sich die Förderungshöhe Auslands-BAföG berechnet.

Du studierst im 4. Semester Jura und besuchst für ein Jahr eine Universität in den USA. Du wohnst dort bei einer Gastfamilie und hast Reisekosten von 1.200 Euro. Zudem musst du jährlich Studiengebühren in Höhe von 4.450 Euro zahlen. Darüber hinaus bist du selbst beitragspflichtig krankenversichert. Dein Vater ist Beamter und hat im vorletzten Kalenderjahr ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.720 Euro erzielt. Deine Mutter ist nicht berufstätig und du hast eine Schwester, die die Klasse 2 der örtlichen Hauptschule besucht. Aus diesen Zahlen ergibt sich folgende Berechnung:

Berechnung des Eltern-Einkommens im Sinne des BAföG

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit3.72,00 Euro
– Werbekosten (mind. 1/12 von 1.000 Euro – Arbeitnehmer-Pausch-Betrag)– 83,30 Euro
– Sozialpauschale (21,3 Prozent)– 774,61 Euro
Einkommen im Sinne des BAföG2.862,06 Euro

So errechnet sich dein Auslands-BAföG

Die folgende Tabelle zeigt dir deine Bedarfssätze

StudentIn427,00 Euro
Wohnsitz auswärts325,00 Euro
Pflegeversicherung25,00 Euro
Erhöhungsbetrag – Studiengebühren (1/12 der Gesamtkosten von 4.600, 00 Euro)383,33 Euro
Auslandszuschlag USA104,00 Euro
Krankenversicherung84,00 Euro
Gesamtbedarf1.348,33 Euro
Einkommen der Eltern im Sinne des BAföG2.862,06 Euro
– Grundfreibetrag der Eltern– 1.890,00 Euro
– Grundfreibetrag der Schwester– 570,00 Euro
– kein Freibetrag für dich (deine Ausbildung ist laut BAföG förderungsfähig)– 0,00 Euro

= 2.460,00 Euro
anrechenbares Elterneinkommen= 402,06 Euro
– Zusatzfreibetrag 55 Prozent (50 Prozent Eltern, 5 Prozent Schwester)– 221,33 Euro
Gesamtbetrag anrechenbares Elterneinkommen= 180,93 Euro

Geht man von dem für dich errechneten Gesamtbedarf in Höhe von 1.348,33 Euro aus und zieht noch die 180,93 Euro ab, dann erhältst du (Angaben ohne Gewähr) ein Auslands-BAföG mit einer Förderungshöhe von 1167,40 Euro, in das die Studiengebühren schon eingerechnet sind. Die Förderungshöhe ohne Studiengebühren läge bei 784,07 Euro monatlich.

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