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Details der Förderungen - Auslands-BAföG


Finanzielle Leistungen für euer Studium im Ausland

Hier haben wir für euch die Leistungen bei einer Ausbildung nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung ab dem 1. August 2008 aufgeführt, die es zusätzlich zur Inlandsförderung gibt:

- die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro)
- Reisekosten (einmalig Hin- & Rückreise)
- ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse
- und für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag (zwischen 60,00 Euro und 255,00 Euro monatlich)

Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung erhaltet ihr prinzipiell als Zuschlag und brauchen deshalb nicht zurückgezahlt werden. Ihr solltet, auch wenn ihr kein „ Inlands-BAföG “ bekommt, einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, weil sich hier etwas Unterstützung für euch ergeben könnte, da die höheren Förderungssätze im Ausland Zuschüsse für die Ausbildung ermöglichen. Diejenigen unter euch, die BAföG als Bankdarlehen erhalten, bekommen auch den Auslandszuschlag als Bankdarlehen.


Beispiel der Förderungen außerhalb der EU:

Du studierst im 4. Semester Jura und besuchst für ein Jahr eine Universität in den USA. Du wohnst dort bei einer Gastfamilie und hast Reisekosten von 1 200,00 Euro. Dazu kommen Studiengebühren von 4 450,00 Euro jährlich. Du bist selbst beitragspflichtig krankenversichert. Dein Vater ist Beamter mit einem Bruttoeinkommen im vorletzten Kalenderjahr von 3 720,00 Euro monatlich. Deine Mutter ist nicht berufstätig. Deine Schwester besucht die Klasse 2 der örtlichen Hauptschule.

Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG 
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
abzüglich Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €)
abzüglich Sozialpauschale 12,9 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 425 €
3 720,00 €

- 76,67 €

- 425,00 €

Einkommen im Sinne des BAföG 3 218,33 €


So errechnet sich dein BAföG: 
Deine Bedarfssätze
StudentIn
auswärts wohnend
Pflegeversicherung
Erhöhungsbetrag
– Studiengebühren
(1/12 der Gesamtkosten; max. 4 600 Euro)
– Auslandszuschlag
für die USA
– Krankenversicherung
     
366,00 €
146,00 €
8,00 €

383,33 €



120,00 €

50,00 €
1 073,33
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)
minus
Grundfreibetrag:
- für die Eltern:
- für deine Schwester
- für dich kein Freibetrag, da du in einer nach dem BAföG förderungsfähigen
Ausbildung stehst.




1 555,00 €
470,00 €



0,00 €
2 025,00 €

3 218,33 €










- 2 025,00 €
   1 193,33 €

  
abzüglich Zusatzfreibetrag 55 Prozent (50 Prozent für die Eltern und 5 Prozent Schwester) vom Anrechnungsbetrag: Förderungsbetrag (gerundet) 1 113,75 €  



- 1 113,75 €
79,58 €





- 79,58 €
993,75 €

Du erhältst für deinen Aufenthalt in den USA Förderungsleistungen von monatlich 993,75 €, worin allerdings die Studiengebühren bereits enthalten sind. Ohne diese bekommst du 610,42 € (diese Rechnung ist ohne Gewähr).

Wer in Deutschland oder einem anderen EU-Land studiert, bekommt entsprechend weniger Geld, weil der Auslandszuschlag wegfällt.